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Grüße an Alle, EinPhoenix
EinPhoenix hat geschrieben:Die Mauren
Im Land der Mauren existieren einige große Berberstämme.
Einer von diesen, die Sarazenen, ist mit dem amtierenden Sultan Faraj, und seiner verschwörerischen Verwandtschaft zutiefst unzufrieden.
Es brodelt im Staate der Mauren.
Einige flüsternde Stimmen sprechen vom Bürgerkrieg, von einem bevorstehenden Umsturz.
Angeführt vom Sarazenen-Tuarek Fürsten Ibn Yāsīn
Die Militärische Führung
Sultan Faraj
Anerkannter Fürst der meisten Berberstämme
Sohn des Soltan + Erbe
Familienmitglied
Familienmitglied
Familienmitglied
1. Genereal + Stadthalter
Die Diplomaten
El Clem der erste Diplomat des Sultan
und Freund des Sarazenen-Tuarek Fürsten Ibn Yāsīn
Algier
2 x Eisen
1 x Papst
1 x Frei
Alguin
2 x Sklaven = Besetzt
Araouane
1x Tuch = Portugal
Dakar
1 x Elfenbein
1 x Fisch
Beides frei
Gao
1 x Elfenbein
1 x Gold = Spanien
Marakesch
Nara
1 x Elfenbein = Besetzt
1 x Gold = Besetzt
Timbuktu
1 x Elfenbein = Portugal
1 x Gold = Portugal
Friedensvertrag
von Algierzwischen dem Reich der Mauren und dem Königreich PortugalVon nun an wird Frieden zwischen unserer Beider Nationen herrschen, unbefriestet.Um dieses zu untermauern wird ein 20 jähriger Nichtangriffspakt hiermit geschloßen.
Es wird von keiner Partei Gebietsansprüche geltend gemacht.
Ein uneingeschränktes Durchmarsch- Fahrtrecht besteht für die Mauren durch Orea (verbindung zu Algier = die Hauptstadt)
Die Gesetze des jeweiligen Landes sind bekannt und werden geachtet.Dieses Handelsabkommen soll die umfängliche Bereitschaft auf eine gute Nachbarschaft abrunden.
2 Portugisische Händler bauen, für eine symbolische Lizenzgebühr (1/20 per Runde), unter des Schutzes des Sultans weiterhin Gold ab.
Das Maurische Reich entrichtet die Landesübliche Lizenzgebühr wenn es Portugisische Ressourcen abbaut
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
Martinho von Burgund besiegelt seinerseits diesen Vertrag.
Nichtangriffspakt - Handelvereinbarung
zwischen dem Reich der Mauren und dem PapststaatenDer Nichtangriffspakt beinhaltet folgende Punterpunkte:
Der NAP gilt für 20 Jahre.
Das Reich der Mauren versichert dem Papststaaten das es keine Ansprüche an die Gebiete der Papststaaten besitzt.
Die Papststaaten versichern ihrerseits dem Maurischen Reiche das keine Gebietsansprüche geltend gemacht werden.
Ein gewaltsamer Übergriff der Mauren auf ein Christlich geprägtes Land, so wie ein gewaltsamer Übergriff auf das Land der Mauren, durch ein Land welches die Christliche Religion angehört, führt zum sofortigen Auflösung der zwischen den Papststaaten und dem großen Maurischen Reich geschlossenen Verträge.
Der Bevölkerung die den Christlichen Glauben ausüben möchte, im Reich der Mauren, steht unter dem Schutze des Sultans.
Deren Rechtsprechung unterliegt der Scharia wie es der gesammten Bevölkerung zukommt.
Im gegeseitigen Respekt an die jeweilieg Landesreligion wird darauf verzichtet Missionare in die Lande der unterzeichneten Vertragspartner zu entsenden.
So wie das Große Reich der Mauren die Rechtsprechung in den Papststaaten anerkennt, erkennen die Papststaaten die Gesetze der Mauren an.Die Handelsvereinbarung
Dem Papstaaten wird eine Lizenz erteilt zum Abbau von Eisen im der Region von Algier.
Es wird eine jährlich zu entrichtende Lizenzgebühr von einem zwanzigstel (1/20 per Runde) des Jahresgewinn fällig
Nach wie vor steht euer Kaufmann unter des Sultans Schutz.
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
gez. Papst Ranerius
Nichtangriffspakt - Handelvereinbarung
zwischen dem Reich der Mauren und dem Königreich KastilienVon nun an versichern das Maurische Reich dem Kastilischen Reiche, und das Königreich Kastilien dem Maurischen Reiche das keinerlei Gebietsansprüche an die Gegenseite gestellt werden. Das gegenseitige anerkennen der jeweiligen Staatsgebiete so wie das Anerkennen der Landesgesetze sind Bestandteile dieses NAP`s.Um dieses zu untermauern wird
ein 25 jähriger Nichtangriffspakt
hiermit geschloßen.Ein zusätzliches getroffenes Handelsabkommen soll die umfängliche Bereitschaft, beider Königreiche, auf eine gute Nachbarschaft abrunden.
