Ab 1032 war auch das Königreich Burgund (nach späteren Begriffen Provence, Dauphine, Savoyen, Franche-Comté und Westschweiz) mit dem Reich verbunden. König wurde man durch Wahl seitens der deutschen Reichsfürsten; Italien und Burgund wirkten dabei nicht mit. Die Kaiserwürde hingegen erwarb man durch Krönung seitens des Papsts. Da dieser als geistliches Oberhaupt des Abendlands den Vorrang vor dem Kaiser geltend machte und sich in die Reichspolitik einschaltete, ergaben sich vom 11. bis zum 13. Jahrhundert immer wieder Konflikte, sodass ab Ende 13. Jahrhundert nicht mehr alle deutschen Könige die Kaiserkrönung anstrebten und ihre übernationalen Ansprüche bereits aus der Königswahl unter dem Titel „römischer König" (ab 1506 „erwählter römischer Kaiser") ohne päpstliche Mitwirkung ableiteten. Das vormalige Königreich Burgund gelangte hauptsächlich im 14. Jahrhundert an Frankreich, die italienischen Territorien emanzipierten sich im Laufe des 15. Jahrhunderts vom Reich; damit war dieses zum „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation", das heißt auf den einstigen Kern, geschrumpft.
Die politische und wirtschaftliche Macht im Reich war zwischen dem Reichsoberhaupt, den Reichsfürsten und den Grundherren (die den einzelnen Reichsfürsten unterstanden) geteilt. Der König wurde von den Reichsfürsten gewählt, den Reichsfürsten hingegen wurden ihre Territorien vom König und den Grundherren ihre Besitzungen von den einzelnen Reichsfürsten nach den Grundsätzen des Lehensrechts verliehen. Ein Teil der Güter und Befugnisse blieb von der Verleihung ausgenommen und stand den Machthabern zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung (dem König als Reichsgut, den Fürsten als Landes- oder Kammergut).
Über Politik, Verwaltung und Finanzierung wurden zwischen dem Reichsoberhaupt und den Reichsständen (Reichsfürsten und die zum Reichsgut gehörigen Reichsstädte) auf den Reichstagen, zwischen den einzelnen Reichsfürsten und ihren Landständen (Grundherren und autonome Landesstädte) auf den Landtagen Vereinbarungen getroffen. Ab dem 13. Jahrhundert nahm der Einfluss der Reichsfürsten auf Kosten des Reichsoberhaupts immer mehr zu, innerhalb der Territorien fand die Fürstenmacht zunächst am Mitspracherecht der Landstände ihre Grenzen; erst im 16. Jahrhundert setzte hier der Absolutismus ein. Ab 1648 durften die Reichsfürsten Bündnisse, soweit sie nicht gegen das Reich und sein Oberhaupt gerichtet waren, nach Gutdünken, auch mit reichsfremden Mächten, abschließen.
Die Zahl der Reichsfürsten hatte ab dem 12. Jahrhundert durch Aufspaltung von Territorien zugenommen; so war beispielsweise vom Herzogtum Bayern 976 Kärnten, 1156 Österreich, 1180 die Steiermark und 1282 Tirol abgetrennt worden. Im 13. Jahrhundert erlangten auch zahlreiche Bischöfe den Reichsfürstenstand, außerdem setzte die Aufwertung von Städten zu autonomen Reichsstädten ein. Böhmen, ab 1041 dem Reich eingegliedert, wurde 1198 zum Königtum im Reichsverband erhoben. 1356 wurde die Zahl der zur Königswahl befugten Reichsfürsten mit sieben (Erzbischof von Köln, Mainz und Trier, König von Böhmen, Herzog von Sachsen, Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf von Brandenburg) begrenzt, später wurde der Kreis dieser „Kurfürsten" (von Kur = Wahl) um die Herzöge von Bayern (1623) und Braunschweig-Hannover (1692) erweitert.
