[WK 2.0] Verträge

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John Doe
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[WK 2.0] Verträge

Beitragvon John Doe » 25. Juni 2015 13:13

Dieser Thread dient dazu, dass ihr globale Bekanntmachungen könnt.
Wird bspw. ein Djihad oder Kreuzzug ausgerufen wird, kann es sich der Papst oder der Imam ersparen, dutzende Boten loszuschicken, damit alle beteiligten Fraktionen Bescheid wissen.

Dieser Thread soll auch dafür genutzt werden, damit Kriege, Waffenstillstände, Bündnisse, Vasallisierung, etc. öffentlich werden und nicht im Hof einer Fraktion unter vielen Posts begraben wird (aber bitte nicht schreiben, wenn Handelsrechte oder ein NAP beschlossen wurden, nur wichtige diplomatische Angelegenheiten).
Es soll also eine Art Chronik entstehen. Also schreibt auch bitte dementsprechend im Rollenspiel - Style.

Hier werden keine(!) Diskussionen über Verträge entstehen. Hier sollen nur die Verträge gepostet werden. Jegliche andere Posts werden verschoben.
IEs dient der Übersichtlichkeit. Somit wird es für spätere Neueinsteiger einfacher, die Verträge seines Vorgänger zu sehen.
Es schreibt immer die Person in diesen Thread in dessen Hof die Verhandlungen stattgefunden haben.



Wie der Titel sagt können hier Verträge und andere Ankündigungen, die euch wichtig erscheinen (die können auch reines RP sein) gepostet werden, damit die Übersichtlichkeit gewahrt wird und man nicht sämtliche Höfe durchforsten muss, um an Informationen zu kommen.


Zitat und Idee kommen von hier.
“You will never reach your destination if you stop and throw stones at every dog that barks.”

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Re: Verträge und Ankündigungen

Beitragvon John Doe » 25. Juni 2015 14:03

Ich mache mal den Anfang. Venezianische Verträge:

Handelsabkommen von Marienburg

Bild --- Bild



1. Die Venezianische Handelsgilde bekommt eine Ressource Bernstein pachtfrei zugesprochen.
(Wenn, sie frühzeitig im Staate des Deutschen Ordens ankommt wird es eine Vilnius Ressource sein. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch)

2. Der Deutsche Orden gewährt dem venezianischen Händler umfänglichen Schutz auf dem Staatsgebiet des Deutschen Ordens.

3. Der Deutsche Orden erhält im Gegenzug vom der Venizianischen Handels Gilde, auf Rhodos, eine pachtfreie Wein Ressource zugeteilt die ein Ordensbruder (Kaufmann) abbaut und mit der er handelt.

4. Wenn eine Vilnius Ressource besetzt wurde, veranlaßt die Handels Gilde das ein venezianischer Priester zum Staatsgebiet vom Deutschen Orden (Riga) kommt, um hier wertvolle Bekehrung zu leisten, für den Herrn Jesu Christi.

5. Wenn der Deutsche Orden seine Häfen ausgebaut hat, streben Beide Vertragspartner einen ordentlichen Handelsvertrag, via Diplomaten, an, um den Überseeischen Handel zu führen.


Herbst 1080 AD

gez. V.i.A. Großmeister Albertus, Bild

gez. Gilden Vater Herr Grissani


Vertrag von Ravenna



  • Die Republik Venedig und das Römisch- Deutsche Reich gehen ein Handelsabkommen ein
  • Die freie Durchreise von Kaufmännern beider Seiten ist gestattet, das schließt den Handel mit Ressourcen auf dem Land der Vertragsbeteiligten aber nicht ein
  • Gegen einen noch festzulegenden Gegenwert wird die venezianische Flotte die Bemühungen des Kaisers im Heiligen Land unterstützen
  • Das Reich verzichtet auf weitere Schiffsaushebungen in der Adria
  • Das Reich erklärt seinen Verzicht auf Rimini gegenüber Venedig


