[Crusader Kings 3 MP] Diplo. & ARR-Thread

Multiplayer-Runde "Ein neuer Anfang"

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[Crusader Kings 3 MP] Diplo. & ARR-Thread

Beitragvon Goose » 22. November 2021 21:00

Willkommen im Diplo. und AAR-Thread des Crusader Kings 3 Sonntags MP...


...hier könnt ihr untereinander Diplomatie betreiben, Intrigen oder Bündnisse schmieden oder einfach von der Entwicklung eures Reiches erzählen.


Tipps für einen Diplo/AAR-Post (Öffnen)
[center]Name des Haupttitels
Länder Wappen

Haus-/Dynastie Wappen

Text...[/cemter]
Zuletzt geändert von Goose am 22. November 2021 21:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [CK3]

Beitragvon Goose » 22. November 2021 21:01

[Crusader Kings 3 MP§] "Paris muss brennen!"



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Re: [Crusader Kings 3 MP] Diplo. & ARR-Thread

Beitragvon Sir Heinrich » 22. November 2021 22:20

Es folgen die Allgemeine Söldner Geschäftsbedingungen (ASGB) der Plünder und Brandschatz AG (Im Folgenden als Söldner bezeichnet) ein Tochterunternehmen der Halfdán Groub

Punkt 1 Zu Anwerben der Söldner

1.1 Jedem Land ist es vergönnt gegen einen Gewissen Obolus unsere Zertifizierten Experten des Fachbereichs Mord und Totschlag mit anschließendem Schweren Raub anzuheuern.
1.2 Der Beitrag der dafür an unseren Geliebten Oberplünderer fliest wird Individuell nach Reichtum des Auftraggebers Stärke des Ziels und den Beziehungen zwischen Marrakesch (Oder Nachfolgestaaten) und den Beteiligten Parteien ermittelt.
1.2.1 Für jedes Land das von einem Spieler namens Kronos regiert wird (Oder Wenn der Spieler in der Vergangenheit jemals Kronos Hieß) wird ein Sonderkostenzuschlag fällig den das "Stärkste Reich der Welt" kann ja bestimmt gut Zahlen und Braucht uns eigentlich net.

Punkt 2 Auftragsabwicklung

2.1 Die Söldner verpflichten sich den Auftrag Fristgerecht und Wortgetreu zu erfüllen.
2.2 Sollten die Söldner ihrer Aufgabe nur Teilweise oder auch gar nicht nachkommen Wird das Gold zu einem entsprechenden Anteil zurückgezahlt.
2.3 Sollte der Auftraggeber den Auftrag frühzeitig Abrechen behalten sich die Söldner das Recht vor das Gold des Auftraggebers als Unkostenvergütung zu behalten.
2.4 Sollten die Söldner bei Ihrem Auftrag eine Niederlage erleiden behält sich das Unternehmen das Recht vor den Auftrag als erfüllt zu werten und sich nach Iberien zurückzuziehen.
2.5.1 Die Aufgaben für die Söldner werden Grundsätzlich in Reinfolge der Auftragsannahme abgearbeitet.
2.5.2 Abweichend von 2.5.1 Kann eine Beschleunigte Auftragserledigung zum Preis von einem Sonderkostenzuschlag.
2.6 Die Söldner behalten Grundsätzlich alles was Sie vor Ort Plündern Gold Frauen Angehörige des Lokalen Adels etc.

Punkt 3 Datenschutz

3.1 Die Daten unserer Auftraggeber unterliegen dem Datenschutz gemäß Söldnergesetzbuch (SGB) § 111
3.2 Wie in SGB § 112 Festgelegt können die Daten für 1000G erkauft werden.
3.3 Kunden Haben das Recht ihre Daten Einschließen zu lassen und diese für 10, 20, 100, 200 oder bis Spielende gegen Herausgabe Sichern zu Lassen.
3.4.1 Der Auftragsgeber hat das Recht ab beginn der Plünderungen mit dem Auftrag anzugeben. Aus Sicherheitsgründen nicht vorher damit sich das Ziel nicht vorbereiten kann.
3.4.2 Sollte der Auftraggeber von 3.4.1 abweichen behalten wir uns vor den Auftrag als erledigt zu betrachten.
3.4.3 Abweichend von 3.4.1 kann ein vorheriges Angeben kann individuell vereinbart werden.

Punkt 4. Der Rest

4.1.1 Die Söldner haben das Recht die ASGB jederzeit einseitig zu ändern auch während eines Laufenden Auftrages.
4.1.2 Änderungen während eines Auftrages dürfen nicht einseitig den Auftraggeber Belasten sondern müssen Allgemein für alle Kunden Gelten.
4.3 Verantwortliche Gericht ist das Oberplündergericht von Granada.
4.4 Ein Sonderkostenzuschlag ist 1 Ingame Geschenk Mindestens jedoch 100G

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen schon bald in Ihrem Namen Ihren Rivalen unsere Äxte in den Schädel zu Rammen.

.
Mann muss nicht immer am meisten schreiben,
es reicht, wenn man das meiste liest.

Der Zählt trotzdem nur als einer Gimli, Glóins Sohn