Zahlreiche Reichsfürsten trachteten, ihre Territorien im Reich zu vermehren oder zu vergrößern und auch außerhalb des Reichs Gebiete zu erwerben. Am erfolgreichsten waren dabei die Habsburger. Ihre Rivalen im Reich waren zunächst die Luxemburger (ausgestorben 1437) und die Wittelsbacher, später die Hohenzollern (die ab 1417 in Brandenburg regierten, 1656 außerhalb des Reichs Preußen erwarben und 1700 die Königswürde für Preußen erlangten). Das Reichsoberhaupt stellten 919-1024 die Ottonen, 1024-1125 die Salier, 1125-1137 die Supplinburger, 1138-1208 die Staufer, 1208-1214 die Welfen, 1214-1254 wiederum die Staufer und nach dem sogenannten Interregnum 1273-1291 die Habsburger, 1292-1298 die Nassauer, 1298-1308 die Habsburger, 1308-1313 die Luxemburger, 1314-1347 die Wittelsbacher, 1347-1400 die Luxemburger, 1400-1410 die Wittelsbacher, 1410-1437 die Luxemburger, 1438-1740 die Habsburger, 1742-1745 die Wittelsbacher und 1745-1806 die Habsburg-Lothringer.
Unter Maximilian I. (1493-1519) wurden erstmals ständige, aus mehreren besoldeten Beamten bestehende, zentrale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden geplant; realisiert wurden sie zunächst nur für den Bereich der habsburgischen Erbländer. Auf Reichsebene entstand 1495 bloß das Reichskammergericht; außerdem wurde eine allgemeine Reichssteuer (der „gemeine Pfennig") eingeführt. 1500 trat die Einteilung des Reichs in zunächst sechs (ab 1512: zehn) Reichskreise in Kraft (überregionale Sprengel zur Koordinierung der Friedenswahrung und von Verteidigungsmaßnahmen).
Die von Maximilian I. geplanten obersten Verwaltungs- und Justizbehörden für das Reich und die habsburgischen Territorien (Hofrat und Hofkanzlei) wurden erst 1527 unter Erzherzog Ferdinand I. realisiert (ab 1559 führten sie die Bezeichnung „Reichshofrat" und „Reichshofkanzlei", wobei letztere von einem Reichsvizekanzler geleitet wurde [nomineller Reichskanzler war dem Herkommen nach der Erzbischof von Mainz]). Ab 1556 gab es auch einen Hofkriegsrat als oberste Militärbehörde. Da Ferdinand I. der erste römisch-deutsche König beziehungsweise Römischer Kaiser war, der eine ständige Residenz, nämlich ab 1522 Wien, hatte, wurden auch die erwähnten Behörden hier angesiedelt; damit wurde Wien quasi zur Hauptstadt des Heiligen Römischen Reichs und blieb es (von einer Unterbrechung unter Rudolf II., der 1583-1612 in Prag residierte, sowie der Regierungszeit des Wittelsbachers Karl VII. [1742-1745] abgesehen) bis zum Ende des Reichs (1806). er Reichstag, der früher fallweise in verschiedenen Städten zusammengetreten war, wurde 1663 zu einem ständig amtierenden, von Ausschüssen der Reichsstände beschickten Gremium, das seinen Sitz in Regensburg hatte. Eine grundlegende Änderung der Reichsverfassung trat ein, nachdem 1797 beziehungsweise 1801 das gesamte Reichsgebiet links des Rheins an Frankreich abgetreten worden war. Um die davon betroffenen weltlichen Reichsfürsten zu entschädigen, beschloss der Reichstag 1803, die geistlichen Reichsfürstentümer wie auch die meisten Reichsstädte abzuschaffen und ihre Territorien den jeweils angrenzenden weltlichen Fürstentümern einzuverleiben; aus dem einstigen Fürsterzbistum Salzburg wurde ein weltliches Kurfürstentum, an Württemburg, Baden und Hessen-Kassel wurde ebenfalls die Kurwürde verliehen.
