Stadt | Lehen | Beschreibung | |||||||||
London | König Heinrich I. | London ist die Hauptstadt des Königreich von England und ist das stolze Zuhause von 4000 Engländern. Die Stadt ist geprägt durch den streng christlichen Glauben seiner Bewohner. London ist eine der wichtigsten Städte in der uns bekannten Welt.
Sehnswürdigkeiten (Öffnen)
Tower of London:
Der Tower of London ist eine grosse Feste, welche direkt am Ufer der Themse und im Herzen Londons liegt. Errichtet wurde der Tower von Wilhelm dem Eroberer und dient seit dem als Festung der Könige von England. Der Tower of London ist ein unüberwindbares Bollwerk, geschaffen um London und seinen König zu schützen. |
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Winchester | George Courtenay | Winchester liegt an der Küste des Ärmelkanals und ist stark befestigt. Lange Zeit war Winchester die Hauptstadt des englischen Reiches und hat seit jeher einen prestigeträchtigen Ruf. Durch die Lage direkt am Ärmelkanal trägt Winchester die schwere Aufgabe das Königreich vor Angriffen aus dem Süden zu schützen. | |||||||||
Exeter | Gregory Darnley | Exeter ist eine bevölkerungsreiche Siedlung in der Grafschaft Devon und liegt im Südwesten Englands. Die Stadt wird geprägt von den Überresten der römischen Kultur und der damit verbundenen Bauten. | |||||||||
Nottingham | Stephen de Blois | Nottingham ist eine mächtige Feste in Mitten des englischen Reiches. Das Bollwerk wird geprägt durch die dort stationierten Garnisonen und Rekrutierungseinheiten. Durch seine zentrale Lage kann jede Stelle der englischen Insel in Kürze erreicht werden. Wer Nottingham hält, hält England. | |||||||||
York | Platzhalter | York ist, mit 1500 Einwohnern, eine eher kleinere Stadt hoch im Norden Englands. Aufgrund seiner Lage am äussersten Rand des Reiches, gilt York als das Tor in die Schottischen Highlands und als letzter Wall im Norden. | |||||||||
Caen | Robert de Vere | Caen ist die grösste Feste in der Normandie. Sie ist der Ausgangspunkt, von wo sich Wilhelm der Eroberer einst aufmachte um das stolze England zu erobern. Heutzutage blüht Caen und ist strategisch von enormer Wichtigkeit um Englands Ansprüche in Frankreich zu wahren. | |||||||||
Rennes | Robert Curthose | Rennes ist eine aufblühende Siedlung in der Bretagne. Einst frei in seiner Verwaltung, konnte sich das Königreich England die Bretagne sichern. Rennes sieht sich unter englischer Herrschaft einem grossen Aufschwung entgegen und könnte bald zu einem wichtigen Handelsknoten im Nordwesten Europas gedeihen. |
Persönlichkeiten | Titel | Beschreibung | |||||||||
Henry Beauclerc „Löwe der Gerechtigkeit“ | König | Heinrich ist der jüngste Sohn Wilhelms des Eroberers. Nach dem Tode seines Bruders, riss Heinrich die Krone an sich und missachtete damit seinen älteren Bruder Robert, der vor ihm in der Thronfolge stand. Gestützt durch die führenden Barone und gestützt auf die „Charta der Freiheiten“, regiert Heinrich nun das englische Königreich. | |||||||||
Robert Curthose | Duke | Robert ist der ältere Bruder seiner Majestät König Heinrichs. Auf der Rückreise eines Kreuzzuges erfuhr er von der Machtübernahme seines jüngeren Bruders. Beim Versuch die Krone durch eine Invasion an sich zu reissen, wurde er von Heinrich vernichtend geschlagen. Robert willigte ein auf die Thronfolge zu verzichten und steht nun seinem König als fähiger General zur Verfügung. Robert zeichnet sich durch seine Erfahrung im Kampfe und guten Ruf unter den Soldaten aus. | |||||||||
Robert de Vere | Duke | Die "de Vere" waren einst Vasallen Wilhelm des Eroberers und noch heute gehören sie dem Adel an und sind am Hofe des Königs von England gern gesehen. Robert de Vere ist ein junger, aber fähiger Kommandant, wenn nicht sogar der fähigste im ganzen Königreich. Es war Robert de Vere, der die Franzosen um 1100 AD vernichtend vor Rennes schlug. Er wurde für seine Dienste zum Duke of Normandy ernannt und herrscht nun über die Feste Caen. |
House of Normandy |
Officer | Amtsinhaber | ||||||
Lord High Steward | Robert de Beaumont, 2nd Earl of Leicester | ||||||
Lord High Chancellor | Roger le Poer, bishop of Salisbury | ||||||
Lord High Treasurer | Nigel, bishop of Ely | ||||||
Lord Great Chamberlain | Robert Malet, Sheriff of Suffolk and master of the honour of Eye | ||||||
Lord High Constable | Robert de Vere, Duke of Normandy | ||||||
Earl Marshal | William Marshal, 1st Earl of Pembroke |
Vorsitzender |
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His Majesty, Henry I. Beauclerc |
§1. Sämtliche Händler im Königreich benötigen eine Lizenz. Händler ohne Lizenz sind vogelfrei und dürfen von jedem Untertan des Königs nach Gutdünken behandelt werden. Wer sie tötet und/oder ihren Besitz in Beschlag nimmt, bleibt straffrei.
