VORGESCHICHTE (1530 BIS 1700)Das Heilige Römische Reich Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war der Widerspruch zwischen der beanspruchten Heiligkeit, dem globalen Machtanspruch des Reiches und der realen Möglichkeiten des Kaisertums augenscheinlich geworden. Man betrachtete es bereits als Widerschein der vergangenen hochmittelalterlichen staufischen Herrschaft, doch in der anbrechenden Neuzeit begann ein Neuanfang des Kaisertums.
Unter den Habsburger Kaisern kam es wieder zu Anerkennung, und das Amt des Kaisers wurde fest mit der neu geschaffenen Reichsorganisation verbunden. Der Reformbewegung entsprechend initiierte Maximilian I. im Jahre 1495 eine umfassende Reichsreform, die einen Ewigen Landfrieden und eine reichsweite Steuer vorsah. Zwar gelang es nicht vollständig, diese Reformen umzusetzen, denn von den Institutionen, die aus ihr hervorgingen, hatten nur die neu gebildeten Reichskreise und das Reichskammergericht Bestand. Dennoch war die Reform die Grundlage für das neuzeitliche Reich Auch das nunmehr festgelegte Zusammenspiel zwischen Kaiser und Reichsständen sollte prägend für die Zukunft werden. Der Reichstag bildete sich ebenfalls zu jener Zeit heraus und war bis zu seinem Ende das zentrale politische Forum des Reiches.
Auf der anderen Seite wirkte die in dieser Zeit durch die Reformation entstandene Glaubensspaltung. Dass sich einzelne Regionen und Territorien von der alten römischen Kirche abwandten, stellte das Reich, nicht zuletzt wegen seines Heiligkeitsanspruches, vor eine Zerreißprobe. Lange Zeit war die unsichere Situation für keine der beiden Konfessionen zufriedenstellend. Die evangelische Seite besaß keine Rechtssicherheit und lebte mehrere Jahrzehnte in der Angst vor einem Religionskrieg. Die katholische Seite wollte eine dauerhafte Glaubensspaltung des Reiches nicht hinnehmen. Das galt vor allem für den Kaiser, da er sich, wie die mittelalterlichen Herrscher, als Wahrer der einen Kirche ansah. Das universale Kaisertum brauchte die universale Kirche. Nach langem Zögern verhängte Karl V. im Sommer 1546 über die Anführer des evangelischen Schmalkaldischen Bundes die Reichsacht und leitete die militärische Reichsexekution ein.
Eine umfassende Lösung sollte erst der Augsburger Frieden von 1555 formulieren. Die dort beschlossene Reichsexekutionsordnung beinhaltete die verfassungsmäßige Schwächung der kaiserlichen Gewalt, die Verankerung des reichsständischen Prinzips und die volle Föderalisierung des Reiches. Da sich der Kaiser als unfähig und zu schwach erwiesen hatte, eine seiner wichtigsten Aufgaben, die Friedenswahrung, wahrzunehmen, wurde dessen Rolle nunmehr durch die in den Reichskreisen verbundenen Reichsstände ausgefüllt. Ebenso wichtig wie die Exekutionsordnung war der verkündete Religionsfrieden, mit dem die Idee eines konfessionell einheitlichen Reiches aufgegeben wurde. Die Landesherren erhielten das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen, prägnant zusammengefasst in der Formel wessen Herrschaft, dessen Religion. In protestantischen Gebieten ging die geistliche Gerichtsbarkeit auf die Landesherren über, wodurch diese zu einer Art geistlichen Oberhauptes ihres Territoriums wurden. Weiterhin wurde festgelegt, dass geistliche Reichsstände, also Erzbischöfe, Bischöfe und Reichsprälaten, katholisch bleiben mussten. Diese und einige weitere Festlegungen führten zwar zu einer friedlichen Lösung des Religionsproblems, manifestierten aber auch die zunehmende Spaltung des Reiches.