Am 12. Juli und 1. August 1806 traten die meisten Fürstentümer aus dem Reich aus und bildeten den „Rheinbund" unter französischem Protektorat. Daraufhin legte Franz II. (Haus Habsburg-Lothringen) am 6. August 1806 seine Würde als Reichsoberhaupt nieder; das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war damit erloschen. Die aus dem 10. Jahrhundert stammende Kaiserkrone und die übrigen Reichsinsignien waren 1796 aus Nürnberg nach Regensburg und 1800 in die kaiserliche Schatzkammer in Wien verbracht worden. Hier blieben sie bis 1938 (von Hitler nach Nürnberg transferiert) und kehrten 1946 wieder nach Wien zurück (Weltliche Schatzkammer).
Otto II. Römischer König ab 961, Römischer Kaiser (973–983)
Otto III. Römischer und Italienischer König ab 983, Römischer Kaiser (996–1002)
Heinrich II. Herzog von Bayern 995–1004 und 1009–1017, Römischer König ab 1002, König von Italien ab 1004, Römischer Kaiser (1014–1024)
Konrad II. Herzog von Franken 1015, Römischer König 1024, König von Italien 1026, Römischer Kaiser (1027–1039), König von Burgund 1033
Heinrich III. Hz. von Bayern 1027–1042 und 1047–1049, Römischer König ab 1028, 1038 König von Burgund, 1038–1045 Hz. von Schwaben, 1039–1047 Verwalter des Hzm. von Kärnten, 1039 Hz. von Franken, Römischer Kaiser (1046–1056)
Heinrich IV. amtierender Kaiser
Wir haben ein Handelsabkommen mit dem Fürstentum Antiochia. Außerdem hat der Kaiser das Fürstentum unter seinen Schutz gestellt.
Der Deutsche Orden steht unter dem Schutz des Kaisers und wir betreiben regen Handel.
Frankreich ist unser Handelspartner und wir haben einen Nichtangriffspakt
Dänemark ist ein treuer Vasall und Handelspartner des Reiches.
Venedig ist unser Handelspartner.
Der Kaiser sieht sich als Schwert und Schild des Christentums. Folglich steht der Heilige Vater unter dem Schutz des Reiches.
Wir haben ein Handelsabkommen mit den Grafen von Sizilien.
England und das Reich treiben regen Handel miteinander, und stehen sich ansonsten neutral gegenüber
Wir haben einen Handelsvertrag mit dem schottischen Königreich.
Zwischen Polen und dem Reich wurde ein Nichtangriffs-und Beistandspakt bis 1097 geschlossen. Wir treiben auch regen Handel.
Ungarn und das Reich sind Verbündete und betreiben Handel. Da der ungarische König der Schwager des Kaisers ist, steht Ungarn unter besonderem Schutz des Reiches.
Vertrag zu Mailand,Anno Domini 1080
Im Jahre des Herrn 1080 wurde zwischen Kaiser Heinrich IV. und Markgraf Alberto Azzo von Mailand folgender Vertrag unterzeichnet:
Markgraf Alberto schwört Kaiser Heinrich erneut den Lehns und Treueid. Beide Parteien verpflichten sich im Falle eines Angriffs durch Dritte, dem jeweils anderen mit dem Schwerte und allen anderen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiters wurde ein Handelsvertrag, sowie der Austausch von Kartenmaterial vereinbart.
Der Kaiser gibt seine Zustimmung für die geplante Eroberung der Inseln Korsika und Sardinien durch den Markgrafen Alberto.
Der Vertrag von Montparnasse
Das Königreich Frankreich erkennt den Anspruch des Heiligen Römischen Reiches auf Lothringen an
Die Vertragspartner unterzeichnen ein Handelsabkommen und einen Austausch des jeweiligen Kartenmaterials
Frankreich und das HRR schließen einen Nichtangriffspakt, um eine sichere mitteleuropäische Grenze zu wahren
Sommer 1080AD
Vertrag von Marienburg
Das Heilige Römische Reich und der Deutsche Orden schließen ein Handelsabkommen.