BildBild
Zuletzt geändert von John Doe am 25. Juni 2015 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Zakany » 25. Juni 2015 15:10

Französische Verträge:

Der Vertrag von Saint-Denis

BildBild


  • Die Markgrafschaft Mailand verpflichtet sich, jegliche Ansprüche auf Marseille und die französische Mittelmeerküste fallen zu lassen.
  • Das Königreich Frankreich verpflichtet sich, Mailand dabei zu unterstützen, den Anspruch auf Korsika, Sardinien und Mallorca durchzusetzen.
  • Mailand und Frankreich unterzeichnen ein Handelsabkommen, das den Handel zwischen unseren Völkern beleben soll. Ein freies Zugriffsrecht auf die Ressourcen des jeweiligen Vertragspartners durch Kaufmänner ist nicht vorgesehen.
  • Mailand verpflichtet sich, nach der Eroberung Sardiniens und Korsikas die französische Mittelmeerküste mit der eigenen Flotte vor Feinden zu schützen.
  • Mailand und Frankreich gehen zum Schutze der jeweiligen Grenzen ein Defensivbündnis ein. Als Zeichen der Freundschaft bleibt die gemeinsame Grenze frei von Grenzbefestigungen.

Sommer 1080 AD


Der Vertrag von Orsay

BildBild


  • Irland und Frankreich unterzeichnen ein Handelsabkommen, um den Handel zwischen unseren Völkern zu verbessern. Ein freies Zugriffsrecht auf die Ressourcen des jeweiligen Vertragspartners durch Kaufmänner ist nicht vorgesehen.
  • Frankreich unterstützt die irischen Ansprüche auf ein geeintes Irland ohne England.

Sommer 1080 AD


Der Vertrag von Montparnasse

BildBild


  • Das Königreich Frankreich erkennt den Anspruch des Heiligen Römischen Reiches auf Lothringen an
  • Die Vertragspartner unterzeichnen ein Handelsabkommen und einen Austausch des jeweiligen Kartenmaterials
  • Frankreich und das HRR schließen einen Nichtangriffspakt, um eine sichere mitteleuropäische Grenze zu wahren

Sommer 1080AD


Der Vertrag von Toledo

BildBildBild


  • Frankreich, Kastilien und Portugal unterzeichnen ein Handelsabkommen und tauschen Kartenmaterial aus
  • Alle Vertragsparteien erkennen die Ansprüche der jeweiligen Vertragspartner an. Alles nördlich der Pyrenäen fällt an Frankreich, alles südlich an Kastilien bzw. Portugal

Sommer 1080 AD


Der Pyrenäenpakt

BildBild


  • Frankreich unterzeichnet mit Portugal einen Nichtangriffspakt
  • Außerdem wird zwischen den beiden Parteien ein Handelsabkommen geschlossen

Sommer 1080 AD


Der Vertrag von Evry

BildBild


  • Das Französische Königreich und der Deutsche Orden schließen ein Handelsabkommen
  • Außerdem schließen die Vertragsparteien ein Schutzbündnis, das die Unterstützung des Deutschen Ordens im Verteidigungsfall besagt, ohne französische Gegenleistung
  • Der Deutsche Orden darf an der Nordküste Frankreichs patrouillieren
  • Der Deutsche Orden darf Einen Kaufmann an Einer Weinressource an der Loire einsetzen

Sommer 1080 AD

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Re: Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Marlborough » 25. Juni 2015 18:19

Verträge des HRR Teil 1:

BildBildVertrag zu Mailand,Anno Domini 1080

Im Jahre des Herrn 1080 wurde zwischen Kaiser Heinrich IV. und Markgraf Alberto Azzo von Mailand folgender Vertrag unterzeichnet:
Markgraf Alberto schwört Kaiser Heinrich erneut den Lehns und Treueid. Beide Parteien verpflichten sich im Falle eines Angriffs durch Dritte, dem jeweils anderen mit dem Schwerte und allen anderen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Weiters wurde ein Handelsvertrag, sowie der Austausch von Kartenmaterial vereinbart.
Der Kaiser gibt seine Zustimmung für die geplante Eroberung der Inseln Korsika und Sardinien durch den Markgrafen Alberto.