§2. Eine Handelressource kann gepachtet werden. Lizenzierte Händler stehen unter persönlichem Schutz seiner Majestät, des Königs von England. Die Pachtfrist beträgt zehn Jahre, eine einmalige Lizenz kostet ein Mal die jährlichen Einnahmen aus dem Handel mit dem Rohstoff. Wird der Pachtvertrag verlängert, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
§3. Beansprucht ein zweiter Staat innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Pacht die Handelsressource ebenfalls, wird diese meistbietend versteigert, angefangen bei der geringeren, einfachen Jahreseinnahme durch den betreffenden Händler. Es darf in Zwanzigerschritten geboten werden. Erreicht das Gebot den doppelten Ausgangswert, erhalten Untertanen von Verbündeten die Rechte vorrangig.
§4. Reichsgebiet durchziehende Händler müssen eine Reiselizenz kaufen. Diese kostet hundert Pennys, je fünfzig als Bearbeitungsgebühr und für den Geleitschutz vor räuberischen Banden. Durchziehende Händler dürfen die befestigten Strassen nur in Ausnahmefällen verlassen. Die Lizenzgebühr ist beim Verlassen des Königreich Englands zu entrichten. Reisende Händler werden angehalten, ihre Lizenz sowie Papiere zur Identitäskotrolle immer bei sich zu tragen. Eine Reisegebühr ist dann nicht fällig, sollte ein Bündnisvertrag mit dem anderen Reich vorliegen.
§5. Den Anweisungen des Handelsausschusses sind unmittelbar Folge zu leisten.
§6. Der Spionage verdächtige Kaufleute verlieren bis zur Beendigung des Verfahrens gegen sie sämtliche Sonderrechte, der Handelsausschuss garantiert aber für die Sicherstellung ihres Lebens und Vermögens, bis ein Urteil gefällt wird.
§7. Nichtbeachtung dieser Regelung kann den Pranger, die Ausweisung aus dem Reich, die Konfiszierung der Ware, die Beschlagnahmung des Besitzes des Händlers, die Erklärung der Vogelfreiheit oder, in besonders harten Fällen, die Exekution des Kaufmanns zur Folge haben.
§8. Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs dieser Lizenzierungen sind solche im Vorjahr zu beantragen.
Die Strasse von Dover ist die Verbindung zwischen dem Mittelmeer und der Nord-und Ostsee. Sie bildet den Eingang zum Ärmelkanal, einer viel befahrenen Passage. Das Königreich England sieht sich als Beschützer dieser Passage und ist deshalb bemüht allfällige Riffe zu kennzeichnen und den Kanal vor Piraten und anderem Gesindel zu bereinigen.
Das Handelsdepartment Dovers erlässt aus diesem Grund folgende Bestimmungen, bewilligt durch seine Majestät König Heinrich I.:
1.0 Das Königreich England verfügt, dass es Flottillen von nun an verboten sei eine andere Passage von Ost nach West zu wählen, als den Kanal von England.
Die Passagen über die irische, später schottische See, werden in diesem Sinne blockiert.
1.1 Es besteht die Möglichkeit eine Sondererlaubnis zu beantragen, welche die Nutzung der besagten Passage genehmigt, zu den halben Gebühren der Strasse von Dover.
2.1 Wer die Strasse von Dover passiert, verpflichtet sich vor Ort eine Gebühr in barer Münze zu entrichten. Das Handelsdepartment schreibt folgendes vor:
-Pro Schiff wird eine Gebühr von 100 Pennys eingezogen
-Konvois ab 5 Schiffen bezahlen 500 Pennys, zusätzlich 200 Pennys für jedes weitere Schiff, welches die Zahl 5 überschreitet.
