Hier erfährst du einiges wissenswertes über die Mark Ostarrîchi, die weit westlich vom Weltenbaum am Rande des Heiligen Römischen Reichs unter der Herrschaft des erwählten römischen Kaisers Otto III., Kaiser und Augustus, liegt.
Doch die Reichspolitik mag hier nicht weiter diskutiert werden, sie betrifft die Ereignisse nicht, die sich in jener Mark abspielen, die von dem Babenberger Leopold dem Erlauchten, von Gottes Gnaden, Graf der Mark, beherrscht wird....
Die Mark Ostarrîchi ist eine sogenannte RPG-Zone, das heißt in ihr kann man verschiedene Rollen von Personen annehmen und diese dann in der vorgegebenen Welt (Mittelalter, 10./11. Jh.) spielen (z.B. könnte man auch für jeden Charackter einen eigenen Skin haben, aber das ist optional).
Unabhängig davon werden wichtige Ereignisse in Form von hochoffiziellen Urkunden (also mit Siegel des Machthabers, Eingangsfloskel, Endfloskel) im Scriptorium im 3. Post verkündet.
Auch kleinere Mitteilungen können als formlose Nachrichten auf Pergament ab und zu dabei sein.
Mitspielen:
Das Spiel findet entweder zwischen den Mitspielern statt und daneben auch als, von mir geführtes, textbasiertes RPG hier in diesem Thread.
Außerdem werden alle freien (nicht von anderen Spielern besetzten) Stellen durch von mir gesteuerte NPCs besetzt.
Jeder kann in der Mark mitspielen wenn er will, er muss mir nur bescheid geben.
Lage und Geografie der Mark:
Dynmap: http://daleofwinter.org/minecraft/map/? ... =64&z=1435
Blankokarte (vergrößerbar)
Die Geographie der Mark (vergrößerbar)
Auf der 2. Karte sind alle zurzeit wichtigen geographischen Gegebenheiten verzeichnet, z.B. bestimmte Flüsse, Berge oder sonstige natürliche Orte, die z.B. in Sachen Grenzziehung wichtig sind oder eine sonstige Bedeutung haben.
Müssen aus welchen Gründen auch immer einmal ein paar zusätzliche Orte benannt werden (es gibt noch einige namenlose Berge, Tümpel, Täler, etc. ) wird die Karte natürlich aktualisiert.
Politik & Siedlungswesen:
Allgemeines
Die Mark Ostarrîchi als Ganzes wird vom Markgrafen von seiner Residenz in Medelike (Haupstadt Ostarrîchis) aus beherrscht.
Die Mark selbst besteht aus kleineren Lehen und Bistümern, die der Graf als Lehnsherr an seine Ministerialen (adelige/geistliche Gefolgsleute) vergibt.
Innerhalb ihrer Lehen sind die Ministerialen absolute Herrscher. Weltliche Ministeriale können Teile ihres Lehens als Unterlehen an untertänige Adelige oder Ritter vergeben.
Angehörige des Bauernstands (Bauen, Handwerker, Händler usw.) können keine Lehen empfangen und sind Untertanen jenes Ministerialen, in dessen Lehen sie leben und natürlich des Markgrafen.
Neben weltlichen Lehen gibt es auch noch Bistümer, diese werden vom Grafen an Bischöfe verliehen, der dann die Leitung darüber haben.
Alles Land der Mark gehört dem Markgrafen. Die kleinste Maßeinheit ist dabei 1 Huben Land (10x10 Block).
Die Grenzen eines Lehens werden normalerweise entweder dadurch festgelegt, dass in der Lehnurkunde bekannte geographische Orte als Grenzen genannt werden oder aber wieviele Huben Land (z.B. 30 Huben) das zukünftige Lehen umfassen wird.
Auch bei der Zuweisung des Gebiets für die Gründung eines neuen Klosters oder einer Ordensburg wird vor dem Bau genau festgelegt, wieviele Huben Land es später maximal umfassen soll.