Der Vertrag von Montparnasse

BildBild



Das Königreich Frankreich erkennt den Anspruch des Heiligen Römischen Reiches auf Lothringen an
Die Vertragspartner unterzeichnen ein Handelsabkommen und einen Austausch des jeweiligen Kartenmaterials
Frankreich und das HRR schließen einen Nichtangriffspakt, um eine sichere mitteleuropäische Grenze zu wahren


Sommer 1080AD



BildBild
Vertrag von Marienburg

Das Heilige Römische Reich und der Deutsche Orden schließen ein Handelsabkommen.
Kaufmänner beider Seiten dürfen ungehindert auf dem Territorium der anderen Seite ihrem Geschäft nachgehen.
Das Reich stellt dem Orden ein Schutzversprechen aus.
Beide Seiten tauschen ihr Kartenmaterial aus.
Beiden Seiten ist es erlaubt Stützpunkte im Territorium des Vertragspartners anzulegen. In Friedenszeiten darf die Besatzung aber nur symbolische Stärke besitzen.





gez. Heinrich IV. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Albertus,Großmeister des Ordens


[s]Vertrag von Ravenna



  • Die Republik Venedig und das Römisch- Deutsche Reich gehen ein Handelsabkommen ein
  • Die freie Durchreise von Kaufmännern beider Seiten ist gestattet, das schließt den Handel mit Ressourcen auf dem Land der Vertragsbeteiligten aber nicht ein
  • Gegen einen noch festzulegenden Gegenwert wird die venezianische Flotte die Bemühungen des Kaisers im Heiligen Land unterstützen
  • Das Reich verzichtet auf weitere Schiffsaushebungen in der Adria
  • Das Reich erklärt seinen Verzicht auf Rimini gegenüber Venedig


BildBild


Sommer 1080 AD


Bild[/tabmenu7]

Der Aachener Vertrag zwischen dem Teutschen Reich und dem Dänischen Reich

König German, König des Königreichs Dänemark, entschließt sich auf Seiten des Kaisers, Heinrich IV., Kaiser des Sacrum Imperium Romanum, die kaiserlichen Rechte im Bürgerkrieg des Heiligen Reiches zu vertreten und im Reich durchzusetzen. König German wird dafür den Lehenseid für Hamburg und Stettin zum Kaiser sprechen. Er wird im Namen des Kaisers und Protector der römisch-katholischen Kirche sein Schwert gegen Hamburg und Stettin erheben und dannach sein Schild gegen alle Feinde. König German und seine Erben werden als Fürst über Hamburg und Stettin wachen und im Namen des Kaisers herrschen und Recht sprechen.
Das rebellische Groningen wird der Kaiser oder seine eigenen Truppen selbst wieder ins Reich eingliedern und einen eigenen Adelsmann einsetzen, sollte es der Kaiser wünschen.
Die Territorialen Forderungen an Antwerpen, Seitens des Königreichs Dänemark, werden vom Heiligen Römischen Reich akzeptiert. Antwerpen wird somit, nach der Eroberung, dänisches Territorium.
Freier Handel wird auf beiden Seiten den Kaufleuten gewährt und darüber hinaus ein Handelsabkommen geschlossen.

