[DoW-RPG] Mark Ostarrîchi

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[DoW-RPG] Mark Ostarrîchi

Beitragvon Hexenkönig » 30. September 2014 01:13

Willkommen werter Leser in diesen heiligen, altehrwürdigen Hallen!
Hier erfährst du einiges wissenswertes über die Mark Ostarrîchi, die weit westlich vom Weltenbaum am Rande des Heiligen Römischen Reichs unter der Herrschaft des erwählten römischen Kaisers Otto III., Kaiser und Augustus, liegt.
Doch die Reichspolitik mag hier nicht weiter diskutiert werden, sie betrifft die Ereignisse nicht, die sich in jener Mark abspielen, die von dem Babenberger Leopold dem Erlauchten, von Gottes Gnaden, Graf der Mark, beherrscht wird....


Die Mark Ostarrîchi ist eine sogenannte RPG-Zone, das heißt in ihr kann man verschiedene Rollen von Personen annehmen und diese dann in der vorgegebenen Welt (Mittelalter, 10./11. Jh.) spielen (z.B. könnte man auch für jeden Charackter einen eigenen Skin haben, aber das ist optional).

Unabhängig davon werden wichtige Ereignisse in Form von hochoffiziellen Urkunden (also mit Siegel des Machthabers, Eingangsfloskel, Endfloskel) im Scriptorium im 3. Post verkündet.
Auch kleinere Mitteilungen können als formlose Nachrichten auf Pergament ab und zu dabei sein.

Mitspielen:
Das Spiel findet entweder zwischen den Mitspielern statt und daneben auch als, von mir geführtes, textbasiertes RPG hier in diesem Thread.
Außerdem werden alle freien (nicht von anderen Spielern besetzten) Stellen durch von mir gesteuerte NPCs besetzt.
Jeder kann in der Mark mitspielen wenn er will, er muss mir nur bescheid geben.


Aktuelle Untertanen (Spieler) der Mark (+ Rollen)
Man kann entweder mit seinem Foren/MC-Namen spielen oder sich einen passenden Namen für sein Spiel in der Mark auswählen. Hat man mehrere Characktere ist das sicher empfehlenswert.


1) Hexenkönig
--) Markgraf Leopold der Erlauchte (BOSS)
--) Richard von Haginvelt (Ministerialer im Gölsental)
--) Abt Bonifatius (Abt von Lilienvelden)

2) impala98
--) Gabriel von Nivenburg (Ministerialer in der Herrschaft Nivenburg)


Lage und Geografie der Mark:

Dynmap: http://daleofwinter.org/minecraft/map/? ... =64&z=1435

Blankokarte (vergrößerbar)
25865

Die Geographie der Mark (vergrößerbar)
25861

Auf der 2. Karte sind alle zurzeit wichtigen geographischen Gegebenheiten verzeichnet, z.B. bestimmte Flüsse, Berge oder sonstige natürliche Orte, die z.B. in Sachen Grenzziehung wichtig sind oder eine sonstige Bedeutung haben.
Müssen aus welchen Gründen auch immer einmal ein paar zusätzliche Orte benannt werden (es gibt noch einige namenlose Berge, Tümpel, Täler, etc. ) wird die Karte natürlich aktualisiert.

Politik & Siedlungswesen:

Allgemeines
Die Mark Ostarrîchi als Ganzes wird vom Markgrafen von seiner Residenz in Medelike (Haupstadt Ostarrîchis) aus beherrscht.
Die Mark selbst besteht aus kleineren Lehen und Bistümern, die der Graf als Lehnsherr an seine Ministerialen (adelige/geistliche Gefolgsleute) vergibt.
Innerhalb ihrer Lehen sind die Ministerialen absolute Herrscher. Weltliche Ministeriale können Teile ihres Lehens als Unterlehen an untertänige Adelige oder Ritter vergeben.
Angehörige des Bauernstands (Bauen, Handwerker, Händler usw.) können keine Lehen empfangen und sind Untertanen jenes Ministerialen, in dessen Lehen sie leben und natürlich des Markgrafen.
Neben weltlichen Lehen gibt es auch noch Bistümer, diese werden vom Grafen an Bischöfe verliehen, der dann die Leitung darüber haben.