Die religiösen Auseinandersetzungen im Reich waren in die Konzeption Karls V. eines umfassenden habsburgischen Reiches eingebunden, einer monarchia universalis, die Spanien, die österreichischen Erblande und das Heilige Römische Reich umfassen sollte. Es gelang ihm aber weder, das Kaisertum erblich zu machen, noch die Kaiserkrone zwischen der österreichischen und spanischen Linie der Habsburger hin- und herwechseln zu lassen. Karls Nachfolger Ferdinand I. beschränkte die Herrschaft des Kaisers wieder auf Deutschland, und es gelang ihm, die Reichsstände wieder in eine engere Verbindung mit dem Kaisertum zu bringen und dieses damit wieder zu stärken. Deshalb wird Ferdinand vielfach als der Gründer des neuzeitlichen deutschen Kaisertums bezeichnet.
Bis Anfang der 1580er Jahre gab es im Reich eine Phase ohne größere kriegerische Auseinandersetzungen. In dieser Zeit vollzog sich aber die Verfestigung und Abgrenzung der drei Konfessionen Protestantismus, Kalvinismus und Katholizismus zueinander. Die damit einhergehende Herausbildung frühmoderner Staatsformen in den Territorien brachte dem Reich Verfassungsprobleme. Auch das Kurfürstenkolleg und die Reichskreise spalteten sich in konfessionelle Gruppierungen. Weil das Reichssystem deshalb weitgehend blockiert und der Friedensschutz vermeintlich nicht mehr gegeben war, gründeten sechs protestantische Fürsten 1608 die Protestantische Union. Als Reaktion darauf gründeten katholische Fürsten und Städte 1609 die katholische Liga. Das Reich und seine Institutionen waren damit endgültig handlungsunfähig geworden.
Im Dreißigjährigen Krieg entluden sich ab 1618 diese Spannungen. Der Prager Fenstersturz war dann der Auslöser für den großen Krieg, in dem der Kaiser anfangs große militärische Erfolge erzielte und auch versuchte, diese reichspolitisch für seine Machtstellung gegenüber den Reichsständen auszunutzen. So ächtete Kaiser Ferdinand II. 1621 aus eigenem Machtanspruch den pfälzischen Kurfürsten und böhmischen König Friedrich V. und übertrug die Kurwürde auf Maximilian I. von Bayern. Der Erlass des Restitutionsediktes 1629 war der letzte bedeutende Gesetzesakt eines Kaisers im Reich und entsprang genauso wie die Ächtung Friedrichs V. dem kaiserlichen Machtanspruch. Dieses Edikt verlangte die Umsetzung des Augsburger Reichsfriedens nach katholischer Interpretation. Dies hätte neben der Rekatholisierung großer protestantischer Gebiete eine wesentliche Stärkung der kaiserlichen Machtposition bedeutet, da bisher religionspolitische Fragen vom Kaiser gemeinsam mit den Reichsständen und Kurfürsten entschieden worden waren. Dagegen bildete sich eine konfessionsübergreifende Koalition der Kurfürsten. Sie wollten nicht hinnehmen, dass der Kaiser ohne ihre Zustimmung solch ein einschneidendes Edikt erließ.
Die Kurfürsten zwangen den Kaiser 1630 unter der Führung des neuen katholischen Kurfürsten Maximilian I. den kaiserlichen Generalissimus Wallenstein zu entlassen und einer Überprüfung des Ediktes zuzustimmen. Ebenfalls 1630 trat Schweden auf Seiten der protestantischen Reichsstände in den Krieg ein. Im darauf folgenden Prager Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen von 1635 musste Ferdinand zwar das Restitutionsedikt aussetzen. Aber das Reichsoberhaupt ging aus diesem Frieden gestärkt hervor, da alle reichsständischen Allianzen für aufgelöst erklärt wurden und dem Kaiser der Oberbefehl über die Reichsarmee zugebilligt wurde. Diese Stärkung des Kaisers nahmen aber auch die Protestanten hin. Das religionspolitische Problem des Restitutionsediktes war faktisch vertagt worden, da sich der Kaiser und die meisten Reichsstände darin einig waren, dass die politische Einigung des Reiches, die Säuberung des Reichsgebietes von fremden Mächten und die Beendigung des Krieges am vordringlichsten seien.