2.2 Für die Reiche solcher, die über einen Handelsvertrag mit dem Königreich England verfügen, ist die Passage von bis zu 3 Schiffen frei. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen.
2.3 Für die Reiche solcher, die über ein Bündnis mit dem Königreich England verfügen, ist die Durchfahrt in jedem Falle frei.
3.1 Wer die Bestimmungen des Handelsdepartments missachtet, oder versucht sich ihnen durch unlautere Mittel zu entziehen oder sich ihnen gar zu widersetzen, hat mit Konsequenzen und Sanktionen zu rechnen. Das Königreich England nimmt sich in solchen Fällen das Recht der Flotte die Passage zu blockieren, die Schiffe zu beschlagnahmen, oder in besonders harten Fällen zu versenken.
Region | Rohstoffe | Pächter | |||||||||
London | Honig Korn Farben | Platzhalter Platzhalter Platzhalter |
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Exeter | Wolle Zinn | Platzhalter Platzhalter |
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Nottingham | Hunde Wolle | Platzhalter Platzhalter |
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York | Wolle Salz Eisen | Platzhalter Samuel Blacke Platzhalter |
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Caernarvon | Wolle Kohle | Platzhalter Platzhalter |
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Rennes | Salz Korn | Archibald Douglas Platzhalter |
Handelsverträge |
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Platzhalter |
Titel | Amtsinhaber | ||||||
Abt der Westminster Abbey | Wird zur Zeit gesucht. |
Dioziöse | Titel | Amtsinhaber | Lehensherr | ||||||||||||
Priester von London | Bischof Owen von Chartley | König Heinrich I. |
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Erzbischof von Canterbury | Kardinal Anselm von Canterbury | König Heinrich I. |
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Priester von York | Wird zur Zeit gesucht. | Platzhalter |
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Priester von Exeter | Wird zur Zeit gesucht. | Sir Gregory Darnley |
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Priester von Caen | Bischof Ralph de Furnivall | Duke Robert de Vere |
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Priester von Rennes | Bischof Hubert von Flookburgh | Duke Robert Curthose |
Land | Status | Beziehung | |||||||||
Königreich Frankreich | miserabel | + gleiche Religion -Grenzstreitigkeiten -wirre Ansprüche -fehlender Respekt für das souveräne England -unwillig zu verhandeln -Grossmacht |
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Königreich Schottland | hervorragend | + gleiche Religion +Bündnisvertrag +Familienbande +geklärte Grenzen |
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Heiliges römisches Reich | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen +Bereitschaft für Verhandlungen +gemeinsame Interessen -Grossmacht |
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Königreich Kastilien-Leon | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen -unterhält Freundschaft zu Frankreich |
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Republik Genua | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen +gemeinsame Interessen |
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Republik Venedig | neutral | + gleiche Religion +Schlichter der Dispute -Handelsabkommen mit dem Königreich Frankreich |
Verträge und Abkommen |
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Vertrag von York (1100 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von York
1. Die Königreiche England und Schottland vereinen sich im Bunde, der gestärkt wird durch die Heirat Matilda von Schottlands, christlich getauft als Edith, mit dem Heinrich I. Beauclerc, seines Namens König über ganz England und die Normandie, Sohn des Wilhelm des Eroberers. 2.1 Geschlossen im Bunde, ist es die Aufgabe des jeden der beiden Reiche, die Grenzen Britanniens und damit sowohl die des eigenen, sowie die des Anderen Reiches zu schützen und mit aller Macht zu verteidigen. 2.2 Die Sicherung der britannischen Gewässer ist Sache des Bundes, obliegt in erster Priorität jedoch dem näher gelegenen Reiche. 3. Es soll von nun an gesichert sein, dass Reisende jeder Art, seien es diplomatische Gesandschaften, Pilgerer oder Kaufmannsleute, den Schutz der jeweiligen Krone geniessen und ihre Reisen durchführen können ohne daran gehindert zu werden. Bewaffnete Eskorten seien den Reisenden zugestanden, doch sollten diese im Vorhinein angekündigt und der an den Grenzfestungen gemeldet werden. 