Alles Land der Mark gehört dem Markgrafen. Die kleinste Maßeinheit ist dabei 1 Huben Land (10x10 Block).
Die Grenzen eines Lehens werden normalerweise entweder dadurch festgelegt, dass in der Lehnurkunde bekannte geographische Orte als Grenzen genannt werden oder aber wieviele Huben Land (z.B. 30 Huben) das zukünftige Lehen umfassen wird.
Auch bei der Zuweisung des Gebiets für die Gründung eines neuen Klosters oder einer Ordensburg wird vor dem Bau genau festgelegt, wieviele Huben Land es später maximal umfassen soll.
Will man sich in einer Siedlung niederlassen muss man nur dem lokalen Vogt bescheid sagen, jedoch will man als Adeliger ein privates Herrengut oder Ähnliches in der Wildnis errichten, muss man sich erst mit dem zuständigen Ministerialen einig werden und auch darüber, wieviele Huben Land der Adelige für sein Gut bekommen wird.
Auch Ritter haben die Möglichkeit sich ein sogenanntes Rittergut in der Wildnis anzulegen und dann Bauern in die Pflicht zu nehmen, die auf ihrem Grund arbeiten. Jedoch ist für einen Ritter es teurer sich einige Huben Land zu kaufen, auch wenn er später Land zu seinem Gut hinzukaufen will wird ihm das teurer kommen als einem Adeligen.

Aktuelle politische Karte der Mark (vergrößerbar)
26030

Auf dieser Karte werden immer alle aktuellen Lehen & Bistümer (+Herrscher), Burgen, Klöster und Siedlungen angezeigt.

Siedlungen
Es gibt drei Arten von Siedlungen, Dorf, Markt und Stadt.
Der Vorsteher eines Dorfes und eines Marktes ist der Vogt (Bei einer Stadt ist der Stadtherr/Bürgermeister der Chef).
Er ist Chef des Orts und holt von den Einwohnern den Tribut ein, den er immer am Monatsende in die Burg seines Herrn (lokaler Ministerialer) sendet.
Was und wieviel eine Siedlung als Tribut entrichten muss wird immer individuell festgelegt.

Dorf:
Ein Dorf entsteht in der Regel, indem der lokale Machthaber eine Schar Kolonisten in eine Gegend seines Lehens schickt um es zu roden und zu kolonisieren.
Ein Dorf besteht aus einer Kirche, dem Haus des Vogts und mehreren Höfen. Die hochrangigsten Personen sind der Vogt und der Pfarrer.
Ansonsten leben in der Regel nur Bauern und Handwerker (Schmiede, Holzfäller) in Dörfern.
25868

Markt:
Ein Dorf wird zu einem Markt, wenn es vom lokalen Ministerialen das Marktrecht verliehen bekommt. Ab jetzt darf ein fester Marktplatz errichtet werden und die Siedlung Handel mit anderen Märkten treiben. Händler können sich nun ansiedeln, die ihre Ware von Markt zu Markt tragen und feilbieten. Zentrale Lagerhäuser dürfen jetzt errichtet werden (Dörfer müssen alles in den privaten Haushalten horten), sowie auch Gilden- und Zunfthäuser. Märkte haben einen verminderten Tribut gegenüber Dörfern.

Stadt:
Das Stadtrecht ist die höchste Ehre einer Siedlung. Mit Verleih des Stadtrechts kann ein Ort sich entscheiden, ob er als künftigen Chef einen Stadtherrn oder einen Bürgermeister will.
Stadtherrn sind absolute Herrscher innerhalb ihres Orts und bleiben solange an der Macht wie sie wollen, Bürgermeister sind von einem Stadtrat gewählte Ortsvorsteher, die nach Ablauf einer bestimmten Periode ihr Amt abgeben müssen.
Den Stadtrat einer Stadt bilden alle Ansässigen Ritter und Adelige.
Städte zahlen keinen Tribut und besitzen neben der städtischen Gerichtsbarkeit auch das Befestigungsrecht (Bau von Wehr-/Stadtmauern erlaubt). Auch ist ab nun der Bau eines Rathauses erlaubt als Residenz des Stadtherrn/Bürgermeister.
Damit ein Markt das Stadtrecht erlangt, muss er einige Vorraussetzungen erfüllen. Er muss neben einer Kirche, einem Lagerhaus und einem Marktplatz auch folgendes errichten: 9 Fachwerkhäuser (siehe Bild) als Heim für Händler, Adelige und Ritter, einen Pranger und/oder Galgen am Marktplatz und einen Friedhof außerhalb des Orts.
25869


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Zuletzt geändert von Hexenkönig am 11. September 2015 19:04, insgesamt 10-mal geändert.

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Re: [DoW -RPG] Mark Ostarrîchi

Beitragvon Hexenkönig » 30. September 2014 01:13

Die Gesellschaft

In der Mark regelt die gottgegebene Ständeordnung die Stellung und Berufswahl des Einzelnen in der Gesellschaft.
So sieht sie aus:

Ständeordnung in Ostarrîchi (Öffnen)
Bild


Jeder Stand hat eigene Privilegien und Berufsmöglichkeiten und Verbote.