Kaufmänner beider Seiten dürfen ungehindert auf dem Territorium der anderen Seite ihrem Geschäft nachgehen.
Das Reich stellt dem Orden ein Schutzversprechen aus.
Beide Seiten tauschen ihr Kartenmaterial aus.
Beiden Seiten ist es erlaubt Stützpunkte im Territorium des Vertragspartners anzulegen. In Friedenszeiten darf die Besatzung aber nur symbolische Stärke besitzen.
gez. Heinrich IV. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Albertus,Großmeister des Ordens
Vertrag von Ravenna
- Die Republik Venedig und das Römisch- Deutsche Reich gehen ein Handelsabkommen ein
- Die freie Durchreise von Kaufmännern beider Seiten ist gestattet, das schließt den Handel mit Ressourcen auf dem Land der Vertragsbeteiligten aber nicht ein
- Gegen einen noch festzulegenden Gegenwert wird die venezianische Flotte die Bemühungen des Kaisers im Heiligen Land unterstützen
- Das Reich verzichtet auf weitere Schiffsaushebungen in der Adria
- Das Reich erklärt seinen Verzicht auf Rimini gegenüber Venedig
Sommer 1080 AD
Der Aachener Vertrag zwischen dem Teutschen Reich und dem Dänischen Reich
König German, König des Königreichs Dänemark, entschließt sich auf Seiten des Kaisers, Heinrich IV., Kaiser des Sacrum Imperium Romanum, die kaiserlichen Rechte im Bürgerkrieg des Heiligen Reiches zu vertreten und im Reich durchzusetzen. König German wird dafür den Lehenseid für Hamburg und Stettin zum Kaiser sprechen. Er wird im Namen des Kaisers und Protector der römisch-katholischen Kirche sein Schwert gegen Hamburg und Stettin erheben und dannach sein Schild gegen alle Feinde. König German und seine Erben werden als Fürst über Hamburg und Stettin wachen und im Namen des Kaisers herrschen und Recht sprechen.
Das rebellische Groningen wird der Kaiser oder seine eigenen Truppen selbst wieder ins Reich eingliedern und einen eigenen Adelsmann einsetzen, sollte es der Kaiser wünschen.
Die Territorialen Forderungen an Antwerpen, Seitens des Königreichs Dänemark, werden vom Heiligen Römischen Reich akzeptiert. Antwerpen wird somit, nach der Eroberung, dänisches Territorium.
Freier Handel wird auf beiden Seiten den Kaufleuten gewährt und darüber hinaus ein Handelsabkommen geschlossen.
Es unterzeichnen,
Kaiser Heinrich IV, Kaiser des Heiligen Römishcen Reichs und Protector der Christenheit
König German, König des Königreichs Dänemark
König German
Vertrag von PalermoDie Grafschaft Sizilien verleiht dem Heiligen Römischen Reich das Monopol für den Zuckerhandel auf Sizilien.
Das Heilige Römische Reich verleiht der Grafschaft Sizilien das Monopol für den Silberhandel im Herzogtum Österreich.
Beide Vertragsparteien schließen einen allgemeinen Handelsvertrag ab.
Beide Vertragsparteien garantieren die Sicherheit der Händler auf ihrem Territorium.
gez. Arnulf von Umbrien
gez. Roger de Hauteville
Vertrag zu Nürnberg
- England und das HRR unterzeichen einen Handelsvertrag.
- Beide Seiten dürfen mit maximal zwei Händlern im Gebiet des Vertragspartners tätig werden.
- Das HRR verprflichtet sich in einem zukünftigen Konflikt zwischen England und Frankreich neutral zu bleiben.
- England erkennt die Ansprüche des HRR auf Groningen und Amsterdam an.
gez.Master Weston,englischer Diplomat
gez.Kaiser Heinrich IV.