4.1 Die Stationierung grösserer Streitkräfte in Festungen, die sich in direkter Nähe der Grenze befinden, soll von nun an nicht mehr gestattet sein, dies soll ein Zeichen des Vertrauens sein. Handelt es sich bei besagter Grenzen gleichzeitig um eine Aussengrenze, so ist dieser Punkt nichtig. 4.2 Truppenmärsche durch das Land des jeweils anderen müssen angekündigt werden, sollen jedoch nicht untersagt werden, sollte kein konkreter Grund vorliegen, der diese Entscheidung stützt. 5. Die Eingliederung neuer Pronvinzen in das eigene Reich gehört im Vorfeld besprochen und durch den jeweils anderen abgesegnet, es sei denn es besteht ein Anspruch des einen auf die genannten Ländereien. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen des Königreich England Heinrich I. Beauclerc Königreich Schottland Etgair mac Maíl Coluim beglaubigt und bezeugt durch Kardinal Anselm von Canterbury
Vertrag von Venedig (1102 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von Venedig
1.Das Königreich England, sowie die Republiken Genua und Pisa vereinigen sich im Bunde. Somit liegt es in der Pflicht des jeweils anderen seinen Freunden im Falle eines Angriffs beizustehen, sie zu unterstützen und ihre Ehre zu verteidigen. 2.Die Beteiligten gestatten einander freie Passage durch ihre Hoheitsgebiete und Gewässer, ausgenommen militärischer Verbände, bei welchen es eine Erlaubnis einzuholen gilt. 2.2 Es ist die Pflicht aller Gesandtschaften der beteiligten Reiche vor Banditen und anderem Gesindel zu schützen. 3.Die beiden Reiche verpflichten sich in weiteren Gesprächen ihre Beziehungen um wirtschaftliche Aspekte zu erweitern, basierend auf dem Reziprozitätsprinzip. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen und Herrscher des Königreich England Heinrich I. Beauclerc der Republiken Genua und Pisa Doge Martino beglaubigt und bezeugt durch Bischof Roger of Salisbury
Vertrag von Venedig (1104 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von Venedig
I.) Die beiden Königreiche England und Frankreich schließen umgehend Frieden. Sämtliche weiteren Aggressionen gilt es zu unterlassen. II.) Keine der beiden Kriegsparteien verlangt Entschädigungen monetärer Natur. III.) Frankreich verpflichtet sich, die Bretagne von nun an als Teil des englischen Reiches anzusehen. IV.) England akzeptiert die französischen Ansprüche, die aus dem Vertrag von Verdun hervorgehen. Im konkreten Fall Brügge, Toulouse, Dijon und Lyon. Aus der englischen Bestätigung über die französischen Ansprüche kann keine Verpflichtung für England abgeleitet werden, dass England die Ansprüche auch gegenüber Dritten verteidigt. Noch bedeutet die englische Akzeptanz, eine für Europa allgemeine Akzeptanz. V.) Die beiden Vertragspartner verzichten auf die Stationierung von Truppen an ihren gemeinsamen Grenzen, namentlich Rennes, Caen, Angers, Paris und Brügge. Ausgenommen seien Garnisonen zum Schutz der Bevölkerung, sowie Verbände zur Niederschlagung von Revolten oder zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. VI.) Der König von Frankreich entlässt den Herzog der Normandie aus dem bestehenden Lehndiesnt. Die Normandie wird nicht mehr als Teil des fränkischen Reiches angesehen. VII.) Beide Parteien unterzeichnen einen Nichtangriffspakt über 2,5 Jahre (5 Runden). VIII.) Seine Heiligkeit der Papst soll als Wächter über diesen Frieden wachen, sämtliche Verstösse gilt es zu sanktionieren. IX.) Sollte einer der Vertragspartner gegen einen dieser Punkt verstossen, so gilt der Vertrag als nichtig. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen und Herrscher des Königreich England Heinrich I. Beauclerc des Royaume de France Philipe Capet beglaubigt und bezeugt durch seine Heiligkeit, Papst Paschalis |
Eintrag |
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das Jahr 1100 (Öffnen)
-Heirat König Heinrich I. Beauclerc mit Matilda von Schottland
das Jahr 1101 (Öffnen)
-Krieg Königreich England gegen Royaume de France, durch die Schlacht von Rennes
das Jahr 1102 (Öffnen)
-Bündnisschluss Königreich England mit Republiken Genua und Pisa
das Jahr 1103 (Öffnen)
-Friedensvertrag Königreich England mit Royaume de France
die Jahre 1104-1108 (Öffnen)
keine besonderen Vorkomnisse
das Jahr 1109 (Öffnen)
-Bündnisschluss Königreich England mit Königreiche Kastilien und León
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Lehen und Titel
Stadt | Lehen | Beschreibung | |||||||||
London | König Heinrich I. | London ist die Hauptstadt des Königreich von England und ist das stolze Zuhause von 4000 Engländern. Die Stadt ist geprägt durch den streng christlichen Glauben seiner Bewohner. London ist eine der wichtigsten Städte in der uns bekannten Welt.