Nach dem offenen Kriegseintritt Frankreichs, der erfolgte, um eine starke kaiserlich-habsburgische Macht in Deutschland zu verhindern, verschoben sich die Gewichte wieder zu Ungunsten des Kaisers. Spätestens hier war aus dem ursprünglichen teutschen Konfessionskrieg innerhalb des Reiches ein europäischer Hegemonialkampf geworden. Der Krieg ging also weiter, da die konfessions- und verfassungspolitischen Probleme, die zumindest provisorisch im Prager Frieden geklärt worden waren, für die sich auf Reichsgebiet befindlichen Mächte Schweden und Frankreich nebenrangig waren. Außerdem wies der Frieden von Prag wie bereits angedeutet schwere Mängel auf, so dass auch die reichsinternen Auseinandersetzungen weitergingen.
Ab 1641 begannen einzelne Reichsstände Separatfrieden zu schließen, da sich in dem Gestrüpp aus konfessioneller Solidarität, traditioneller Bündnispolitik und aktueller Kriegslage kaum mehr eine breit angelegte Gegenwehr des Reiches organisieren ließ. Den Anfang machte im Mai 1641 als erster größerer Reichsstand der Kurfürst von Brandenburg. Dieser schloss Frieden mit Schweden und entließ seine Armee, was nach den Bestimmungen des Prager Friedens nicht möglich war, da diese nominell zur Reichsarmee gehörte. Andere Reichsstände folgten. Der Kaiser, Schweden und Frankreich verständigten sich 1641 in Hamburg auf Friedensverhandlungen, währenddessen die Kampfhandlungen weitergingen. Am Ende waren alle europäischen Mächte, bis auf das Osmanische Reich, Russland und England, an den Verhandlungen beteiligt. Die Verhandlungen in Osnabrück wurden neben den Verhandlungen zwischen dem Reich und Schweden faktisch zu einem Verfassungskonvent, auf dem die verfassungs- und religionspolitischen Probleme behandelt wurden. In Münster verhandelte man über die europäischen Rahmenbedingungen und die lehensrechtlichen Veränderungen in Bezug auf die Niederlande und die Schweiz. Weiterhin wurde hier der Friede von Münster zwischen Spanien und der Republik der Niederlande ausgehandelt.
Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden zwar allen Reichsständen die vollen landeshoheitlichen Rechte zugesprochen und das im Prager Frieden annullierte Bündnisrecht wieder zuerkannt. Damit war aber nicht die volle Souveränität der Territorien gemeint: Das Bündnisrecht durfte sich nicht gegen Kaiser und Reich oder gegen den Landfrieden richten. Im religionspolitischen Teil des Friedensvertrags entzogen sich die Reichsstände praktisch selbst die Befugnis die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Zwar wurde der Augsburger Religionsfrieden als Ganzes bestätigt und für unantastbar erklärt, die strittigen Fragen wurden aber neu geregelt und Rechtsverhältnisse auf den Stand des Jahres 1624 fixiert beziehungsweise zurückgesetzt. Alle Reichsstände mussten so beispielsweise die beiden anderen Konfessionen dulden, falls diese bereits 1624 auf ihrem Territorium existierten. Jeglicher Besitz musste an den damaligen Besitzer zurückgegeben werden und alle späteren anders lautenden Bestimmungen des Kaisers, der Reichsstände oder der Besatzungsmächte wurden für null und nichtig erklärt. Das Reich verlor 1648 einige Gebiete an Frankreich und entließ faktisch die Niederlande und die Alte Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband. Ansonsten änderte sich im Reich nicht viel, das Machtsystem zwischen Kaiser und Reichsständen wurde neu austariert, ohne die Gewichte im Vergleich zur Situation vor dem Krieg stark zu verschieben und die Reichspolitik wurde nicht entkonfessionalisiert, sondern nur der Umgang der Konfessionen neu geregelt. Trotz dieser