Das Heilige Römische Reich
Ab 1032 war auch das Königreich Burgund (nach späteren Begriffen Provence, Dauphine, Savoyen, Franche-Comté und Westschweiz) mit dem Reich verbunden. König wurde man durch Wahl seitens der deutschen Reichsfürsten; Italien und Burgund wirkten dabei nicht mit. Die Kaiserwürde hingegen erwarb man durch Krönung seitens des Papsts. Da dieser als geistliches Oberhaupt des Abendlands den Vorrang vor dem Kaiser geltend machte und sich in die Reichspolitik einschaltete, ergaben sich vom 11. bis zum 13. Jahrhundert immer wieder Konflikte, sodass ab Ende 13. Jahrhundert nicht mehr alle deutschen Könige die Kaiserkrönung anstrebten und ihre übernationalen Ansprüche bereits aus der Königswahl unter dem Titel „römischer König" (ab 1506 „erwählter römischer Kaiser") ohne päpstliche Mitwirkung ableiteten. Das vormalige Königreich Burgund gelangte hauptsächlich im 14. Jahrhundert an Frankreich, die italienischen Territorien emanzipierten sich im Laufe des 15. Jahrhunderts vom Reich; damit war dieses zum „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation", das heißt auf den einstigen Kern, geschrumpft.
Die politische und wirtschaftliche Macht im Reich war zwischen dem Reichsoberhaupt, den Reichsfürsten und den Grundherren (die den einzelnen Reichsfürsten unterstanden) geteilt. Der König wurde von den Reichsfürsten gewählt, den Reichsfürsten hingegen wurden ihre Territorien vom König und den Grundherren ihre Besitzungen von den einzelnen Reichsfürsten nach den Grundsätzen des Lehensrechts verliehen. Ein Teil der Güter und Befugnisse blieb von der Verleihung ausgenommen und stand den Machthabern zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung (dem König als Reichsgut, den Fürsten als Landes- oder Kammergut).
Über Politik, Verwaltung und Finanzierung wurden zwischen dem Reichsoberhaupt und den Reichsständen (Reichsfürsten und die zum Reichsgut gehörigen Reichsstädte) auf den Reichstagen, zwischen den einzelnen Reichsfürsten und ihren Landständen (Grundherren und autonome Landesstädte) auf den Landtagen Vereinbarungen getroffen. Ab dem 13. Jahrhundert nahm der Einfluss der Reichsfürsten auf Kosten des Reichsoberhaupts immer mehr zu, innerhalb der Territorien fand die Fürstenmacht zunächst am Mitspracherecht der Landstände ihre Grenzen; erst im 16. Jahrhundert setzte hier der Absolutismus ein. Ab 1648 durften die Reichsfürsten Bündnisse, soweit sie nicht gegen das Reich und sein Oberhaupt gerichtet waren, nach Gutdünken, auch mit reichsfremden Mächten, abschließen.
Die Zahl der Reichsfürsten hatte ab dem 12. Jahrhundert durch Aufspaltung von Territorien zugenommen; so war beispielsweise vom Herzogtum Bayern 976 Kärnten, 1156 Österreich, 1180 die Steiermark und 1282 Tirol abgetrennt worden. Im 13. Jahrhundert erlangten auch zahlreiche Bischöfe den Reichsfürstenstand, außerdem setzte die Aufwertung von Städten zu autonomen Reichsstädten ein. Böhmen, ab 1041 dem Reich eingegliedert, wurde 1198 zum Königtum im Reichsverband erhoben. 1356 wurde die Zahl der zur Königswahl befugten Reichsfürsten mit sieben (Erzbischof von Köln, Mainz und Trier, König von Böhmen, Herzog von Sachsen, Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf von Brandenburg) begrenzt, später wurde der Kreis dieser „Kurfürsten" (von Kur = Wahl) um die Herzöge von Bayern (1623) und Braunschweig-Hannover (1692) erweitert.