Sehnswürdigkeiten (Öffnen)
Tower of London:
Der Tower of London ist eine grosse Feste, welche direkt am Ufer der Themse und im Herzen Londons liegt. Errichtet wurde der Tower von Wilhelm dem Eroberer und dient seit dem als Festung der Könige von England. Der Tower of London ist ein unüberwindbares Bollwerk, geschaffen um London und seinen König zu schützen. |
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Winchester | George Courtenay | Winchester liegt an der Küste des Ärmelkanals und ist stark befestigt. Lange Zeit war Winchester die Hauptstadt des englischen Reiches und hat seit jeher einen prestigeträchtigen Ruf. Durch die Lage direkt am Ärmelkanal trägt Winchester die schwere Aufgabe das Königreich vor Angriffen aus dem Süden zu schützen. | |||||||||
Exeter | Gregory Darnley | Exeter ist eine bevölkerungsreiche Siedlung in der Grafschaft Devon und liegt im Südwesten Englands. Die Stadt wird geprägt von den Überresten der römischen Kultur und der damit verbundenen Bauten. | |||||||||
Nottingham | Stephen de Blois | Nottingham ist eine mächtige Feste in Mitten des englischen Reiches. Das Bollwerk wird geprägt durch die dort stationierten Garnisonen und Rekrutierungseinheiten. Durch seine zentrale Lage kann jede Stelle der englischen Insel in Kürze erreicht werden. Wer Nottingham hält, hält England. | |||||||||
York | Platzhalter | York ist, mit 1500 Einwohnern, eine eher kleinere Stadt hoch im Norden Englands. Aufgrund seiner Lage am äussersten Rand des Reiches, gilt York als das Tor in die Schottischen Highlands und als letzter Wall im Norden. | |||||||||
Caen | Robert de Vere | Caen ist die grösste Feste in der Normandie. Sie ist der Ausgangspunkt, von wo sich Wilhelm der Eroberer einst aufmachte um das stolze England zu erobern. Heutzutage blüht Caen und ist strategisch von enormer Wichtigkeit um Englands Ansprüche in Frankreich zu wahren. | |||||||||
Rennes | Robert Curthose | Rennes ist eine aufblühende Siedlung in der Bretagne. Einst frei in seiner Verwaltung, konnte sich das Königreich England die Bretagne sichern. Rennes sieht sich unter englischer Herrschaft einem grossen Aufschwung entgegen und könnte bald zu einem wichtigen Handelsknoten im Nordwesten Europas gedeihen. |
Persönlichkeiten | Titel | Beschreibung | |||||||||
Henry Beauclerc „Löwe der Gerechtigkeit“ | König | Heinrich ist der jüngste Sohn Wilhelms des Eroberers. Nach dem Tode seines Bruders, riss Heinrich die Krone an sich und missachtete damit seinen älteren Bruder Robert, der vor ihm in der Thronfolge stand. Gestützt durch die führenden Barone und gestützt auf die „Charta der Freiheiten“, regiert Heinrich nun das englische Königreich. | |||||||||
Robert Curthose | Duke | Robert ist der ältere Bruder seiner Majestät König Heinrichs. Auf der Rückreise eines Kreuzzuges erfuhr er von der Machtübernahme seines jüngeren Bruders. Beim Versuch die Krone durch eine Invasion an sich zu reissen, wurde er von Heinrich vernichtend geschlagen. Robert willigte ein auf die Thronfolge zu verzichten und steht nun seinem König als fähiger General zur Verfügung. Robert zeichnet sich durch seine Erfahrung im Kampfe und guten Ruf unter den Soldaten aus. | |||||||||
Robert de Vere | Duke | Die "de Vere" waren einst Vasallen Wilhelm des Eroberers und noch heute gehören sie dem Adel an und sind am Hofe des Königs von England gern gesehen. Robert de Vere ist ein junger, aber fähiger Kommandant, wenn nicht sogar der fähigste im ganzen Königreich. Es war Robert de Vere, der die Franzosen um 1100 AD vernichtend vor Rennes schlug. Er wurde für seine Dienste zum Duke of Normandy ernannt und herrscht nun über die Feste Caen. |
Königshaus
House of Normandy |
Great Officers of State
Officer | Amtsinhaber | ||||||
Lord High Steward | Robert de Beaumont, 2nd Earl of Leicester | ||||||
Lord High Chancellor | Roger le Poer, bishop of Salisbury | ||||||
Lord High Treasurer | Nigel, bishop of Ely | ||||||
Lord Great Chamberlain | Robert Malet, Sheriff of Suffolk and master of the honour of Eye | ||||||
Lord High Constable | Robert de Vere, Duke of Normandy | ||||||
Earl Marshal | William Marshal, 1st Earl of Pembroke |
Vorsitzender |
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His Majesty, Henry I. Beauclerc |
Wirtschaft und Handel
§1. Sämtliche Händler im Königreich benötigen eine Lizenz. Händler ohne Lizenz sind vogelfrei und dürfen von jedem Untertan des Königs nach Gutdünken behandelt werden. Wer sie tötet und/oder ihren Besitz in Beschlag nimmt, bleibt straffrei.