Es unterzeichnen,

Kaiser Heinrich IV, Kaiser des Heiligen Römishcen Reichs und Protector der Christenheit


König German, König des Königreichs Dänemark
König German


Vertrag von Palermo

    Die Grafschaft Sizilien verleiht dem Heiligen Römischen Reich das Monopol für den Zuckerhandel auf Sizilien.
    Das Heilige Römische Reich verleiht der Grafschaft Sizilien das Monopol für den Silberhandel im Herzogtum Österreich.
    Beide Vertragsparteien schließen einen allgemeinen Handelsvertrag ab.
    Beide Vertragsparteien garantieren die Sicherheit der Händler auf ihrem Territorium.

gez. Arnulf von Umbrien

gez. Roger de Hauteville


BildBild

Vertrag zu Nürnberg

  • England und das HRR unterzeichen einen Handelsvertrag.
  • Beide Seiten dürfen mit maximal zwei Händlern im Gebiet des Vertragspartners tätig werden.
  • Das HRR verprflichtet sich in einem zukünftigen Konflikt zwischen England und Frankreich neutral zu bleiben.
  • England erkennt die Ansprüche des HRR auf Groningen und Amsterdam an.

gez.Master Weston,englischer Diplomat

gez.Kaiser Heinrich IV.


BildBild


Vertrag von Jerusalem
zwischen dem Königreich Jerusalem und dem Heiligen Römischen Reich


§1 Das Heilige Römische Reich garantiert dem Königreich Jerusalem militärischen Schutz gegen muslimische Mächte. Zu diesem Zweck verspricht das Heilige Römische Reich die Entsendung einer Streitkraft zu gegebenem Zeitpunkt
§2 Das Heilige Römische Reich und das Königreich Jerusalem schließen ein unbefristetes Handelsabkommen.
§3 Das Heilige Römische Reich und das Königreich Jerusalem versichern sich gegenseitigen Einblick in ihre jeweiligen Karten und Gebietsübersichten.

gez. König Baldwin von Jerusalem
Bild


BildBild

Vertrag zu Passau Anno Domini 1082


  • Das Reich und Ungarn unterzeichnen ein militärisches Bündnis.
  • Das Reich und Ungarn unterzeichnen einen Handelsvertrag.
  • Das Reich bekommt das Handelsmonopol auf das Goldvorkommen in Kroatien.
  • Ungarn bekommt das Handelsmonopol auf eine noch zu bestimmende Handelsressource.
  • Marburg fällt für alle Zeit an die ungarische Krondomäne.

    gez.Heinrich IV.,Kaiser des Reiches

    gez. Laszlo, König von Ungarn


BildBild



Vertrag zu Wien


  • Das Königreich Polen erkennt die Rechte des Heiligen Römischen Reiches auf das Herzogtum Böhmen für jetzt und alle Zeiten an
  • Als Entschädigung erhält Polen 20.000 Gulden, abbezahlbar bis 1097(15 ingame Runden)
  • Polen und das Reich unterzeichnen einen allgemeinen Handelsvertrag
  • Polen erhält das Monopol für Wein und Zinn als Handelsressource. Das Reich bekommt das Monopol auf die Jagdhundressource in Polen.
  • Beide Seiten tauschen ihr Kartenmaterial aus
  • Beide Seiten unterzeichnen einen Nichtangriffspakt, sowie einen Beistandspakt. Zumindest dieser Punkt muss beim Ableben eines der beiden Staatsoberhäupter neu verhandelt werden.

gez. Markgraf Liutpold von Ostarrichi, im Namen des Kaisers
gez.Tichomir Domongos, im Nahmen des Königs
Zuletzt geändert von Marlborough am 15. Juli 2015 17:44, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Ischozar » 27. Juni 2015 10:55

BildBild


Erster Vertrag von Rom

zwischen der Republik Venedig und seiner Heiligkeit Papst Gregor VII.