Klerus: Zum Klerus gehören Priester, Pfarrer, Mönche, Äbte und Bischöfe/Erzbischöfe. Um in den Stand der Kleriker zu treten, muss man als Allererstes Priester werden. Danach kann man entweder als Abt ein Kloster in einem Bistum gründen (benötigt Erlaubnis des Bischofs), als Mönch in ein bestehendes Kloster gehen oder als Pfarrer eine Kirche einer Siedlung leiten (Mit der Aussicht selbst einmal Bischof eines Bistums zu werden). Es ist die oberste Pflicht eines Geistlichen den christlichen Glauben zu verteidigen und durch Missionierung zu verbreiten. Ebenfalls die Hexenverfolgung zählt zum Gebiet des Klerus. Keine Hexe darf entkommen, sie sollen alle brennen auf dem Scheiterhaufen (sofern das halt in Mc möglich ist :strategie_zone_251: :strategie_zone_76: )!
Kleriker zahlen keine Steuern.

Adel: Der Adel besitzt das alleinige Burgbefestigungs- und Jagdrecht (daher; nur Adelige dürfen Burgen bauen und wilde Kühe, Schweine, Schafe und Hühner jagen). Jeder Adelige darf Waffen tragen, besitzt sein eigenes Wappen und hat die Möglichkeit als Ministerialer entweder vom Markgrafen ein Lehen zu empfangen oder sich ein Unterlehen bei einem anderen MInisterialen zu erbeten. Sie besitzen Befehlsgewalt über Angehörige des Ritter- und Bauernstands.
Adelige zahlen auch keine Steuern, sollten sie in einem Dorf oder Markt wohnen. Ihnen ist es auch möglich mit Zustimmung des Landesherrn neue Dörfer zu gründen und über sie als Vogt zu herrschen.
Angehörige des Ritterstands können in den Adel aufsteigen, indem sie vom Markgrafen die Nobilitierung erhalten.

Ritterstand: Ritter bilden den niederen untitulierten Adel (dh. ohne Wappen und Titel) und stehen normalerweise im Dienst eines Adeligen oder gehören einem Ritterorden an. Ritter besitzen das Recht Waffen zu tragen und unterliegen der Heerfolge (Sie müssen ihrem Herrn militärisch zur Verfügung stehen).
Die heilige Pflicht eines jeden Ritters ist es alle möglichen Monster (außer Hexen) zu bekämpfen und andere Menschen vor ihnen zu beschützen. Ritter leben entweder in einem eigenen Haus in einer Stadt, auf der Burg ihres adeligen Herrn oder in ihrer Ordensburg.
Um vom Bauern- in den Ritterstand zu gelangen muss man sich ein Pferd, ein Eisenschwert und einen Sattel verschaffen, dann sucht man sich einen Adeligen als zukünftigen Herrn oder einen Hochmeister eines Ritterordens aus um von diesem dann den Ritterschlag zu empfangen.
Ritter können kein Lehen empfangen (da sie nicht Ministeriale werden können), doch dafür können sie in einem bestehendem Lehen ein Unterlehen besitzen, wenn es ihnen der lokale Ministeriale gewährt.

Bauernstand: Dazu zählt der große Rest, alles andere. Angehörigen dieses Standes ist es verboten Waffen zu tragen, ihnen ist es verboten in der Wildnis zu jagen und ihnen ist es verboten Monster und Hexen zu jagen (außer es handelt sich um Notwehr im eigenen Heim (-> Zombie bricht die Tür auf)).
Bauern ist es erlaubt Hühner auf ihrem Hof zu besitzen und zu schlachten, jedoch nur domestizierte Tiere, die aus einer Zucht stammen. Um so eine Hühnerzucht zu beginnen dürfen sie einmalig zwei Wildhühner in ihre Gehege locken, danach müssen weitere Fleischquellen allein aus der Nachzucht dieser beiden Hühner stammen.
Schaf, Schwein und Kuh sind als "Großwild" allein dem Adel vorbehalten.
Angehörige des Bauernstands sind hauptsächlich dafür zuständig das Feld zu bestellen, Hühner zu züchten, Bäume zu fällen, Brot zu backen, Handel zu treiben und die Siedlungen auszubauen.
Um mit diesem Stand zu beginnen muss man einfach in einen Hof/eine Werkstatt einziehen oder selber bauen und schon kanns losgehen.
Zuletzt geändert von Hexenkönig am 30. September 2014 23:20, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: [DoW -RPG] Mark Ostarrîchi