§2. Eine Handelressource kann gepachtet werden. Lizenzierte Händler stehen unter persönlichem Schutz seiner Majestät, des Königs von England. Die Pachtfrist beträgt zehn Jahre, eine einmalige Lizenz kostet ein Mal die jährlichen Einnahmen aus dem Handel mit dem Rohstoff. Wird der Pachtvertrag verlängert, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
§3. Beansprucht ein zweiter Staat innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Pacht die Handelsressource ebenfalls, wird diese meistbietend versteigert, angefangen bei der geringeren, einfachen Jahreseinnahme durch den betreffenden Händler. Es darf in Zwanzigerschritten geboten werden. Erreicht das Gebot den doppelten Ausgangswert, erhalten Untertanen von Verbündeten die Rechte vorrangig.
§4. Reichsgebiet durchziehende Händler müssen eine Reiselizenz kaufen. Diese kostet hundert Pennys, je fünfzig als Bearbeitungsgebühr und für den Geleitschutz vor räuberischen Banden. Durchziehende Händler dürfen die befestigten Strassen nur in Ausnahmefällen verlassen. Die Lizenzgebühr ist beim Verlassen des Königreich Englands zu entrichten. Reisende Händler werden angehalten, ihre Lizenz sowie Papiere zur Identitäskotrolle immer bei sich zu tragen. Eine Reisegebühr ist dann nicht fällig, sollte ein Bündnisvertrag mit dem anderen Reich vorliegen.
§5. Den Anweisungen des Handelsausschusses sind unmittelbar Folge zu leisten.
§6. Der Spionage verdächtige Kaufleute verlieren bis zur Beendigung des Verfahrens gegen sie sämtliche Sonderrechte, der Handelsausschuss garantiert aber für die Sicherstellung ihres Lebens und Vermögens, bis ein Urteil gefällt wird.
§7. Nichtbeachtung dieser Regelung kann den Pranger, die Ausweisung aus dem Reich, die Konfiszierung der Ware, die Beschlagnahmung des Besitzes des Händlers, die Erklärung der Vogelfreiheit oder, in besonders harten Fällen, die Exekution des Kaufmanns zur Folge haben.
§8. Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs dieser Lizenzierungen sind solche im Vorjahr zu beantragen.
Die Strasse von Dover ist die Verbindung zwischen dem Mittelmeer und der Nord-und Ostsee. Sie bildet den Eingang zum Ärmelkanal, einer viel befahrenen Passage. Das Königreich England sieht sich als Beschützer dieser Passage und ist deshalb bemüht allfällige Riffe zu kennzeichnen und den Kanal vor Piraten und anderem Gesindel zu bereinigen.
Das Handelsdepartment Dovers erlässt aus diesem Grund folgende Bestimmungen, bewilligt durch seine Majestät König Heinrich I.:
1.0 Das Königreich England verfügt, dass es Flottillen von nun an verboten sei eine andere Passage von Ost nach West zu wählen, als den Kanal von England.
Die Passagen über die irische, später schottische See, werden in diesem Sinne blockiert.
1.1 Es besteht die Möglichkeit eine Sondererlaubnis zu beantragen, welche die Nutzung der besagten Passage genehmigt, zu den halben Gebühren der Strasse von Dover.
2.1 Wer die Strasse von Dover passiert, verpflichtet sich vor Ort eine Gebühr in barer Münze zu entrichten. Das Handelsdepartment schreibt folgendes vor:
-Pro Schiff wird eine Gebühr von 100 Pennys eingezogen
-Konvois ab 5 Schiffen bezahlen 500 Pennys, zusätzlich 200 Pennys für jedes weitere Schiff, welches die Zahl 5 überschreitet.