Zerreißprobe zerfiel das Reich nicht, da zu viele Stände ein Interesse an einem Reich hatten, das ihren Schutz gewährleisten konnte. Diese Gruppe umfasste besonders die kleineren Stände, die praktisch nie zu einem eigenen Staat werden konnten. Auch die aggressive Politik Frankreichs an der Westgrenze des Reiches und die Türkengefahr im Osten machten nahezu allen Ständen die Notwendigkeit eines hinlänglich geschlossenen Reichsverbandes und einer handlungsfähigen Reichsspitze deutlich. Nach 1648 wurde die Position der Reichskreise weiter gestärkt und ihnen eine entscheidende Rolle in der Reichskriegsverfassung zugesprochen. So beschloss der Reichstag 1681 auf Grund der Bedrohung des Reiches durch die Türken eine neue Reichskriegsverfassung, in der die Truppenstärke der Reichsarmee auf 40.000 Mann festgelegt wurde. Für die Aufstellung der Truppen sollten die Reichskreise zuständig sein. Der Immerwährende Reichstag bot dem Kaiser die Möglichkeit die kleineren Reichsstände an sich zu binden und für die eigene Politik zu gewinnen. Auch durch die verbesserten Möglichkeiten der Schlichtung gelang es dem Kaiser seinen Einfluss auf das Reich wieder zu vergrößern.
So sieht das eigentliche Regnum (Reich) auf der vertrauten Provinzkarte aus der ersten Krone-Story aus. Die Gebiete sind mit roter Umrandung kenntlich gemacht und entsprechen sogar in ihrer Form weitgehend dem historischen Umriss. In Gelb sind dagegen die Territorien der Österreicher Habsburger gezeichnet. Man sieht, dass sich ihre Gebiete im Jahre 1700 nur noch teilweise innerhalb derer des Heiligen Römischen Reiches befinden. Seit 1658 herrschte Kaiser Leopold I. im Reich. Sein Wirken wird als klug und weitsichtig beschrieben, und gemessen an der Ausgangslage nach dem Krieg und dem Tiefpunkt des kaiserlichen Ansehens war es auch außerordentlich erfolgreich. Dennoch verstärkten sich die zentrifugalen Kräfte des Reiches. Hierbei sticht insbesondere die Erweiterung der Kurwürden hervor. Bislang - und so war es ja auch in der bisherigen Krone-Story abgebildet - bestimmten sieben Kurfürsten die politische Bühne und die Wahl des Kaisers. Zur ersten Erweiterung des Kurfürstenkollegiums kam es im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges. Herzog Maximilian I. von Bayern verlangte für die Hilfe, die er dem Kaiser bei der Vertreibung des so genannten Winterkönigs aus Böhmen geleistet hatte, die Kurwürde seines wittelsbachischen Vetters. Mit der Oberpfalz wurde dem Herzog die pfälzische Kur übertragen. Eine neunte Kur für Österreich konnten die Habsburger dagegen nicht durchsetzen. Erfolg im Streben nach einer neunten Kur hatte dagegen 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg: Er hatte die Titelerhöhung von Kaiser Leopold I. als Ausgleich für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangt (da die Kurfürsten von Hannover, wie sie inoffiziell genannt wurden, mit Georg I. im Jahre 1714 auf den britischen Thron gelangten, hatten die Könige von England von da an ein Mitspracherecht bei der deutschen Königswahl). Die Habsburger konnten aber immerhin als Könige von Böhmen an allen kurfürstlichen Beratungen teilnehmen, was ihnen zwischenzeitlich nämlich auch verwehrt gewesen war. Ebenso in die Kategorie kaiserlicher Zugeständnisse gehörte jenes an den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III., sich 1701 für das nicht zum Reich gehörende Herzogtum Preußen zum König in Preußen krönen zu dürfen.
Hier sehen wir die Regenten der erwähnten drei Kurfürstentümer (von links nach rechts):
Württemberg - Eberhard Ludwig I.
Brandenburg/Preußen - Friedrich I.
