[Allgemein] Swastika in Spielen

Alles zum Spiel - natürlich erst nach Release

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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon Mr XEM » 17. August 2018 22:19

derdorfbengel hat geschrieben:Niemals ein totales Handelsverbot. Das wäre Zensur und daher nach Grundgesetz unzulässig.


in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__18.html

Sprich die BPjM kann die Spiele auf die Liste B setzen womit der Verkauf strafbar wird.

Ein Gericht kann später aber entscheiden, dass sie auf Liste A gehören.
(4) Wird ein Medium in Teil B oder D der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, so hat die oder der Vorsitzende dies der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen. Wird durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, dass sein Inhalt den in Betracht kommenden Tatbestand des Strafgesetzbuches nicht verwirklicht, ist das Medium in Teil A oder C der Liste aufzunehmen. Die oder der Vorsitzende führt eine erneute Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei, wenn in Betracht kommt, dass das Medium aus der Liste zu streichen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__24.html

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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon derdorfbengel » 17. August 2018 22:38

Das ist durchaus richtig.

Allerdings kann man angesichts der klaren Aussage des § 18 damit für Paradox-Spiele ja Entwarnung geben.
Die enthalten ja bekanntlich exakt 0% Gewaltdarstellung oder "Anreizung" zu derselbigen.

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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon Mr XEM » 17. August 2018 22:48

derdorfbengel hat geschrieben:Die enthalten ja bekanntlich exakt 0% Gewaltdarstellung oder "Anreizung" zu derselbigen.

Entwarnung für ein Verkaufsverbot. Nicht für eine Indizierung. Und da Paradox wahrscheinlich keine Indizierung riskieren wird, wird es wohl auch in Zukunft keine Hakenkreuze geben.

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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon derdorfbengel » 18. August 2018 03:31

Wieso keine Indizierung? Mir wurde eben beim Ansehen von Hoi4-LP gleich zweimal Werbung für USK-18-Spiele eingespielt. Offenbar verkaufen die sich also auch.

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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon Homerclon » 18. August 2018 04:57

derdorfbengel hat geschrieben:Die Spiele könnten nur beschlagnahmt werden, wenn sie auf den Markt gebracht worden wären ohne das Verfahren zur Alterskennzeichnung durchlaufen zu haben.

Doch, das geht auch trotz durchlaufen des Prüfungsverfahrens. Nämlich dann, wenn die USK eine Einstufung ablehnt. In der Regel wird dann aber freiwillig das Spiel um kritische Stellen gekürzt, und erneut zur Prüfung vorgelegt. Die Gefahr dass das Spiel sonst Indiziert wird, ist nämlich sehr recht hoch.

Mr XEM hat geschrieben:
derdorfbengel hat geschrieben:Niemals ein totales Handelsverbot. Das wäre Zensur und daher nach Grundgesetz unzulässig.


in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__18.html

Sprich die BPjM kann die Spiele auf die Liste B setzen womit der Verkauf strafbar wird.

Eine Indizierung erschwert die Beschaffung nur, ist aber nicht Grundsätzlich Verboten.
Bei Liste A + C darf jeder Händler damit handeln, darf sie nur nicht bewerben, auch nicht der Publisher. Der Kunde muss also explizit danach fragen, oder in einem Zugangsbeschränkten Raum angeboten werden.
Auch beschlagnahmte (Liste B) darf man trotzdem Besitzen und auch persönlich importieren (für den persönlichen Gebrauch). Heißt: Hintern hoch hieven und über die Grenze fahren, dort kaufen und wieder nach hause fahren. Der Import per Postversand ist verboten, es darf auch nicht Minderjährigen zugänglich gemacht werden.

derdorfbengel hat geschrieben:Spiele mit Altersfreigabe ab 18 gibt es durchaus. Das ist zwar nicht das beste, was einem Spiel geschehen kann, aber es würde nicht wegen eines Hakenkreuzes erstmalig dazu kommen. im Filmbereich ist das übrigens sehr häufig. Da ist die Parallelstelle zur USK die FSK, und das Label "FSK 18" ist weit verbreitet.
Für einen Film auch nicht das schlechteste, macht es ihn doch ggf. für Teenager erst interessant.

Ein Hakenkreuz war nie Grund dafür, das USK18 vergeben wurde.
Der Markt dafür ist etwas kleiner, weshalb eine Einstufung Ab 16 bevorzugt wird, ebenso bei Filmen.

Medien mit einer Einstufung Ab18 dürfen frei beworben und verkauft werden. Genauso wie bei Alkohol oder Zigaretten muss der Händler aber Zwingend eine Alterskontrolle vornehmen. Was bei Online-Handel bedeutet, das Ware nur Persönlich vom Kunden entgegengenommen werden darf. Bei Digitalvertrieb (Download / Key-Kauf) muss man per Postident beim Händler nachweisen das man Volljährig ist.


Dank dem neuen Urteil bzgl. der Swastika, werden nun Spiele mit ebendiesen Symbole überhaupt geprüft. Vorher wurden sie ungesehen abgelehnt.
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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon Mr XEM » 18. August 2018 08:43

derdorfbengel hat geschrieben:Wieso keine Indizierung? Mir wurde eben beim Ansehen von Hoi4-LP gleich zweimal Werbung für USK-18-Spiele eingespielt. Offenbar verkaufen die sich also auch.

Ich hätte eigentlich erwartet, dass du den Unterschied zwischen Indizierung und USK-18 kennst.