[StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

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Regel für Platzierung von Armeen

Verboten, außer gemeinsam im Krieg
8
53%
Erlaubt, es gilt nur das man gegen danebebengestellte Armeen mit dem Not-Konfliktkriegsgrund angreifen darf
7
47%
 
Abstimmungen insgesamt: 15

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blackjack
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon blackjack » 22. Februar 2019 15:28

Puuh, jetzt weiß ich was du mit dem Blockieren meintest. Ich finde das ganze, wie schon einmal den Admins gesagt, recht problematisch, wenn man einem Krieg im Nachhinein nicht mehr so einfach beitreten darf. Hier bräuchte es also gewisse Möglichkeiten, eine Art Schutzmacht darzustellen. Im Fall von Stettin ist es rollenspielerisch auch so, dass es Teil des Reiches ist, weshalb hier aufjedenfall vom Reich ein Eingriff erfordert. Es ist also in erster Linie ein rollenspielerischer Aspekt.

Generell würde ich hier zustimmen, dass Armeen unterschiedlicher Fraktionen nicht ohne weiteres nebeneinander stehen dürfen. Wenn sie verbündet sind und nicht im Krieg sind, wäre es vielleicht anders, da könnte es sicherlich sinnvoll sein. Ein "Reinschmuggeln" sollte es aufjedenfall nicht geben. Find es also ganz gut, wenn sich Drittparteien nicht neben Armeen von Kriegsparteien stellen dürften.

Finde hier aber wie gesagt eine Grundsatzfrage entscheidender: Es sollte kein eigener neuer Krieg entstehen, wenn eine Drittpartei dem Krieg beitreten möchte. Vielleicht sollten hier die PM Kosten für einen verspäteten Krieg teurer sein. Und Forderungen wären nur die Ziele der ersten Partei. Vielleicht ist das generell eine Idee, dass nur Forderungen von den jeweiligen beiden Kriegsfraktionen zählen, andere die hinzutreten, müssen entweder selber einen eigenen Krieg führen oder sich ohne eigene Forderungen dem bestehenden Krieg anschließen.
Ich will sozusagen selber verhindern, dass Kriege zu wirksam ausfallen, aber das trotzdem (größere) Kriege sinnvoll sind. Beispielsweise könnte Kastillien dem Vasall Portugal beauftragen, Granada einzunehmen. Sollte der Krieg dann so verlaufen, dass Kastillien selber eingreifen möchte, so könnte es mit derselben Forderung (Portugal besetzt Granada) in den Krieg eintreten. Die Mauren hätten dann einen schwierigeren Krieg, bei einer möglicheb Niederlage wäre der Verlust aber begrenzt, bzw genauso hoch wie bei einer Niederlage gegen Portugal alleine.
Kann man den Gedankengang verstehen? :strategie_zone_69:
"Wenn die Wissenschaft ihren Kreis durchlaufen hat, so gelangt sie natürlicher Weise zu dem Punkte eines bescheidenen Mißtrauens, und sagt, unwillig über sich selbst: Wie viele Dinge gibt es doch, die ich nicht einsehe." -Immanuel Kant (1724-1804), dt. Philosoph

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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Georgios » 14. März 2019 17:18

Ich denke das kann man hier mittlerweile mal abschließen, läuft ja schon drei Wochen.
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mannis » 17. März 2019 16:54

Dann schließen wir diese Umfrage nun. Mit einem knappen 5:4 ist das platzieren von Armeen -> Erlaubt, es gilt nur das man gegen danebebengestellte Armeen mit dem Not-Konfliktkriegsgrund angreifen darf.

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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mormegil » 17. März 2019 18:37

Jetzt ist es wieder anders herum lol
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Trotzki » 17. März 2019 19:48

Jetzt ist es bei 6 zu 6 und bevor Georgios wieder angesprochen war es noch bei 4 zu 3, glaube ich

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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mannis » 17. März 2019 20:21

Hier scheint ja nun auf den letzten Metern nochmal Bewegung reinzukommen. Wollen wir einfach eine Frist setzen? Sowas wie Dienstagabend 21 Uhr - bis dahin hat jeder noch genügend Zeit der nun hierauf Aufmerksam geworden ist

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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mormegil » 17. März 2019 20:36

Dann nehmen wir diesen Zeitpunkt doch einfach und jeder hat noch Zeit abzustimmen.
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mormegil » 18. März 2019 19:18

Wie sieht das denn aus, wenn eine Fraktion 2 Verbündete hat, die im Krieg sind und sich nun in den Krieg schummeln will, ohne die Friedenfrist einzuhalten? Dann stellt sie ihre Armee neben die ihres Verbündeten, marschiert ins Feindesland und lässt die KI mitkämpfen, wenn ihr Verbündeter angegriffen wird. Wäre das nach Vorschlag 2 auch legal? Das wäre noch bedenklicher ohnehin schon, denn dann wird die nächste Regel durch die Ingamemechanik umgangen.
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Georgios » 19. März 2019 22:02

Und ,was gilt jetzt :P
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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Mannis » 19. März 2019 22:12

Wir sind uns also einig darüber uns uneinig zu sein. Also ist scheinbar keine von beiden Optionen aktuell mehrheitsfähig. Gibts alternative Idee?

@Mormegil: Der Notsituations-CB ist kein dauerhafter Krieg. Um mal beim hier so oft genannten Beispiel Stettin zu bleiben, hieße es, dass Nowgorod die Armee vor der Stadt angreifen dürfte mit dem Notsituations-CB. Dabei würde die Stadt vermutlich ohne Belagerung fallen (da sie automatisch unterstützt). Gilt die Notsituation als gelöst, wird auch zugleich wieder ein Frieden geschlossen inklusive der 5 Runden Mindest-Friedenszeit.
Wenn zu dem Zeitpunkt aber bereits eine Mindest-Friedenszeit gilt...(guter Punkt übrigens, gar nicht daran gedacht), wäre es wohl am sinnvollsten wenn man die Armee nicht neben der Stadt parken dürfte. Zumindest würde ich das Regelwerk mal so interpretieren wollen^^

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Re: [StSt] Regel für die Platzierung von Armeen

Beitragvon Trotzki » 19. März 2019 23:28

Ein Vorschlag: Admin Stimmen zählen doppelt

Wenn man es genau nimmt, wissen wir auch nicht, wer alles abgestimmt hat oder? Es könnten ja auch Unbeteiligte abgestimmt haben.

Aber ich kann mit beiden Varianten leben.