Zahlreiche Reichsfürsten trachteten, ihre Territorien im Reich zu vermehren oder zu vergrößern und auch außerhalb des Reichs Gebiete zu erwerben. Am erfolgreichsten waren dabei die Habsburger. Ihre Rivalen im Reich waren zunächst die Luxemburger (ausgestorben 1437) und die Wittelsbacher, später die Hohenzollern (die ab 1417 in Brandenburg regierten, 1656 außerhalb des Reichs Preußen erwarben und 1700 die Königswürde für Preußen erlangten). Das Reichsoberhaupt stellten 919-1024 die Ottonen, 1024-1125 die Salier, 1125-1137 die Supplinburger, 1138-1208 die Staufer, 1208-1214 die Welfen, 1214-1254 wiederum die Staufer und nach dem sogenannten Interregnum 1273-1291 die Habsburger, 1292-1298 die Nassauer, 1298-1308 die Habsburger, 1308-1313 die Luxemburger, 1314-1347 die Wittelsbacher, 1347-1400 die Luxemburger, 1400-1410 die Wittelsbacher, 1410-1437 die Luxemburger, 1438-1740 die Habsburger, 1742-1745 die Wittelsbacher und 1745-1806 die Habsburg-Lothringer.
Unter Maximilian I. (1493-1519) wurden erstmals ständige, aus mehreren besoldeten Beamten bestehende, zentrale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden geplant; realisiert wurden sie zunächst nur für den Bereich der habsburgischen Erbländer. Auf Reichsebene entstand 1495 bloß das Reichskammergericht; außerdem wurde eine allgemeine Reichssteuer (der „gemeine Pfennig") eingeführt. 1500 trat die Einteilung des Reichs in zunächst sechs (ab 1512: zehn) Reichskreise in Kraft (überregionale Sprengel zur Koordinierung der Friedenswahrung und von Verteidigungsmaßnahmen).
Die von Maximilian I. geplanten obersten Verwaltungs- und Justizbehörden für das Reich und die habsburgischen Territorien (Hofrat und Hofkanzlei) wurden erst 1527 unter Erzherzog Ferdinand I. realisiert (ab 1559 führten sie die Bezeichnung „Reichshofrat" und „Reichshofkanzlei", wobei letztere von einem Reichsvizekanzler geleitet wurde [nomineller Reichskanzler war dem Herkommen nach der Erzbischof von Mainz]). Ab 1556 gab es auch einen Hofkriegsrat als oberste Militärbehörde. Da Ferdinand I. der erste römisch-deutsche König beziehungsweise Römischer Kaiser war, der eine ständige Residenz, nämlich ab 1522 Wien, hatte, wurden auch die erwähnten Behörden hier angesiedelt; damit wurde Wien quasi zur Hauptstadt des Heiligen Römischen Reichs und blieb es (von einer Unterbrechung unter Rudolf II., der 1583-1612 in Prag residierte, sowie der Regierungszeit des Wittelsbachers Karl VII. [1742-1745] abgesehen) bis zum Ende des Reichs (1806). er Reichstag, der früher fallweise in verschiedenen Städten zusammengetreten war, wurde 1663 zu einem ständig amtierenden, von Ausschüssen der Reichsstände beschickten Gremium, das seinen Sitz in Regensburg hatte. Eine grundlegende Änderung der Reichsverfassung trat ein, nachdem 1797 beziehungsweise 1801 das gesamte Reichsgebiet links des Rheins an Frankreich abgetreten worden war. Um die davon betroffenen weltlichen Reichsfürsten zu entschädigen, beschloss der Reichstag 1803, die geistlichen Reichsfürstentümer wie auch die meisten Reichsstädte abzuschaffen und ihre Territorien den jeweils angrenzenden weltlichen Fürstentümern einzuverleiben; aus dem einstigen Fürsterzbistum Salzburg wurde ein weltliches Kurfürstentum, an Württemburg, Baden und Hessen-Kassel wurde ebenfalls die Kurwürde verliehen.
