Urheberrechte im Internet

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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Homerclon » 10. April 2013 07:50

croatiafreiburg hat geschrieben:@ Homerclown: Ja bin ich mir sicher

Ich bin kein Clown... :strategie_zone_82:
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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon croatiafreiburg » 10. April 2013 08:17

@ Homerclon: Sorry, war heute morgen noch nicht ganz wach ;) War keine Absicht
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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Private_S » 10. April 2013 10:44

Screenshot:
Beim Urheberrecht spielt der Werkgedanke eine wichtige Rolle. Daher wird z.B. zwischen einfachen und künstlerischen Lichtbildern (genauen Begriff gerade nicht im Kopf) unterschieden. Das einfache Lichtbild ist der Schnappschuss - einfach draufhalten. Für dieses gelten kürzere Schutzfristen, ich glaube 50 Jahre.

Bei einem Screenshot aus einem Spiel ist es eigentlich noch weniger. Man drückt nur einen Knopf, hält ja nicht einmal die Kamera in der Hand. Auch eine künstlerische Leistung kann ich nicht erkennen. Die würde erst beginnen, wenn der Screenshot-Macher das Bild nachbearbeitet. Jedoch kann die Herstellerfirma auch nicht ohne weiteres an dem Screenshot Rechte anmelden, denn immerhin kommt ja noch die eigene Spielleistung des Spielers hinzu, der auf dem Shot seine Aktionen darstellt (wenn er nicht gerade den Startbildschirm fotografiert).

Insofern ist mir noch nicht klar, warum die Veröffentlichung eines eigenen Screenshots nicht zulässig sein soll. Sonst dürfte doch niemand seine letzte Mensch-Ärger-Dich-Nicht-Partie fotografieren und ins Netz stellen.

Veröffentlichung eines fremden Screenshots würde allerdings das Eigentumsrecht des Machers dieses S-Shots beeinträchtigen (was ja auch bei künstlerischen, gemeinfreien Werken weiterhin zu beachten ist).

Grüße

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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Marvin » 10. April 2013 11:03

Man muss hier auch auf den Unterschied zw. Urheberrecht und Leistungsschutzrecht achten, weil oben die kürzere Schutzfrist erwähnt wurde. Urheberrecht gilt auf eigene Werke und hat die bekannten 70 Jahre nach Tod. Das Leistungsschutzrecht gilt auf "leistungen" die nicht die Anforderungen eines Werkes erfüllen, im Falle des sChnappschusses vs. Kunstfoto ist das die Gestaltungshöhe. Das leistungsschutzrecht gilt nur 50 Jahre nach Erstellen des Werkes. Hierauf zählen übrigens z.B. auch eine Theateraufführung eines Stücks oder die Aufnahme eines Musikstücks.
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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon nordstern » 11. April 2013 01:42

ich hab mich mal umgehört. Das Urheberrecht ist ja mal total für die Tonne.

1. In einer Zeit in der das Internet extrem schnellebig ist und sich Inhalte so sehr verbreiten das man sie nie mehr löschen kann, muss man den Rechteinhaber ausfindig machen für ein Bild.

2. Rein rechtlich kann ich einen Freund der eines meiner Bilder bei sich verlinkt wegen Urheberrechtsverletzung anklagen... und das in Zeiten von Facebook. Und das schlimme ist es ist schon passiert das eine Tochter ihre eigene Mutter wegen sowas verklagt hat! Ich könnte also z.b. die Exfreundin oder alte Freunde mit denen man keinen Kontrakt mehr hat verklagen.... Himmel hilf, ist das ein blödsinn.

Man sollte Bilder die man nicht ohne Einverständis weitergeben darf irgendwie markieren müssen damit man das als Laie und Außenstehender erkennen kann ohne das man ewig nach dem Rechteinhaber suchen muss. Ich mein wenn ich kein Bild von Wikipedia habe... steht nirgends welche Rechte der Inhaber des Bildes für das Bild haben will... nichts. Und das in zeiten in dem rechtsklick, link/bild kopieren möglich ist.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Karbe » 11. April 2013 09:45

Merkwürdige Argumentation.
Im Supermarkt liegen die Waren auch nicht angekettet in den Regalen, trotzdem weiß (fast) jeder, daß sie bis zur Bezahlung an der Kasse Eigentum des Marktes sind.