2.2 Für die Reiche solcher, die über einen Handelsvertrag mit dem Königreich England verfügen, ist die Passage von bis zu 3 Schiffen frei. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen.
2.3 Für die Reiche solcher, die über ein Bündnis mit dem Königreich England verfügen, ist die Durchfahrt in jedem Falle frei.
3.1 Wer die Bestimmungen des Handelsdepartments missachtet, oder versucht sich ihnen durch unlautere Mittel zu entziehen oder sich ihnen gar zu widersetzen, hat mit Konsequenzen und Sanktionen zu rechnen. Das Königreich England nimmt sich in solchen Fällen das Recht der Flotte die Passage zu blockieren, die Schiffe zu beschlagnahmen, oder in besonders harten Fällen zu versenken.
Region | Rohstoffe | Pächter | |||||||||
London | Honig Korn Farben | Platzhalter Platzhalter Platzhalter |
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Exeter | Wolle Zinn | Platzhalter Platzhalter |
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Nottingham | Hunde Wolle | Platzhalter Platzhalter |
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York | Wolle Salz Eisen | Platzhalter Samuel Blacke Platzhalter |
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Caernarvon | Wolle Kohle | Platzhalter Platzhalter |
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Rennes | Salz Korn | Archibald Douglas Platzhalter |
Handelsverträge |
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Platzhalter |
Kirche
Titel | Amtsinhaber | ||||||
Abt der Westminster Abbey | Wird zur Zeit gesucht. |
Dioziöse | Titel | Amtsinhaber | Lehensherr | ||||||||||||
Priester von London | Bischof Owen von Chartley | König Heinrich I. |
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Erzbischof von Canterbury | Kardinal Anselm von Canterbury | König Heinrich I. |
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Priester von York | Wird zur Zeit gesucht. | Platzhalter |
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Priester von Exeter | Wird zur Zeit gesucht. | Sir Gregory Darnley |
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Priester von Caen | Bischof Ralph de Furnivall | Duke Robert de Vere |
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Priester von Rennes | Bischof Hubert von Flookburgh | Duke Robert Curthose |
Diplomatie
Land | Status | Beziehung | |||||||||
Königreich Frankreich | miserabel | + gleiche Religion -Grenzstreitigkeiten -wirre Ansprüche -fehlender Respekt für das souveräne England -unwillig zu verhandeln -Grossmacht |
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Königreich Schottland | hervorragend | + gleiche Religion +Bündnisvertrag +Familienbande +geklärte Grenzen |
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Heiliges römisches Reich | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen +Bereitschaft für Verhandlungen +gemeinsame Interessen -Grossmacht |
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Königreich Kastilien-Leon | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen -unterhält Freundschaft zu Frankreich |
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Republik Genua | neutral | + gleiche Religion +gute Beziehungen +gemeinsame Interessen |
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Republik Venedig | neutral | + gleiche Religion +Schlichter der Dispute -Handelsabkommen mit dem Königreich Frankreich |
Verträge und Abkommen |
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Vertrag von York (1100 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von York
1. Die Königreiche England und Schottland vereinen sich im Bunde, der gestärkt wird durch die Heirat Matilda von Schottlands, christlich getauft als Edith, mit dem Heinrich I. Beauclerc, seines Namens König über ganz England und die Normandie, Sohn des Wilhelm des Eroberers. 2.1 Geschlossen im Bunde, ist es die Aufgabe des jeden der beiden Reiche, die Grenzen Britanniens und damit sowohl die des eigenen, sowie die des Anderen Reiches zu schützen und mit aller Macht zu verteidigen. 2.2 Die Sicherung der britannischen Gewässer ist Sache des Bundes, obliegt in erster Priorität jedoch dem näher gelegenen Reiche. 3. Es soll von nun an gesichert sein, dass Reisende jeder Art, seien es diplomatische Gesandschaften, Pilgerer oder Kaufmannsleute, den Schutz der jeweiligen Krone geniessen und ihre Reisen durchführen können ohne daran gehindert zu werden. Bewaffnete Eskorten seien den Reisenden zugestanden, doch sollten diese im Vorhinein angekündigt und der an den Grenzfestungen gemeldet werden. 