Der Doge von Venedig erhält das Recht auf die Eroberung der Adriaküste und die Sicherung des östlichen Mittelmeers um Rhodos. Dazu wird er durch die Gnade Gottes zum Admiral des Heiligen Stuhls ernannt.
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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon TotalWarGod » 27. Juni 2015 22:39

Norwegische Verträge:

Erster Vertrag der großen Nordmächte


§1 Beide Reiche, Königreich Norwegen und Großfürstentum Nowgorod, akzeptieren die See, welche östliche des Skagerak beginnt, und von ihrem nördlichen Ende ausgehend gerade Linie zum nördlichsten Punkt der Lande als Grenze an, über die sie jeweils keine Ansprüche auf Land erheben.
§2 Königreich Norwegen versichert die Einnahme und Unterwerfung von Vaestras und Stockholm durch dessen Truppen.
§3 Königreich Norwegen gibt Nowgorods Kaufleuten Exklusivrechte für die Eisenvorkommen in der Region um Stockholm und für das Silbervorkommen bei Vaestras - erlaubt somit keine anderen Kaufmänner diese zu bewirtschaften.
§4 Großfürstentum Nowgorod gibt Norwegens Kaufleuten Exklusivrechte für den Handel mit Zuchthunden und Marmor in der Region um die Stadt Nowgorod.
§5 Beide Vertragsteilnehmer verpflichten sich unerlaubten Handel mit diesen Ressourcen zu unterbinden und Dritte, die den Handel gefährden, zu verfolgen, festzunehmen und zu verurteilen.

BildNikita , Schatzmeister Nowgorods, im Namen des Großfürsten Ysevolod

Gez. König Haarkon von Norwegen

Das Nordische Bündnis der Königreiche Norwegen und Dänemark

Das Königreich Norwegen und das Königreich Dänemark schließen ein festes Bündnis, auf dass bei den Feinden sowohl Schild, als auch Axt gefürchtet wird.
Ferner sind alle, nicht dänischen Territorien in Skandinavien, welche vom Königreich Schweden kontrolliert werden, von Dänemark nicht zu beantspruchen. Selbiges gilt für Norwegen in Bezug auf die nordeuropäische Küste.
Ein Handelsabkommen wird geschlossen, das Königreich Norwegen erhält das Monopol auf das Silbervorkommen der Region Hamburg. Im Gegenzug ist es den dänischen Händlern gestattet mit drei Ressorucen freier Wahl aus aus den Ländern Norwegens zu handeln.

Es unterschreiben,

König Haakon von Norwegen
BildKönig Haakon von Norwegen


König German von Dänemark
. König German

Vertrag von Scone


§1Die Königreiche Norwegen und Schottland garantieren sich gegenseitig 10 Jahre Frieden. Während dieser 10 Jahre verzichtet das Königreich Norwegen auf seine Gebietsanprüche im Herrschaftsgebiet Schottlands.
§2Das Königreich Norwegen und das Königreich Schottland schließen ein Handelsabkommen, dass es jeder Seite erlaubt, nicht mehr als einen Kaufmann im Herrschaftsgebiet des anderen Landes einzusetzen.
§3Die Königreiche Norwegen und Schottland garantieren für die Sicherheit und Unversehrtheit der Händler in ihren Gebieten.

gez. Hjalmar Höglund, oberster Diplomat im Namen König Haarkons von Norwegen
Bild Hjalmar Höglund


gez. König Malcolm von Schottland
Bitte lieber um Vergebung, als um Erlaubnis.

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon EinPhoenix » 30. Juni 2015 00:21

Öffentliche Bekanntmachung
des Deutschen Ordens


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"Ich ziehe das gesprochene Wort dem geschriebenen Wort vor."