Hannover - Georg Wilhelm I. Zu der Zeit, die Empire Total War abbildet, begannen die beiden größten Territorialkomplexe des Reiches, das Erzherzogtum Österreich und Brandenburg-Preußen, immer mehr aus dem Reichsverband herauszuwachsen. Das Haus Österreich konnte nach dem Sieg über die Türken im Großen Türkenkrieg nach 1683 große Gebiete außerhalb des Reiches erwerben, wodurch sich automatisch der Schwerpunkt der habsburgischen Politik nach Südosten verschob. Dies wurde besonders unter den Nachfolgern Kaiser Leopolds I. deutlich. Ähnlich verhielt es sich mit Brandenburg-Preußen, auch hier befand sich ein Teil des Territoriums außerhalb des Reiches. Zur zunehmenden Rivalität, die das Reichsgefüge stark beanspruchte, traten jedoch noch Änderungen im Denken der Zeit hinzu. War es bis zum Dreißigjährigen Krieg für das Ansehen eines Herrschers sehr wichtig, welche Titel er besaß und an welcher Position in der Hierarchie des Reiches und des europäischen Adels er stand, so traten nun andere Faktoren wie die Größe des Territoriums sowie die wirtschaftliche und militärische Macht stärker in den Vordergrund. Es setzte sich die Ansicht durch, dass nur die Macht, die aus diesen quantifizierbaren Angaben resultierte, tatsächlich zähle. Dies ist nach Ansicht von Historikern eine Spätfolge des großen Krieges, in dem altehrwürdige Titel, Ansprüche und Rechtspositionen insbesondere der kleineren Reichsstände fast keine Rolle mehr spielten und fingierten oder tatsächlichen Sachzwängen des Krieges untergeordnet wurden.
Hier eine genauere Darstellung vom Heiligen Reich, in seinen Umrissen wieder gekennzeichnet mit der roten Linie. Farblich voneinander abgesetzt sieht man innerhalb des Reiches zumindest die Kurfürstentümer, die in Empire als eigene Fraktionen dargestellt werden:
1. Österreich (Habsburger)
2. Brandenburg/Preußen
3. Sachsen
4. Hannover
5. Westfalen
6. Württemberg
7. Bayern
8. Böhmen (ebenfalls im Besitz der Habsburger)
Die Seite Österreich, mit der ich in Empire starte, entspricht in seiner Ausdehnung der hier abgebildeten gelben Fläche des "Habsburg Empire". Unten sieht man die übrigen Herrscher der Kurfürstentümer (von links nach rechts):
Rheinland - Joseph Clemens I.
Bayern - Maximilian II.
Sachsen - August I. (der war zugleich als August II. der König von Polen!)Das Konzept eines Dritten Deutschlands hingegen, geboren aus der Befürchtung der kleineren und mittleren Reichsstände zur reinen Verfügungsmasse der beiden Großen (Österreich und Preußen) zu verkommen, um mit einer Stimme zu sprechen und damit Reformen durchzusetzen, scheiterte am den Vorurteilen und Gegensätzen zwischen den protestantischen und dem katholischen Reichsfürsten, sowie den Eigeninteressen der Kurfürsten und der großen Reichsstädte. Eigentliche Träger des Reichsgedankens waren zuletzt praktisch nur noch die Freien Reichsstädte, die Reichsritterschaften und zu einem gewissen Teil die geistlichen Territorien. Auch der Kaiser agierte eher wie ein Territorialherr, der auf die Ausweitung seines unmittelbaren Herrschaftsterritoriums zielte und weniger auf die Wahrung eines „Reichsinteresses“. Von vielen Zeitgenossen im Zeitalter der Aufklärung wurde das Reich daher als ein Anachronismus empfunden. Die Idee der Gleichheit der Menschen war nicht in Übereinstimmung zu bringen mit der Reichsidee, das Vorhandene zu bewahren und jedem Stand seinen zugewiesenen Platz im Gefüge des Reiches zu sichern. Voltaire sprach spöttisch von dem „Reich, das weder römisch noch heilig“ sei.