[Europa Universalis IV] 19. MadMonday
Verfasst: 10. Juni 2018 14:59
Aus der Asche des Byzantinisches Reiches erhebt sich eine Bedrohung für ganz Europa. Die Ungläubigen, gerade erst aus Italien und Spanien verdrängt, kommen über den Balkan um die Reiche der Gottgefälligen zu unterjochen.
Nächster Spieltag: 20.08.2018
Spielzeit: 20:30 (20:15 TS) bis 24:00
Startjahr: 1444
Version: EU4 auf aktueller Version (exkl. Dharma).
Mod Version: Hail-to-the-mission-tree4.1
Versionsnummer: 70b9
Downloadlink: https://workupload.com/file/m57DETn
Workshop: https://steamcommunity.com/sharedfiles/ ... 1461864654
Spielleiter: Fisch
Stelli: Tak
Statistiker und Hofgeograph: Miguel
Host: Tak
Ersatz-Host: Fisch/Miguel
Vorläufige Länderverteilung
1. Königreich England - Tak
2. Erzherzogtum Österreich - Kaisaa Fisch der Russische
3. Königreich Spanien - Die Sonntagsfahrer Gunki vs. Jangru
4. Königreich Frankreich - Thoralt der Zerstörer
5. Osmanische Reich - Homer
6. Großfürstentum Moskau - der alte Fritz _mk / Fischmaster
7. Königreich Polen - Steko
8. Königreich Schweden - VampireHunter
9. Königreich Savoy - Noel
10. Republik Holland - Benni
11. (Kur) Mark Brandenburg - Dec-Mag
fett sind potentielle Kandidaten für 2er Teams
Für ewig verbannt:
Lennart der Unwürdige, wegen nachweislichem Betrug!
Regeln:
Vorschläge
Beschlossen
Gestrichen
§01. Nicht alles machen was geht.
§02. Das nutzen von Exploits oder Schummeln ist verboten.
§03. Jeder ist für seine KI Einstellungen am Anfang des Spieles verantwortlich.
§04. Bei ständigen Verbindungsproblemen muss ein Spieler leider das Spiel verlassen.
§05. Bei Fehlen eines Spielers übernimmt die KI. Ausnahme: es lässt sich schnell ein Ersatzspieler auftreiben.
§06. Sticheleien während der Spielzeit im TS und im AAR sind auch diplomatische Handlungen der Herrscher.
§07. Das Auflösen von Armeen oder Flotten zum Verhindern von Kampfhandlungen während eines Krieges ist untersagt.
§08. Provinzen und Kolonialstaaten dürfen nur historisch korrekt oder nachvollziehbar benannt werden.
§09a. Es ist nur eine Festung pro Staat erlaubt, eine etwaige Festung in der Hauptstadt zählt nicht dazu. Sollte ein Spieler im Kriegsfall zuviele Festungen besitzen, entscheidet der Gegner, welche davon aufzulösen ist und wann.
§09b. Staaten mit weniger als 20 europäischen Provinzen (Anatolien gilt als Europa) sind von der Festungsregel ausgenommen.
§09c. Sollte ein Staat, der unter Regel §9a gefallen ist, mehr als 20 europäische Provinzen besitzen, darf er von nun an keine weiteren Festungen bauen und muss alle eroberten Festungen auf dem europäischem Kontinent unverzüglich auflösen.
§10. Niemand darf seine Hauptstadt aus dem Startkontinent verlegen.
§11. Bei Annexion von Primitiven Staaten darf kein zusätzliches Geld gefordert werden.
§12. Bevor ein Vasall entlassen wird muß das Territorium des Vasallen vom Besitzer zur Kernprovinz umgewandelt werden. Ausnahme Handelsstädte.
§13. Man darf nicht mehr Vasallen als sein Diplomatischer Unterhalt besitzen. Marken zählen als Vasallen.
§14a. Reichsprovinzen dürfen erst nach dem Shadow Kingdom aus dem Reich entfernt werden und nicht in den deutschen Regionen oder in provinzen mit deutscher Kultur.
§14b. Reichsprovinzen dürfen in das Reich hinzugefügt werden, wenn das Shadow Kingdom getriggert hat, wenn diese Core des Kaiser ist und die Provinz deutsche Kultur hat.
§15. Kurfürsten des HHR dürfen nicht vasallisiert werden. Ausnahme: PU Mission Böhmen.
§16. Der Kaiser des HRR ist von Reichsmitgliedern mit langem 'a' anzusprechen (also Kaisaaaaaa)!
§17. Es darf nur eine Zeitalter-Ideengruppe gepickt werden.
