[StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
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- Elendil 03
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[StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
So, da wären wir. Folgende Möglichkeiten für eine Regeländerung scheinen mir sinnvoll:
1. Der Verteidiger darf jederzeit den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), solange der Krieg läuft, der Angreifer nie.
2. Der Verteidiger darf in der ersten Runde den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), der Angreifer nie.
3. Der Verteidiger darf den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), wenn sein Kriegsstand mehr als 30% des Maximalkriegsstandes beträgt, der Angreifer nie.
4. - 6. entsprechen 1. - 3. mit der Zusatzbedingung, dass der Verteidiger die fürs Upgrade nötigen PM bereits vor dem Krieg besitzen muss. Das ist meiner Meinung nach kontraprodutiv, da so das Problem (s. u.) weiterhin bestehen bleibt und nur die Ausnutzung verkompliziert wird.
Die PM-Kosten werden in jedem Fall abgezogen. Mit "upgraden" ist die Änderung jedes beliebigen CB bis auf "Eroberung", "Bestrafungskrieg" und "Rückeroberung" in einen der genannten gemeint.
Wer einen anderen Vorschlag hat, soll diesen bitte posten. Ausserdem sollten wir ein Quorum für Regelabstimmungen festlegen, z. B. 10 Stimmen.
Das Problem, wenn der CB nicht geändert werden kann, besteht darin, dass beispielsweise ein Präventivschlag gegen einen stärkeren Gegner mit einem "schwachen" CB verhindern kann, dass dieser einen angreift und Gebiete dauerhaft besetzt.
1. Der Verteidiger darf jederzeit den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), solange der Krieg läuft, der Angreifer nie.
2. Der Verteidiger darf in der ersten Runde den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), der Angreifer nie.
3. Der Verteidiger darf den Kriegsgrund mit sofortiger, aber nicht nachträglicher Wirkung für beide Seiten upgraden (und gilt fortan als Angreifer), wenn sein Kriegsstand mehr als 30% des Maximalkriegsstandes beträgt, der Angreifer nie.
4. - 6. entsprechen 1. - 3. mit der Zusatzbedingung, dass der Verteidiger die fürs Upgrade nötigen PM bereits vor dem Krieg besitzen muss. Das ist meiner Meinung nach kontraprodutiv, da so das Problem (s. u.) weiterhin bestehen bleibt und nur die Ausnutzung verkompliziert wird.
Die PM-Kosten werden in jedem Fall abgezogen. Mit "upgraden" ist die Änderung jedes beliebigen CB bis auf "Eroberung", "Bestrafungskrieg" und "Rückeroberung" in einen der genannten gemeint.
Wer einen anderen Vorschlag hat, soll diesen bitte posten. Ausserdem sollten wir ein Quorum für Regelabstimmungen festlegen, z. B. 10 Stimmen.
Das Problem, wenn der CB nicht geändert werden kann, besteht darin, dass beispielsweise ein Präventivschlag gegen einen stärkeren Gegner mit einem "schwachen" CB verhindern kann, dass dieser einen angreift und Gebiete dauerhaft besetzt.
Zuletzt geändert von Elendil 03 am 21. November 2018 18:14, insgesamt 1-mal geändert.
Elendil, Sohn des Amandil, genannt der Getreue, aus dem Hause Elros' und dem Geschlecht derer von Númenór, von Eru Allvaters Gnaden Hochkönig der Menschen der Hinnenlande, von Arnor und Gondor, Herr zu Annúminas und Osgiliath, in den Türmen der Sonne und des Mondes
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Abgestimmt für Variante 2.
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
ebenfalls für 3 abgestimmt. Allerdings könnte man die 50% auch etwas verringern. Bei kleinen Fraktionen sind 50% schnell erreicht. Bei großen wie z.B. Byzanz würde es sehr lange dauern. Denke 30 bis 40% würde auch schon ausreichen.
- Elendil 03
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
In Ordnung, dann ändere ich's mal auf 30%.
EDIT: Mist, da hat sich ein Fehler in die letzte Option eingeschlichen. Sei's drum, das kann man jetzt nicht mehr ändern.
EDIT: Mist, da hat sich ein Fehler in die letzte Option eingeschlichen. Sei's drum, das kann man jetzt nicht mehr ändern.
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Habe auch mal abgestimmt.
Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Möchte hier noch jemand seine Stimme abgeben? Ansonsten können wir Variante 2 entsprechend umsetzen
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- Medicus
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
benötigt dann aber keinen Spion mehr für nen Anspruch oder?
Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Würde sagen, dass es bei nem Upgrade nicht notwendig ist
- Elendil 03
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Das sehe ich auch so.
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
ich finde halt runde eins dumm. Ich finde wir brauchen die Regeländerung ja nur um so was wie den Sizilien Mauren Krieg vorzubeugen. Halt mehr damit der Verteidiger, falls er den Krieg dreht, auch was davon hat und das weiß man ja in Runde eins noch nicht.
- schweizerkäse
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- Elendil 03
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Re: [StSt] Regelabstimmung "Kriegsgrundänderung" (Regel 17)
Ich bin derselben Meinung wie Max und habe deshalb für die dritte Option gestimmt. Das bedeutet, dass man sich das Upgrade erst noch "verdienen" muss. Aber auch Vorschlag Nummer zwei ist deutlich besser als überhaupt nichts.
Welche Argumente sprechen denn dafür, das Upgrade nur in der ersten Kriegsrunde zu erlauben? Ich habe das nur mit reingenommen, weil mehrere andere Spieler es so vorgeschlagen hatten.
Welche Argumente sprechen denn dafür, das Upgrade nur in der ersten Kriegsrunde zu erlauben? Ich habe das nur mit reingenommen, weil mehrere andere Spieler es so vorgeschlagen hatten.
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