4.1 Die Stationierung grösserer Streitkräfte in Festungen, die sich in direkter Nähe der Grenze befinden, soll von nun an nicht mehr gestattet sein, dies soll ein Zeichen des Vertrauens sein. Handelt es sich bei besagter Grenzen gleichzeitig um eine Aussengrenze, so ist dieser Punkt nichtig. 4.2 Truppenmärsche durch das Land des jeweils anderen müssen angekündigt werden, sollen jedoch nicht untersagt werden, sollte kein konkreter Grund vorliegen, der diese Entscheidung stützt. 5. Die Eingliederung neuer Pronvinzen in das eigene Reich gehört im Vorfeld besprochen und durch den jeweils anderen abgesegnet, es sei denn es besteht ein Anspruch des einen auf die genannten Ländereien. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen des Königreich England Heinrich I. Beauclerc Königreich Schottland Etgair mac Maíl Coluim beglaubigt und bezeugt durch Kardinal Anselm von Canterbury
Vertrag von Venedig (1102 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von Venedig
1.Das Königreich England, sowie die Republiken Genua und Pisa vereinigen sich im Bunde. Somit liegt es in der Pflicht des jeweils anderen seinen Freunden im Falle eines Angriffs beizustehen, sie zu unterstützen und ihre Ehre zu verteidigen. 2.Die Beteiligten gestatten einander freie Passage durch ihre Hoheitsgebiete und Gewässer, ausgenommen militärischer Verbände, bei welchen es eine Erlaubnis einzuholen gilt. 2.2 Es ist die Pflicht aller Gesandtschaften der beteiligten Reiche vor Banditen und anderem Gesindel zu schützen. 3.Die beiden Reiche verpflichten sich in weiteren Gesprächen ihre Beziehungen um wirtschaftliche Aspekte zu erweitern, basierend auf dem Reziprozitätsprinzip. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen und Herrscher des Königreich England Heinrich I. Beauclerc der Republiken Genua und Pisa Doge Martino beglaubigt und bezeugt durch Bischof Roger of Salisbury
Vertrag von Venedig (1104 A.D.) (Öffnen)
Vertrag von Venedig
I.) Die beiden Königreiche England und Frankreich schließen umgehend Frieden. Sämtliche weiteren Aggressionen gilt es zu unterlassen. II.) Keine der beiden Kriegsparteien verlangt Entschädigungen monetärer Natur. III.) Frankreich verpflichtet sich, die Bretagne von nun an als Teil des englischen Reiches anzusehen. IV.) England akzeptiert die französischen Ansprüche, die aus dem Vertrag von Verdun hervorgehen. Im konkreten Fall Brügge, Toulouse, Dijon und Lyon. Aus der englischen Bestätigung über die französischen Ansprüche kann keine Verpflichtung für England abgeleitet werden, dass England die Ansprüche auch gegenüber Dritten verteidigt. Noch bedeutet die englische Akzeptanz, eine für Europa allgemeine Akzeptanz. V.) Die beiden Vertragspartner verzichten auf die Stationierung von Truppen an ihren gemeinsamen Grenzen, namentlich Rennes, Caen, Angers, Paris und Brügge. Ausgenommen seien Garnisonen zum Schutz der Bevölkerung, sowie Verbände zur Niederschlagung von Revolten oder zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. VI.) Der König von Frankreich entlässt den Herzog der Normandie aus dem bestehenden Lehndiesnt. Die Normandie wird nicht mehr als Teil des fränkischen Reiches angesehen. VII.) Beide Parteien unterzeichnen einen Nichtangriffspakt über 2,5 Jahre (5 Runden). VIII.) Seine Heiligkeit der Papst soll als Wächter über diesen Frieden wachen, sämtliche Verstösse gilt es zu sanktionieren. IX.) Sollte einer der Vertragspartner gegen einen dieser Punkt verstossen, so gilt der Vertrag als nichtig. Unterzeichnet durch ihre Hoheiten, die Monarchen und Herrscher des Königreich England Heinrich I. Beauclerc des Royaume de France Philipe Capet beglaubigt und bezeugt durch seine Heiligkeit, Papst Paschalis |
Chroniken
Eintrag |
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das Jahr 1100 (Öffnen)
-Heirat König Heinrich I. Beauclerc mit Matilda von Schottland
das Jahr 1101 (Öffnen)
-Krieg Königreich England gegen Royaume de France, durch die Schlacht von Rennes
das Jahr 1102 (Öffnen)
-Bündnisschluss Königreich England mit Republiken Genua und Pisa
das Jahr 1103 (Öffnen)
-Friedensvertrag Königreich England mit Royaume de France
die Jahre 1104-1108 (Öffnen)
keine besonderen Vorkomnisse
das Jahr 1109 (Öffnen)
-Bündnisschluss Königreich England mit Königreiche Kastilien und León
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