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[Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 17. Januar 2022 17:13
von LordHeru
Moin,

ich habe es noch nicht ganz raus, wie das mit den Ansprüchen von Gästen geht.
Eine Dame hat mein Hof aufgesucht und ich sah, dass diese Ansprüche auf 3 Herzogtümer hat.

In ihrer Not, wollte ich ihr als gütiger Herrscher natürlich helfen und habe Sie mit einem Ritter vermählt, damit diese an meinen Hof kommt.
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Wenn ich dem Aktuellen Herrscher den Krieg erklären möchte, kann ich ihren Anspruch nicht auswählen.
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Kann mir jemand erklären wie ich der Dame helfen kann?

Gruß
LordHeru

Re: [Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 17. Januar 2022 21:32
von Crosis
Nabend,

denke du kannst nur Ansprüche von Vasallen durchsetzen - gibt der Dame (evtl. geht auch Ihrem Mann) mal eine Grafschaft, dann ist Sie nicht mehr landlos und es sollte gehen.

Re: [Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 18. Januar 2022 12:50
von flobbida
Hallo zusammen,

ich meine, um Ansprüche durchzusetzen muss der Anspruchsteller nicht zwingend ein Vasall sein. Bei dem zweiten Bild steht doch Ansprüche von dir/Ihr - hast du mal drauf geklickt, sodass es sich ausklappt ? Weiter kann es auch sein, dass die Religion vorgibt, dass nur Männer Titel halten bzw. durchsetzen können (wenn ich das richtig verstanden habe). Bin aber auch totaler Neuling und spiele das Spiel erst seit Ende 2021. Habe das Tutorial mit Munster (Irland) weitergespielt und hatte dann auch einen männlichen Höfling mit Anspruch auf eine Grafschaft in Irland. Ging dann problemlos den Krieg mit diesem Kriegsgrund zu erklären (der war auch kein Vasall von mir). Allerdings nach dem Sieg über die Grafschaft war er es dann - das war seine Bedingung!!! Hatte auch einen weiblichen Höfling mit Ansprüchen und die ließen sich nicht als Kriegsgrund vorbringen, da in dem betreffenden Land die Religion es nur Männern gestattete Titel zu halten. Hoffe das hilft irgendwie weiter...

Re: [Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 18. Januar 2022 14:06
von Nightslaver
Ich bin auch der Meinung bei Kriegserklärungen gab es für die jeweiligen Baronien, Grafschaften, Herzogtümer und Königreiche die entsprechende Option "Ansprüche (von XYZ) durchsetzen" und bei einem Sieg bekam die entsprechende Person dann halt die Titel.

Re: [Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 18. Januar 2022 14:27
von flobbida
Da @LordHeru die Dame mit einem seiner Ritter verheiratet hat, müsste es aber dann, wenn ein männlicher Nachkomme aus der Ehe hervorgeht, doch möglich sein, dass man dessen Anspruch (fallengelassener Anspruch) durchsetzt (falls die Dame einen durchgesetzten Anspruch auf die entsprechenden Titel hat/hatte und den dann an Ihren Sohn vererbt) ?

Re: [Crusader Kings 3] Ansprüche von Gästen/Höfline

Verfasst: 18. Januar 2022 19:59
von LordHeru
Danke für die Antworten.

Ich habe schon öfter die Kriegsgründe "Anspruch durchsetzen von XY" gemacht, war kein Problem. Ich weiß leider nicht mehr ob die schon Vasall waren, muss ich mal probieren guter Tipp.

Ich habe auch schon Weibliche Gräfinnen und konnte auch für Frauen schon Ansprüche durchsetzen.