nachdem hier in der Runde einige nicht näher definierte Nichtangriffspakte zwischen Fraktionen geschlossen wurden, sollte zur Vermeidung diesbezüglicher Streitigkeiten eine allgemeine Richtlinie festgelegt werden. Ich habe mir überlegt, dass eine Verbindung mit der "Kriegsgründe-Regelung" sinnvoll wäre. Dehalb schlage ich vor, dass im Falle eines unbefristeten NAPs folgende Kriegsgründe nicht zulässig sein sollten:
- "Rivalen erniedrigen"
- "Religiöser Konflikt"
- "(Rück-)Eroberung"
- "Bestrafungskrieg"
Können wir das so übernehmen bzw. hat jemand Ergänzungen?