Am 12. Juli und 1. August 1806 traten die meisten Fürstentümer aus dem Reich aus und bildeten den „Rheinbund" unter französischem Protektorat. Daraufhin legte Franz II. (Haus Habsburg-Lothringen) am 6. August 1806 seine Würde als Reichsoberhaupt nieder; das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war damit erloschen. Die aus dem 10. Jahrhundert stammende Kaiserkrone und die übrigen Reichsinsignien waren 1796 aus Nürnberg nach Regensburg und 1800 in die kaiserliche Schatzkammer in Wien verbracht worden. Hier blieben sie bis 1938 (von Hitler nach Nürnberg transferiert) und kehrten 1946 wieder nach Wien zurück (Weltliche Schatzkammer).
Die Kaiser
Otto II. Römischer König ab 961, Römischer Kaiser (973–983)
Otto III. Römischer und Italienischer König ab 983, Römischer Kaiser (996–1002)
Heinrich II. Herzog von Bayern 995–1004 und 1009–1017, Römischer König ab 1002, König von Italien ab 1004, Römischer Kaiser (1014–1024)
Konrad II. Herzog von Franken 1015, Römischer König 1024, König von Italien 1026, Römischer Kaiser (1027–1039), König von Burgund 1033
Heinrich III. Hz. von Bayern 1027–1042 und 1047–1049, Römischer König ab 1028, 1038 König von Burgund, 1038–1045 Hz. von Schwaben, 1039–1047 Verwalter des Hzm. von Kärnten, 1039 Hz. von Franken, Römischer Kaiser (1046–1056)
Heinrich IV. amtierender Kaiser
De Jure Ansprüche
Beziehungen
Wir haben ein Handelsabkommen mit dem Fürstentum Antiochia. Außerdem hat der Kaiser das Fürstentum unter seinen Schutz gestellt.
Der Deutsche Orden steht unter dem Schutz des Kaisers und wir betreiben regen Handel.
Frankreich ist unser Handelspartner und wir haben einen Nichtangriffspakt
Dänemark ist ein treuer Vasall und Handelspartner des Reiches.
Venedig ist unser Handelspartner.
Der Kaiser sieht sich als Schwert und Schild des Christentums. Folglich steht der Heilige Vater unter dem Schutz des Reiches.
Wir haben ein Handelsabkommen mit den Grafen von Sizilien.
England und das Reich treiben regen Handel miteinander, und stehen sich ansonsten neutral gegenüber
Wir haben einen Handelsvertrag mit dem schottischen Königreich.
Zwischen Polen und dem Reich wurde ein Nichtangriffs-und Beistandspakt bis 1097 geschlossen. Wir treiben auch regen Handel.
Ungarn und das Reich sind Verbündete und betreiben Handel. Da der ungarische König der Schwager des Kaisers ist, steht Ungarn unter besonderem Schutz des Reiches.
Die Reichskirche
Wichtige Persönlichkeiten des Reichs
Verträge
Vertrag zu Mailand,Anno Domini 1080
Im Jahre des Herrn 1080 wurde zwischen Kaiser Heinrich IV. und Markgraf Alberto Azzo von Mailand folgender Vertrag unterzeichnet:
Markgraf Alberto schwört Kaiser Heinrich erneut den Lehns und Treueid. Beide Parteien verpflichten sich im Falle eines Angriffs durch Dritte, dem jeweils anderen mit dem Schwerte und allen anderen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiters wurde ein Handelsvertrag, sowie der Austausch von Kartenmaterial vereinbart.
Der Kaiser gibt seine Zustimmung für die geplante Eroberung der Inseln Korsika und Sardinien durch den Markgrafen Alberto.
Der Vertrag von Montparnasse
Das Königreich Frankreich erkennt den Anspruch des Heiligen Römischen Reiches auf Lothringen an
Die Vertragspartner unterzeichnen ein Handelsabkommen und einen Austausch des jeweiligen Kartenmaterials
Frankreich und das HRR schließen einen Nichtangriffspakt, um eine sichere mitteleuropäische Grenze zu wahren
Sommer 1080AD
Vertrag von Marienburg
Das Heilige Römische Reich und der Deutsche Orden schließen ein Handelsabkommen.