1 Spanischer Händler baut, für eine symbolische Lizenzgebühr (1/20 per Runde), unter des Schutzes des Sultans weiterhin Gold ab.
Das Maurische Reich entrichtet die Landesübliche Lizenzgebühr wenn es Spanische Ressourcen abbaut
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
Handelsvertrag zwischen dem Reich der Mauren und dem Heiligen Römischen Reich
- Der Handelsgilde des Heiligen Römischen Reiches werden die exklusiven Jagd und Handelsrechte für Elfenbein, in der Region Dakar für die nächsten 20 Jahre gewährt. Die Frist beginnt mit der Ankunft der teutschen Handelsdelegation.
- Als Gegenleistung erhält der Sultan der Mauren, den zehnten Teil des jährlichen Handelsertrages.
- Nach Ablauf der ersten 20 Jahre, erhöht sich der zu bezahlende Betrag auf den siebten Teil des jährlichen Handelsertrages.
- Nach Ablauf der ersten 20 Jahre, wird das Abkommen bei beidseitigem Einverständnis um weitere 25 Jahre verlängert.
- Der Sultan erhält als Vorauszahlung eine einmalige Summe von 3000 Goldstücken.
- Die Händler des Reiches stehen unter dem persönlichen Schutz des Sultans.
gez. Albrecht, König der Teutschen und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
gez. Faraj, Sultan der Mauren
Der Sultan, Groß Emir Faraj, der Mauren gibt bekannt
im Reiche der Mauren treten ab sofort zwei Gesetze in Kraft;
Gesetz gegen SpionageJeder Spion, wie auch nicht lizenzierter Kaufmann (Händler), wird wegen Spionage hingerichtet !Lizenzpflicht - LizenzvergabeLizenzen zum betreten des Maurischen Reiches, und Abbauen von dessen Ressourcen werden vor dem betreten des Reiches schriftlich beantragt.
Mit dem Antrag auf eine Lizenz zum Handeln im Maurischen Reich wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1000 Goldstücken fällig.
Dieser Betrag ist vor der Vergabe einer Lizenz zu errichten.Nach dem Erhalt einer Lizenz zum Handeln wird zusätzlich eine jährliche Lizenzgebühr für jeden einzelnen Händler im Lande der Mauren fällig.
Diese jährliche Abgabe beträgt ein Siebtel (1/7) des Jahreserlöses (per Runde).
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gez. Sultan Faraj, Großemir der Berber
-Allgemeines
Im Land der Mauren existieren einige große Berberstämme.
Einer von diesen, die Sarazenen, ist mit dem amtierenden Sultan Faraj, und seiner verschwörerischen Verwandtschaft zutiefst unzufrieden.
Es brodelt im Staate der Mauren.
Einige flüsternde Stimmen sprechen vom Bürgerkrieg, von einem bevorstehenden Umsturz.
Angeführt vom Sarazenen-Tuarek Fürsten Ibn YāsīnPersöhnlichkeiten
Die Militärische Führung
Sultan Faraj
Anerkannter Fürst der meisten Berberstämme
Sohn des Soltan + Erbe
Familienmitglied
Familienmitglied
Familienmitglied
1. Genereal + Stadthalter
Die Diplomaten
El Clem der erste Diplomat des Sultan
und Freund des Sarazenen-Tuarek Fürsten Ibn Yāsīn
Handelsressourcen
Algier
2 x Eisen
1 x Papst
1 x Frei
Alguin
2 x Sklaven = Besetzt
Araouane
1x Tuch = Portugal
Dakar
1 x Elfenbein
1 x Fisch
Beides frei
Gao
1 x Elfenbein
1 x Gold = Spanien
Marakesch
Nara
1 x Elfenbein = Besetzt
1 x Gold = Besetzt
Timbuktu
1 x Elfenbein = Portugal
1 x Gold = Portugal
Beziehungen
Verträge
Friedensvertrag
von Algierzwischen dem Reich der Mauren und dem Königreich PortugalVon nun an wird Frieden zwischen unserer Beider Nationen herrschen, unbefriestet.Um dieses zu untermauern wird ein 20 jähriger Nichtangriffspakt hiermit geschloßen.
Es wird von keiner Partei Gebietsansprüche geltend gemacht.
Ein uneingeschränktes Durchmarsch- Fahrtrecht besteht für die Mauren durch Orea (verbindung zu Algier = die Hauptstadt)
Die Gesetze des jeweiligen Landes sind bekannt und werden geachtet.Dieses Handelsabkommen soll die umfängliche Bereitschaft auf eine gute Nachbarschaft abrunden.
2 Portugisische Händler bauen, für eine symbolische Lizenzgebühr (1/20 per Runde), unter des Schutzes des Sultans weiterhin Gold ab.
Das Maurische Reich entrichtet die Landesübliche Lizenzgebühr wenn es Portugisische Ressourcen abbaut
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
Martinho von Burgund besiegelt seinerseits diesen Vertrag.
