Hallo!
Ich bin König von Deutschland in 4. Generation. Das Erbfolgegesetz ist immer noch Wahlmonarchie. Mein Plan auf lange Sicht ist es, die Primogenitur einzuführen und meine Dynastie fest auf den Thron zu setzen.
Ich überlege, auch noch den Titel Königreich Pommern zu erschaffen (mehr Prestige, Ansprüche, etc.). Aber welche Erbfolgegesetze gelten dann in Pommern? Und was passiert, wenn ich den Titel Deutschland verliere? Bleibe ich dann König von Pommern und Herzog in Deutschland? Oder verliere ich beide Titel?!
Vielen Dank und Grüße,
Augustin Billung
[Crusader Kings 2] 2 gehaltene Königstitel
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- Tiro
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[Crusader Kings 2] 2 gehaltene Königstitel
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Re: [Crusader Kings 2] 2 gehaltene Königstitel
Hi, neu geschaffene Titel haben immer die Erbgesetze deines Haupttitels, also in deinem Fall startet Pommern ebenfalls mit Wahlmonarchie. Allerdings sind da die de-jure Herzöge von Pommern die Kurfürsten (würde daher warten, bis du Primogenitur eingeführt hast). Solltest du den Titel Deutschland verlieren, müsstest du alle anderen Titel behalten, wärst also noch König von Pommern und Herzog in Deutschland, d.h. dein Herzogtum wäre ab jetzt Bestandteil des Königreichs Pommern, da du als König kein Vasall des neuen deutschen König sein darfst. Bin mir gerade unsicher, was passiert, wenn im Königreich Deutschland per Gesetz keine Titel außerhalb des Reichs vererbt werden dürfen, dann würdest du, glaube ich, auch den Herzogtitel verlieren. Ich persönlich erstelle neue Königreiche immer erst sobald ich Primo- oder Ultimogenitur eingeführt habe, daher alle Angaben unter vorbehalt. Denke aber, dass es so wie beschrieben zutrifft. Achso du solltest beachten, dass wenn du die Erbfolgegesetze änderst, du es für jedes Königreich einzeln machen musst. Wenn also beide Wahlmonarchien sind und du Deutschland in Primo änderst, musst du es auch für Pommern machen, sonst gelten unterschiedliche Gesetze.