Kaufmänner beider Seiten dürfen ungehindert auf dem Territorium der anderen Seite ihrem Geschäft nachgehen.
Das Reich stellt dem Orden ein Schutzversprechen aus.
Beide Seiten tauschen ihr Kartenmaterial aus.
Beiden Seiten ist es erlaubt Stützpunkte im Territorium des Vertragspartners anzulegen. In Friedenszeiten darf die Besatzung aber nur symbolische Stärke besitzen.
gez. Heinrich IV. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Albertus,Großmeister des Ordens
Vertrag von Ravenna
- Die Republik Venedig und das Römisch- Deutsche Reich gehen ein Handelsabkommen ein
- Die freie Durchreise von Kaufmännern beider Seiten ist gestattet, das schließt den Handel mit Ressourcen auf dem Land der Vertragsbeteiligten aber nicht ein
- Gegen einen noch festzulegenden Gegenwert wird die venezianische Flotte die Bemühungen des Kaisers im Heiligen Land unterstützen
- Das Reich verzichtet auf weitere Schiffsaushebungen in der Adria
- Das Reich erklärt seinen Verzicht auf Rimini gegenüber Venedig
Sommer 1080 AD
Der Aachener Vertrag zwischen dem Teutschen Reich und dem Dänischen Reich
König German, König des Königreichs Dänemark, entschließt sich auf Seiten des Kaisers, Heinrich IV., Kaiser des Sacrum Imperium Romanum, die kaiserlichen Rechte im Bürgerkrieg des Heiligen Reiches zu vertreten und im Reich durchzusetzen. König German wird dafür den Lehenseid für Hamburg und Stettin zum Kaiser sprechen. Er wird im Namen des Kaisers und Protector der römisch-katholischen Kirche sein Schwert gegen Hamburg und Stettin erheben und dannach sein Schild gegen alle Feinde. König German und seine Erben werden als Fürst über Hamburg und Stettin wachen und im Namen des Kaisers herrschen und Recht sprechen.
Das rebellische Groningen wird der Kaiser oder seine eigenen Truppen selbst wieder ins Reich eingliedern und einen eigenen Adelsmann einsetzen, sollte es der Kaiser wünschen.
Die Territorialen Forderungen an Antwerpen, Seitens des Königreichs Dänemark, werden vom Heiligen Römischen Reich akzeptiert. Antwerpen wird somit, nach der Eroberung, dänisches Territorium.
Freier Handel wird auf beiden Seiten den Kaufleuten gewährt und darüber hinaus ein Handelsabkommen geschlossen.
Es unterzeichnen,
Kaiser Heinrich IV, Kaiser des Heiligen Römishcen Reichs und Protector der Christenheit
König German, König des Königreichs Dänemark
König German
Vertrag von PalermoDie Grafschaft Sizilien verleiht dem Heiligen Römischen Reich das Monopol für den Zuckerhandel auf Sizilien.
Das Heilige Römische Reich verleiht der Grafschaft Sizilien das Monopol für den Silberhandel im Herzogtum Österreich.
Beide Vertragsparteien schließen einen allgemeinen Handelsvertrag ab.
Beide Vertragsparteien garantieren die Sicherheit der Händler auf ihrem Territorium.
gez. Arnulf von Umbrien
gez. Roger de Hauteville
Vertrag zu Nürnberg
- England und das HRR unterzeichen einen Handelsvertrag.
- Beide Seiten dürfen mit maximal zwei Händlern im Gebiet des Vertragspartners tätig werden.
- Das HRR verprflichtet sich in einem zukünftigen Konflikt zwischen England und Frankreich neutral zu bleiben.
- England erkennt die Ansprüche des HRR auf Groningen und Amsterdam an.
gez.Master Weston,englischer Diplomat
gez.Kaiser Heinrich IV.
Seid willkomen am Hofe des Heiligen Römischen Reiches. Tretet näher und tragt Kaiser Heinrich IV. euer Anliegen vor.