Dies meint, dass ich mich viel lieber über TS oder Steam mit anderen User unterhalte als über PN.
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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Marlborough » 5. Juli 2015 11:37

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An Alberto Azzo II. d’Este - Markgraf von Mailand

In Anerkennung eurer treuen Dienste für das Reich und die gesamte Christenheit, so wie eurer Treue mir gegenüber, verfüge ich Heinrich IV., Kaiser von Gottes Gnaden, dass die Markgrafschaft Mailand nunmehr ein Herzogtum sein soll. Ihr ehrenwerter Markgraf Alberto werdet hiermit in den Rang eines Herzogs erhoben und zum Marschall des Reiches ernannt. Eure Nachkommen sollen ebenfalls Herzöge sein, so sie den Lehnseid erneuern und dem Reiche in selber Treue dienen. Dies sei hiermit aller Welt kundgetan. Möget ihr, Herzog und alle Mitglieder des Hauses d’Este, diesen Titel mit Würde tragen, und ihm Ehre machen.
Ihr verzeiht das ich euch diese Botschaft nicht selbst übermitteln konnte, aber ich ziehe gerade an der Spitze meines Heeres gegen die aufständischen Böhmen. Bis zu unserem nächsten Zusammentreffen möge Gott euch behüten und ich geheiße euch ein Lebewohl.

gez.Heinrich IV.,Kaiser des Heiligen Römischen Reiches

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon TotalWarGod » 7. Juli 2015 17:03

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Gesetz zur Handelsüberwachung

§1 Kaufleuten und Händlern ist es nur bei bestehendem Handelsabkommen zwischen dem Königreich Jerusalem und einer jeweiligen Nation gestattet sich im Königreich Jerusalem aufzuhalten.
§2 Jeder Nation steht grundsätzlich nur ein Handelsplatz zur Verfügung. Zwei oder mehr Handelsplätze sind nur bei ausdrücklicher Erwähung im Handelsvertrag möglich.
§3 Bevor ein Kaufmann oder Händler die Erlaubnis zum Handeln erhält ist er dazu verpflichtet sich bei der Handelsgilde von Jerusalem zu melden und kunzutun womit er handeln möchte. Dann wird geprüft ob die betreffende Ressource noch frei ist. Hierbei wird keine Nation bevorzugt.
§4 Es kann nicht garantiert werden, dass bei Abschluss eines Handelsabkommens eine Handelsware frei ist.
§5 Verstößt ein Kaufmann gegen §1 wird er gefangen genommen und gegen ein Lösegeld an seinen Herrscher zurückgegeben.
§6 Bei Verstoß gegen die Paragraphen 2 und/oder 3 wird der betreffende Kaufmann des Landes verwießen.

gez. König Baldwin von Jerusalem
Bild


(Fehler ausgebessert)
Bitte lieber um Vergebung, als um Erlaubnis.

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon EinPhoenix » 11. Juli 2015 14:34

EinPhoenix hat geschrieben:
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Deutscher Orden
Wappen des Hochmeisters


Der Deutsche Orden gibt bekannt;

Das einseitige Schutzbündnis, welches zwischen dem Deutschen Orden und dem großen Reich Frankreich geschlossen wurde,
wird mit sofortiger Wirkung vom Deutschen Orden aufgekündigt.




Wir beten für eure Alles Gesundheit, und danken unserem Herrn Jesu Christi, für eure Aller Verständnis.

gez, Wolf der Streiter.
Hochmeister, des Deutschen Ordens Bild

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Ischozar » 12. Juli 2015 22:41

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Verlautbarung seiner Heiligkeit Papst Gregor VII.
Aufruf zum friedlichen Miteinander


Wir, der heilige Vater, sehen uns in der Pflicht Frieden und christliche Werte im Abendland aufrecht zu erhalten. Daher erbitten wir von allen Parteien, die sich dem Krieg angeschlossen haben so lange Zeit, bis die Verhandlungen in Rom abgeschlossen sind. Der Eintritt des oströmischen Reichs in den Krieg ist das erste Anzeichen von Vielen, die das christliche Abendland in den Untergang treiben könnten. Die Großen dieser Welt, sollen sich darauf besinnen ob die Streitigkeit um eine einzelne Stadt es wirklich rechtfertigt tausende Menschen in den Krieg zu schicken.