Beitragvon Hexenkönig » 30. September 2014 01:21

Scriptorium

Ostarrîchi-Urkunde
Kaiser Otto III. übergibt das Gebiet namens Ostarrîchi als Markgrafschaft an Leopold von Babenberg
Ostarrîchi-Urkunde (Öffnen)
Bild


Gölsentaler Lehen
Markgraf Leopold der Erlauchte belehnt seinen Ministerialen Richard Mach Freiherr von Löwenstein mit dem Gölsental mit dem Auftrag es zu roden und zu kolonisieren
Gölsentaler Lehen (Öffnen)
Bild


Richards Mitteilung
Richard von Haginvelt hat sein Lehen in Besitz genommen und begonnen seine Burg zu errichten.
Richards Mitteilung (Öffnen)
Bild


Gründungs- und Stiftungsurkunde von Stift Lilienvelden
Markgraf Leopold der Erlauchte gründet mit Einverständnis des Abtes von Stift Göttweig das Zisterzienserkloster Lilienvelden als ein Nebenkloster Göttweigs und bestiftet es mit Land aus seiner Mark.
Stift Lilienveldens Gründung (Öffnen)
Bild


Päpstliche Bestätigungsbulle für Stift Lilienvelden
Papst Innozenz III. bestätigt und legitimiert mit der goldenen Bestätigungsbulle das Stift Lilienvelden und erlässt einige Privilegien für das Kloster.
Päpstliche Bestätigung (Öffnen)
Bild
Zuletzt geändert von Hexenkönig am 17. Oktober 2014 00:04, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: [DoW-RPG] Mark Ostarrîchi

Beitragvon Hexenkönig » 30. September 2014 23:10

Wappenrolle
In der Wappenrolle werden die Wappen aller adeligen Familien der Mark geführt zusätzlich dazu einige Extrainformationen.
Die Wappenrolle wird laufend aktualisiert, wenn neue Adelsfamilien in der Mark entstehen.

Babenberger
25871
Regierendes Adelsgeschlecht über die Mark Ostarrîchi

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Re: [DoW-RPG] Mark Ostarrîchi

Beitragvon Hexenkönig » 17. März 2015 19:11

Darstellung der am SZ-MC Server befindlichen Mark Ostarrîchi mittels Beschreibung aller Höfe, Dörfer, Märkte, Städte, Stiftsklöster, Klöster, Kapellen, Motten & Burgen

Ortschaften, Motten und Burgen
=================================
Medelike
Medelike ist die Hauptstadt der Mark und Sitz des edlen Markgrafen Leopold dem Erlauchten.
-Näheres kommt noch-

Haginvelt
Haginvelt ist der Hauptort des Gölsentaler Lehens, Herrschaftsgebiet des Ministerialen Richard von Haginvelt, welcher hier auch seinen Herrschaftssitz, die Motte Haginvelt hat.
-Näheres kommt noch-

Kleinhoven
Kleinhoven ist ein Dörfchen samt Kirche, beides zur Stiftsherrschaft Lilienvelden gehörig.
-Näheres kommt noch-