Nichtangriffspakt - Handelvereinbarung
zwischen dem Reich der Mauren und dem PapststaatenDer Nichtangriffspakt beinhaltet folgende Punterpunkte:
Der NAP gilt für 20 Jahre.
Das Reich der Mauren versichert dem Papststaaten das es keine Ansprüche an die Gebiete der Papststaaten besitzt.
Die Papststaaten versichern ihrerseits dem Maurischen Reiche das keine Gebietsansprüche geltend gemacht werden.
Ein gewaltsamer Übergriff der Mauren auf ein Christlich geprägtes Land, so wie ein gewaltsamer Übergriff auf das Land der Mauren, durch ein Land welches die Christliche Religion angehört, führt zum sofortigen Auflösung der zwischen den Papststaaten und dem großen Maurischen Reich geschlossenen Verträge.
Der Bevölkerung die den Christlichen Glauben ausüben möchte, im Reich der Mauren, steht unter dem Schutze des Sultans.
Deren Rechtsprechung unterliegt der Scharia wie es der gesammten Bevölkerung zukommt.
Im gegeseitigen Respekt an die jeweilieg Landesreligion wird darauf verzichtet Missionare in die Lande der unterzeichneten Vertragspartner zu entsenden.
So wie das Große Reich der Mauren die Rechtsprechung in den Papststaaten anerkennt, erkennen die Papststaaten die Gesetze der Mauren an.Die Handelsvereinbarung
Dem Papstaaten wird eine Lizenz erteilt zum Abbau von Eisen im der Region von Algier.
Es wird eine jährlich zu entrichtende Lizenzgebühr von einem zwanzigstel (1/20 per Runde) des Jahresgewinn fällig
Nach wie vor steht euer Kaufmann unter des Sultans Schutz.
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
gez. Papst Ranerius
Nichtangriffspakt - Handelvereinbarung
zwischen dem Reich der Mauren und dem Königreich KastilienVon nun an versichern das Maurische Reich dem Kastilischen Reiche, und das Königreich Kastilien dem Maurischen Reiche das keinerlei Gebietsansprüche an die Gegenseite gestellt werden. Das gegenseitige anerkennen der jeweiligen Staatsgebiete so wie das Anerkennen der Landesgesetze sind Bestandteile dieses NAP`s.Um dieses zu untermauern wird
ein 25 jähriger Nichtangriffspakt
hiermit geschloßen.Ein zusätzliches getroffenes Handelsabkommen soll die umfängliche Bereitschaft, beider Königreiche, auf eine gute Nachbarschaft abrunden.
1 Spanischer Händler baut, für eine symbolische Lizenzgebühr (1/20 per Runde), unter des Schutzes des Sultans weiterhin Gold ab.
Das Maurische Reich entrichtet die Landesübliche Lizenzgebühr wenn es Spanische Ressourcen abbaut
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gez. Sultan Faraj, Großfürst der Berber
Handelsvertrag zwischen dem Reich der Mauren und dem Heiligen Römischen Reich
- Der Handelsgilde des Heiligen Römischen Reiches werden die exklusiven Jagd und Handelsrechte für Elfenbein, in der Region Dakar für die nächsten 20 Jahre gewährt. Die Frist beginnt mit der Ankunft der teutschen Handelsdelegation.
- Als Gegenleistung erhält der Sultan der Mauren, den zehnten Teil des jährlichen Handelsertrages.
- Nach Ablauf der ersten 20 Jahre, erhöht sich der zu bezahlende Betrag auf den siebten Teil des jährlichen Handelsertrages.
- Nach Ablauf der ersten 20 Jahre, wird das Abkommen bei beidseitigem Einverständnis um weitere 25 Jahre verlängert.
- Der Sultan erhält als Vorauszahlung eine einmalige Summe von 3000 Goldstücken.
- Die Händler des Reiches stehen unter dem persönlichen Schutz des Sultans.
gez. Albrecht, König der Teutschen und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
gez. Faraj, Sultan der Mauren
Gesetze-Bekanntmachungen
Der Sultan, Groß Emir Faraj, der Mauren gibt bekannt
im Reiche der Mauren treten ab sofort zwei Gesetze in Kraft;
Gesetz gegen SpionageJeder Spion, wie auch nicht lizenzierter Kaufmann (Händler), wird wegen Spionage hingerichtet !Lizenzpflicht - LizenzvergabeLizenzen zum betreten des Maurischen Reiches, und Abbauen von dessen Ressourcen werden vor dem betreten des Reiches schriftlich beantragt.
Mit dem Antrag auf eine Lizenz zum Handeln im Maurischen Reich wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1000 Goldstücken fällig.
Dieser Betrag ist vor der Vergabe einer Lizenz zu errichten.Nach dem Erhalt einer Lizenz zum Handeln wird zusätzlich eine jährliche Lizenzgebühr für jeden einzelnen Händler im Lande der Mauren fällig.
Diese jährliche Abgabe beträgt ein Siebtel (1/7) des Jahreserlöses (per Runde).
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gez. Sultan Faraj, Großemir der Berber
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