gez.
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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Fortinbras » 13. Juli 2015 01:01

Dem müssen wir widersprechen. Byzanz verteidigt den christlichen Glauben wie kaum ein anderes Reich. Wir missbilligen zwar die Ablehnung des Primats unseres Heiligen Vaters, doch erkennen wir auch die gemeinsame Überzeugung, dass Herr Jesus Christus unser Erlöser ist, an. Im Übrigen geht es nicht um eine Stadt, sondern darum, dass die Republik Venedig in ihrem imperialen Streben, christliche Gebote mit Füßen tritt und ohne Vorankündigung Könige von Gottes Gnaden ermorden lässt. Ist es nicht verständlich, dass sich die anderen Reiche fragen, wann sie das Ziel der Venezianer sein werden?

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon kannibali » 13. Juli 2015 07:35

BildBild


Vertrag von Jerusalem

zwischen dem Kalifat der Fatimiden und dem Königreich Jerusalem


§1 Das Königreich Jerusalem erkennt den Anspruch des Kalifat der Fatimiden auf die Städte Tabuk, Jedda, Mekka, Buraydah sowie Riad an und verzichtet auf jegliche eigene Ansprüche darauf.
§2 Das Kalifat der Fatimiden erkennt den Anspruch des Königreich Jerusalems auf die Stadt Gaza an und verzichtet auf jegliche eigene Ansprüche auf selbige.
§3 Das Kalifat der Fatimiden verpflichtet sich dazu, bei Einnahme der Region Riad, selbige umgehend zu entmilitarisieren. Lediglich eine Garnison von vier Trupp Milizen darf dort staioniert werden.
§4 Zur Kontrolle, ob Paragraph 3 eingehalten wird, ist es dem Königreich Jerusalem erlaubt zu jeder Zeit eine befugte Person in die Region Riad zu senden.
§5 Das Kalifat der Fatimiden erhält zur Einnahme und Sicherung der in Paragraph 1 genannten Gebiete ein Durchmarschrecht durch die Region Gaza. Die Armeen des Kalifat der Fatimiden haben sich dabei an eine festgelegte Route, welche äußerst südlich durch die Berge und am Golf von Akaba vorbeiführt, zu halten. Es ist ihnen nicht gestattet länger als einige Tage am Stück und am selben Ort zu lagern.
§6 Das Königreich Jerusalem und das Kalifat der Fatimiden verpflichten sich dazu, keinen ihrer religiösen Vertreter in das Gebiet der anderen Nation zu senden.
§7 Das Königreich Jerusalem und das Kalifat der Fatimiden schließen einen Nichtangriffspakt für die Dauer von 20 Jahren.
§8 Das Königreich Jerusalem und das Kalifat der Fatimiden schließen ein unbefristetes Handelsabkommen.

gez. König Baldwin von Jerusalem

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أبو الحسن علي الظاهر لإعزاز دين الله

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__________________________________
:strategie_zone_124:

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon Antibrian » 13. Juli 2015 21:45

Der Khan der Mongolen lässt verbreiten, dass seine Armeen das Sultanat der Selschucken überrennen und nicht ruhen wird, bis Bagdad in seiner Hand ist. Dies schriftlich in einem Vertrag festzuhalten ist etwas für Weiber und Dünnarme.
Die Menschheit besteht zu 90% aus unverbesserlichen Vollidioten, inklusive mir.

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Re: [WK 2.0] Verträge und Ankündigungen

Beitragvon EinPhoenix » 14. Juli 2015 13:07

EinPhoenix hat geschrieben:
Bild

Deutscher Orden
Wappen des Hochmeisters


An sie Führer aller Reiche

Der Deutsche Orden begründet seinen legitimen Anspruch auf Stettin hiermit:


Bild







Wir beten für eure Gesundheit, und danken unserem Herrn Jesu Christi, für euer Verständnis und weisen Reaktion.

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