Grüße
Scheisse mit Erdbeeren.
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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon nordstern » 11. April 2013 11:58

ok Kabe... aber wenn die Waren verteilt in der ganzen Stadt liegen und du musst jeden Supermarkt ablaufen um zu fragen wem die Waren gehört damit du sie bezahlen kannst trifft den Vergleich eher.

Und das mit Facebook stimmt.. eine Tochter hat ihre Mutter deswegen schon mal verklagt.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Private_S » 11. April 2013 15:01

Leute verklagen sich wegen den unnötigsten Sachen, ob Verwandte oder Fremde. Dazu bedarf es nicht des Urheberrechts.

Und umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn ich nicht weiß, ob etwas gemeinfrei oder zur Nutzung durch Dritte freigegeben ist, lass ich eben die Finger davon. Wie im Supermarkt. Wird ja niemand gezwungen, Bilder Dritter zu nutzen. Im Zweifelsfall kann man einfach den Betreiber der betroffenen Seite fragen. :-)

Btw, ich vermute, es gibt einen Unterschied zwischen Verlinken (also einfacher Link zur URL einer anderen Seite) und der Einbindung fremden Materials in eigene Beiträge.

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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Karbe » 11. April 2013 17:03

nordstern hat geschrieben:ok Kabe... aber wenn die Waren verteilt in der ganzen Stadt liegen und du musst jeden Supermarkt ablaufen um zu fragen wem die Waren gehört damit du sie bezahlen kannst trifft den Vergleich eher.

Wenn dir die Stadt besser gefällt, dann nimm halt parkende Autos als Beispiel ;)

Du musst halt grundsätzlich immer davon ausgehen, daß du kein Recht zur Weiterverwendung hast.
Es sei denn, es wird dir explizit eingeräumt.

Grüße
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Re: Urheberrechte im Internet

Beitragvon Udransul » 27. Januar 2014 23:24

Homerclon hat geschrieben:
croatiafreiburg hat geschrieben:Ja leider. Man kann jedoch sagen, dass grundsätzlich ist jedes Bild geschützt und dann gibt es davon Ausnahmen und Bilder bei denen die Urheber nicht darauf pochen.

Beispiel: Eigentlich verstossen alle AAR gegen das Urheberrecht. Die ganzen Screenshots müssten eigentlich genehmigt werden. Da dies aber von den Spielehersteller geduldet wird, da es ja meist positive Werbung ist, passiert nichts.

Bist du dir da sicher?
Meines Wissens hat der Ersteller des Screenshots die Rechte an dem Bild, nicht die Urheber des Programms.

Oder überschneiden sich dann die Rechte beider Beteiligten? :strategie_zone_75:



Der Ersteller eines Bildes hat die Rechte. Wer einen Screenshot herstellt, hat aber noch lange nicht alle Bildelemente erstellt. Da saßen dann mehr oder minder begabte Grafiker dran und haben was auch immer getan, um das Bildelement zu schaffen. Dieser Schaffensprozeß wird als Gesetzgeber als kreativ erachtet und grundsätzlich als schützenswert befunden. Tatsächlich könnte auch der Ersteller eines Screenshots Rechte an dem Bild haben, wenn dieses die Bildelemente in einem Zusammenhang zeigt, der kreativ genannt werden könnte. Aber selbst dann dürfte der Ersteller des Screenshots das Bild noch lange nicht veröffentlichen. Denn die Rechte, die er daran erworben hat, brechen nicht die Rechte der Ersteller der Bildelemente. Allerdings dürfte zum Beispiel dann auch nicht der Spielehersteller als vermutlicher Rechteinhaber an den Bildelementen den Screenshot ohne Zustimmung des Erstellers veröffentlichen.

Das Vorhandensein einer Screenshot-Funktion ist noch kein Zugeständnis eines Herstellers, daß auf die Wahrnehmung der Rechte an den Bildelementen verzichtet wird. Das Erstellen eines Screenshots dürfte noch unter das Recht der Privatkopie fallen. Jeder hat das Recht, für sich selbst auch Kopien urheberlich geschützter Werke zu machen (zumindest solange kein Kopierschutz vorhanden ist). Problematisch wird es erst, insofern er diese weitergibt, insbesondere wenn dies entgeltlich geschieht.