Kamberg
Kamberg ist ein Dörfchen samt Kirche, beides zur Stiftsherrschaft Lilienvelden gehörig. Die hier lebenden Menschen leben in sehr einfachen Holzhütten, ihr täglich Brot erwirtschaften sie hauptsächlich durch die Forstwirtschaft. Ackerbau wird in dieser Gegend nicht betrieben wegen der kargen Böden.
Das Dorf besteht insgesamt aus sieben einfachsten Holzhütten und, was besonders aufmerksamkeitserregend ist angesichts eines derart einfachen Dorfes, vor allem da es nahe der Hauptstadt ist, einem Dorfgericht.
Das überaus üppig erbaute Gebäude des Gerichtes verdient angesichts seiner Einzigartigkeit eine eigene Beschreibung. Erbaut wurde es vom Nürnberger Schnitzermeister Johann von Gottfried und besteht ganz aus Holz (verschiedene Sorten). Es ist nicht nur Ort der Rechtsprechung, sondern beherbergt auch die privaten Räume des jeweiligen Dorfrichters (= dem Dorfherren) sowie eine für die hiesige Bevölkerung zugängliche, öffentliche Werkstatt.
Doch warum hat ein derartig kleines Dörfchen einen eigenen Richter und ist keinem größeren Markt diesbezüglich hörig? Das kommt durch das vom höchstehrwürdigen Herzog kürzlich verliehene "Privilegium Arbitri cum Mos", das Kamberg sein altes Gewohnheitsrecht um die Beherbergung einer eigenen Gerichtsbarkeit bestätigt sowie auch für die Zukunft garantiert. Dieser Ort war nämlich schon seit alters her ein Ort des Gerichts, schon unsere barbarischen Vorfahren hatten hier Thing gehalten.
Einzigartig ist trotzdem jedoch, dass hier das Gericht in einem eigenen, geschlossenen Gebäude und nicht, so wie üblich, im Freien an dafür bestimmten Gerichtsplätzen und Bergen stattfindet. Dies ist dem ehrenwerten Johann von Gottfried zu verdanken und seiner ständigen Bearbeitung des damaligen Dorfrichters.
Die lokale Holzkirche ist dem Heiligen Bartolomäus geweiht und ist ein besonders bescheidener Bau. Erklimmt man der Kirche Turm, so kann man von ihm aus ein wenig in die Umgegend blicken, ein wahrlich fröhliches Vergnügen.
Der nahe gelegene Pfarrhof ist ebenso bescheiden, jedoch wundersamerweise aus Stein erbaut. Er befindet sich nämlich in einem Bauwerk aus sehr viel älterer Zeit. Das Wahrzeichen des Dorfes, die Große Tanne von Kamberg war in alter Zeit ein heiliger Baum der Heiden. Als der hl. Florian von Siena zur Bekehrung der Heiden in diese Gegend gekommen war, hatte er diesen Götzenbaum fällen wollen, doch einer der heidnischen Priester hatte kurz zuvor den Wahren Glauben angenommen und den Götzenbaum der Gottesmutter Maria geweiht, natürlich unter Abschwörung und Entfernung sämtlicher heidnischer Artefakte und Symbole von jenem Ort.
Nun waren dem hl. Florian die Hände gebunden, einen der Maria geweihten Baum konnte er einfach nicht fällen, so hatte der schlaue Heidenpriester das alte Wunderwerk der Natur gerettet.


Klöster und Kapellen
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Stift Lilienvelden
Stift Lilienvelden ist ein Zisterzienserkloster und gleichzeitig eine eigene Grundherrschaft. Derzeitiger Abt ist Abt Bonifatius. Gegründet wurde das Kloster am 15. Oktober 2014 durch die Gründungsurkunde durch Markgraf Leopold dem Erlauchten. Die in der gleichen Urkunde genannte Bestiftung des Klosters, trat einen Tag später am 16. Oktober 2014 mit der "Goldenen Bestätigungsbulle" durch Seine Heiligkeit, Papst Innozenz III., in Kraft (= Gründungsdatum der Stiftsherrschaft Lilienvelden). Zur Herrschaft Lilienvelden sind folgende Orte gehörig: Stift Lilienvelden (das Kloster), Kleinhoven und Kamberg. Außerdem zählen zum herrschaftlichen Besitz noch die beiden Kapellen Josephskapelle und Georgskapelle.
-Näheres kommt noch-

Kloster Mariabrunn
Kloster Mariabrunn ist ein kleines, unabhängiges Benediktinerkloster ohne dazugehörige Stiftsherrschaft. Der Name des Klosters kommt daher, dass an einem kleinen Brunnen im Wald ein armer Wanderer einmal eine Erscheinung der Gottesmutter Maria miterlebt hatte, die ihm sieben Prophezeiungen gab, die sich alle bewahrheiteten. Überwältigt von diesem Erlebnis trat der Wanderer als Mönch in den Benediktinerorden ein und gründete später in der Nähe des Brunnens mit einigen Mitbrüdern das heutige Kloster.
-Näheres kommt noch-

Josephskapelle
-Näheres kommt noch-

Georgskapelle
Die Georgskapelle ist dem hl. Georg, Drachentöter und Schutzpatron geweiht. Die Georgskapelle liegt am rechten Ufer der Gölsen, genau in der Georgskehre des Flusses. Ursprünglich war sie und die Flusskehre einer der Grenzmarken, die das Gölsentaler Lehen des Richard von Haginvelt begrenzen sollten. Nach der Gründung Lilienveldens jedoch schenkte Markgraf Leopold der Erlauchte die Kapelle sowie die Flusskehre dem jungen Kloster. Diese Schenkung, genannt in der Gründungs- und Stiftungsurkunde von Stift Lilienvelden vom 15. Oktober 2014, ist gleichzeitig auch die erste urkundliche Erwähnung der Kapelle. Die Georgskehre (diese Flussbiegung hatte durch die Kapelle ihren Namen erhalten) hatte ihre erste urkundliche Erwähnung schon viel früher und zwar am 26. September 2014 in der Gölsentaler Lehen-Urkunde, mit der der Markgraf das genannte Lehen an seinen Ministerialen Richard übergeben hatte.