§18. Man darf nicht mehr als 50 Gebäude die Landtruppen-Limit gewähren bauen.
§19. Verdienste, die dazu beitragen, den Spielspaß zu erhöhen werden belohnt.
AAR 1 Punkt
Statistik 1 Punkt
Außerordentliche Verdienste nach Spielleiterentscheidung. Sobald man 5 Punkte gesammelt hat kann man mit Wirkung zum nächsten Spieltag (am Ende des Spieltages zu erklären) entweder:
2 Punkte Korruption
5 Punkte Inflation oder Kriegsmüdigkeit
25 Prestige
5 Punkte Professionalität
oder
20 Punkte einer Tradition erhalten
Alles zum Thema Mod-Version
viewtopic.php?f=1111&t=22991
AAR-Fred/Statistik-Fred
viewtopic.php?f=1111&t=22990
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Stelli: Tak
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1. Königreich England - Tak
2. Erzherzogtum Österreich - Kaisaa Fisch der Russische
3. Königreich Spanien - Die Sonntagsfahrer Gunki vs. Jangru
4. Königreich Frankreich - Thoralt der Zerstörer
5. Osmanische Reich - Homer
6. Großfürstentum Moskau - der alte Fritz _mk / Fischmaster
7. Königreich Polen - Steko
8. Königreich Schweden - VampireHunter
9. Königreich Savoy - Noel
10. Republik Holland - Benni
11. (Kur) Mark Brandenburg - Dec-Mag
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§03. Jeder ist für seine KI Einstellungen am Anfang des Spieles verantwortlich.
§04. Bei ständigen Verbindungsproblemen muss ein Spieler leider das Spiel verlassen.
§05. Bei Fehlen eines Spielers übernimmt die KI. Ausnahme: es lässt sich schnell ein Ersatzspieler auftreiben.
§06. Sticheleien während der Spielzeit im TS und im AAR sind auch diplomatische Handlungen der Herrscher.
§07. Das Auflösen von Armeen oder Flotten zum Verhindern von Kampfhandlungen während eines Krieges ist untersagt.
§08. Provinzen und Kolonialstaaten dürfen nur historisch korrekt oder nachvollziehbar benannt werden.
§09a. Es ist nur eine Festung pro Staat erlaubt, eine etwaige Festung in der Hauptstadt zählt nicht dazu. Sollte ein Spieler im Kriegsfall zuviele Festungen besitzen, entscheidet der Gegner, welche davon aufzulösen ist und wann.
§09b. Staaten mit weniger als 20 europäischen Provinzen (Anatolien gilt als Europa) sind von der Festungsregel ausgenommen.
§09c. Sollte ein Staat, der unter Regel §9a gefallen ist, mehr als 20 europäische Provinzen besitzen, darf er von nun an keine weiteren Festungen bauen und muss alle eroberten Festungen auf dem europäischem Kontinent unverzüglich auflösen.
§10. Niemand darf seine Hauptstadt aus dem Startkontinent verlegen.
§11. Bei Annexion von Primitiven Staaten darf kein zusätzliches Geld gefordert werden.
§12. Bevor ein Vasall entlassen wird muß das Territorium des Vasallen vom Besitzer zur Kernprovinz umgewandelt werden. Ausnahme Handelsstädte.
§13. Man darf nicht mehr Vasallen als sein Diplomatischer Unterhalt besitzen. Marken zählen als Vasallen.
§14a. Reichsprovinzen dürfen erst nach dem Shadow Kingdom aus dem Reich entfernt werden und nicht in den deutschen Regionen oder in provinzen mit deutscher Kultur.
§14b. Reichsprovinzen dürfen in das Reich hinzugefügt werden, wenn das Shadow Kingdom getriggert hat, wenn diese Core des Kaiser ist und die Provinz deutsche Kultur hat.
§15. Kurfürsten des HHR dürfen nicht vasallisiert werden. Ausnahme: PU Mission Böhmen.
§16. Der Kaiser des HRR ist von Reichsmitgliedern mit langem 'a' anzusprechen (also Kaisaaaaaa)!
§17. Es darf nur eine Zeitalter-Ideengruppe gepickt werden.
§18. Man darf nicht mehr als 50 Gebäude die Landtruppen-Limit gewähren bauen.
§19. Verdienste, die dazu beitragen, den Spielspaß zu erhöhen werden belohnt.
AAR 1 Punkt
Statistik 1 Punkt
Außerordentliche Verdienste nach Spielleiterentscheidung. Sobald man 5 Punkte gesammelt hat kann man mit Wirkung zum nächsten Spieltag (am Ende des Spieltages zu erklären) entweder:
2 Punkte Korruption
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