Will man sich in einer Siedlung niederlassen muss man nur dem lokalen Vogt bescheid sagen, jedoch will man als Adeliger ein privates Herrengut oder Ähnliches in der Wildnis errichten, muss man sich erst mit dem zuständigen Ministerialen einig werden und auch darüber, wieviele Huben Land der Adelige für sein Gut bekommen wird.
Auch Ritter haben die Möglichkeit sich ein sogenanntes Rittergut in der Wildnis anzulegen und dann Bauern in die Pflicht zu nehmen, die auf ihrem Grund arbeiten. Jedoch ist für einen Ritter es teurer sich einige Huben Land zu kaufen, auch wenn er später Land zu seinem Gut hinzukaufen will wird ihm das teurer kommen als einem Adeligen.
Aktuelle politische Karte der Mark (vergrößerbar)
Auf dieser Karte werden immer alle aktuellen Lehen & Bistümer (+Herrscher), Burgen, Klöster und Siedlungen angezeigt.
Siedlungen
Es gibt drei Arten von Siedlungen, Dorf, Markt und Stadt.
Der Vorsteher eines Dorfes und eines Marktes ist der Vogt (Bei einer Stadt ist der Stadtherr/Bürgermeister der Chef).
Er ist Chef des Orts und holt von den Einwohnern den Tribut ein, den er immer am Monatsende in die Burg seines Herrn (lokaler Ministerialer) sendet.
Was und wieviel eine Siedlung als Tribut entrichten muss wird immer individuell festgelegt.
Dorf:
Ein Dorf entsteht in der Regel, indem der lokale Machthaber eine Schar Kolonisten in eine Gegend seines Lehens schickt um es zu roden und zu kolonisieren.
Ein Dorf besteht aus einer Kirche, dem Haus des Vogts und mehreren Höfen. Die hochrangigsten Personen sind der Vogt und der Pfarrer.
Ansonsten leben in der Regel nur Bauern und Handwerker (Schmiede, Holzfäller) in Dörfern.
Markt:
Ein Dorf wird zu einem Markt, wenn es vom lokalen Ministerialen das Marktrecht verliehen bekommt. Ab jetzt darf ein fester Marktplatz errichtet werden und die Siedlung Handel mit anderen Märkten treiben. Händler können sich nun ansiedeln, die ihre Ware von Markt zu Markt tragen und feilbieten. Zentrale Lagerhäuser dürfen jetzt errichtet werden (Dörfer müssen alles in den privaten Haushalten horten), sowie auch Gilden- und Zunfthäuser. Märkte haben einen verminderten Tribut gegenüber Dörfern.
Stadt:
Das Stadtrecht ist die höchste Ehre einer Siedlung. Mit Verleih des Stadtrechts kann ein Ort sich entscheiden, ob er als künftigen Chef einen Stadtherrn oder einen Bürgermeister will.
Stadtherrn sind absolute Herrscher innerhalb ihres Orts und bleiben solange an der Macht wie sie wollen, Bürgermeister sind von einem Stadtrat gewählte Ortsvorsteher, die nach Ablauf einer bestimmten Periode ihr Amt abgeben müssen.
Den Stadtrat einer Stadt bilden alle Ansässigen Ritter und Adelige.
Städte zahlen keinen Tribut und besitzen neben der städtischen Gerichtsbarkeit auch das Befestigungsrecht (Bau von Wehr-/Stadtmauern erlaubt). Auch ist ab nun der Bau eines Rathauses erlaubt als Residenz des Stadtherrn/Bürgermeister.
Damit ein Markt das Stadtrecht erlangt, muss er einige Vorraussetzungen erfüllen. Er muss neben einer Kirche, einem Lagerhaus und einem Marktplatz auch folgendes errichten: 9 Fachwerkhäuser (siehe Bild) als Heim für Händler, Adelige und Ritter, einen Pranger und/oder Galgen am Marktplatz und einen Friedhof außerhalb des Orts.
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