[Allgemein] Swastika in Spielen

Alles zum Spiel - natürlich erst nach Release

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[Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon Nightslaver » 9. August 2018 16:43

Die USK darf jetzt Spiele in denen Hakenkreuze verwendet werden auch mit Jugendfreigabe zulassen, das ganze vereinfacht also im Grunde für Publisher / Entwickler das Prozdere um für solche Spiele eine USK-Freigabe zu bekommen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 32430.html

Wäre ja schön wenn Paradox da nochmal die USK um eine Überprüfung für HoI 4, mit der interantionalen Version, bitten würde und dann die Zensur in der deutschen Version rasupatchen täte, was meint ihr?
Realistisch das Paradox uns Spielern der deutschen Version da einen "Gefallen" tun wird?

Und selbst wenn nicht, evt. wird es dann wenigstens für HoI 5 keine extra zensierte deutsche Version mehr geben...
Zuletzt geändert von Nightslaver am 9. August 2018 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Widdi » 9. August 2018 16:55

Mir wäre das egal. Der Spielspaß würde sich für mich durch historisch korrekte Symbolik und Portraits nicht erhöhen.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon derdorfbengel » 9. August 2018 17:04

Das juristische Niveau des Artikels ist eher bescheiden: "Bislang waren Hakenkreuze und vergleichbare Kennzeichen in Videospielen streng verboten. Grundsätzlich bleibt das auch so."

Gemeint ist hier vermutlich: sie waren nach Richtlinien dieser Freigabekommission verboten. Nach dem Gesetz waren sie es bisher ebensowenig wie jetzt, da sich das Gesetz nicht geändert hat.

Wenn dir die Hakenkreuze so wichtig sind, suchst du dir am besten einen Text der Kommission selbst, übersetzt den und schickst ihn Paradox. Ich glaube allerdings nicht, dass sie unter den ersten Unternehmen sein wollen, die von dieser Freiheit Gebrauch machen wollen. Die hängen sich da allenfalls an, wenn dutzend andere voran gegangen sind und es niemanden mehr schert.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Nightslaver » 9. August 2018 17:56

derdorfbengel hat geschrieben:Wenn dir die Hakenkreuze so wichtig sind, suchst du dir am besten einen Text der Kommission selbst, übersetzt den und schickst ihn Paradox. Ich glaube allerdings nicht, dass sie unter den ersten Unternehmen sein wollen, die von dieser Freiheit Gebrauch machen wollen. Die hängen sich da allenfalls an, wenn dutzend andere voran gegangen sind und es niemanden mehr schert.


Naja das Hakenkreuz auf der Flagge ist mir eigentlich garnicht so wichtig, was mich an der Zensur in der deutschen Version grundsätzlich mehr stört sind die verschatteten Porträts und teilweise abgeänderte Namen.
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon nordstern » 10. August 2018 03:12

Dafür nutze ich schon lange Mods...
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Hjalfnar » 10. August 2018 04:55

derdorfbengel hat geschrieben:Das juristische Niveau des Artikels ist eher bescheiden: "Bislang waren Hakenkreuze und vergleichbare Kennzeichen in Videospielen streng verboten. Grundsätzlich bleibt das auch so."

Gemeint ist hier vermutlich: sie waren nach Richtlinien dieser Freigabekommission verboten. Nach dem Gesetz waren sie es bisher ebensowenig wie jetzt, da sich das Gesetz nicht geändert hat.

Wenn dir die Hakenkreuze so wichtig sind, suchst du dir am besten einen Text der Kommission selbst, übersetzt den und schickst ihn Paradox. Ich glaube allerdings nicht, dass sie unter den ersten Unternehmen sein wollen, die von dieser Freiheit Gebrauch machen wollen. Die hängen sich da allenfalls an, wenn dutzend andere voran gegangen sind und es niemanden mehr schert.
Leider falsch. Laut einer Gerichtsentscheidung durften Videospiele gar keine verfassungsfeindlichen Symbole enthalten. Entsprechend kriegten Spiele mit solchen Symbolen, die bei der USK zur Prüfung vorgelegt wurden, automatisch keine Bewertung und durften damit nicht offen in den Handel und über ihnen schwebte immer das Damoklesschwert der Beschlagnahmung.

Nun kam es in den letzten Jahren zu verschiedenen Entwicklungen. Zuerst einmal hat sich die Regierung dazu durchgerungen, Videospiele grundsätzlich als eine der Literatur und dem Film gleichgestellte Kunstform anzuerkennen. Natürlich traute sich kein Publisher, die neuen Grenzen mal wirklich auszutesten, die damit einhergehen (laut Grundgesetz ist Kunst von dem Verbot der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole ausgenommen, so lange sie sie in den richtigen Kontext setzt, lehrreich oder satirisch ist).
Nun gab es einmal die Kontroverse um Wolfenstein 2, aus dem nicht nur sämtliche Symbolik entfernt wurde für Deutschland (das nicht Deutschland, sondern "Regime" heißt), sondern auch die Charaktergeschichte umgeschrieben wurde. So war der Hauptcharakter, ein Widerstandskämpfer gegen die Weltherrschaft der Nazis ("Regime"), plötzlich nicht mehr zur Hälfte polnischer Jude, seine Mutter kam nicht im Konzentrationslager um und sämtliche Hinweise auf antijüdische Vernichtungsaktionen des "Regimes" wurden aus dem Plot entfernt. Das wurde dann sogar vom Zentralrat der Juden kritisiert sowie verschiedenen Medien, weil es den Eindruck erweckte, dass man in Deutschland nicht über den Holocaust reden wolle.
Dann kam zur Bundestagswahl das Satirespiel Bundesfighter 2 Turbo heraus, ein satirisches Spiel im Stile von Street Fighter, in dem sich prominente Politiker gegenseitig eins auf die Omme geben, und zwar auch mit speziellen politischen Moves. Angela Merkel hat die Merkelraute des Todes als Spezialattacke, Gauland von der AfD formt mit seinen Körperteilen ein Hakenkreuz und senst so durch die Gegner. Für diese Darstellung eines Swastikas wurde das Spiel an die Staatsanwaltschaft gemeldet...absichtlich, um die Reaktion der Behörden zu testen. Der Generalbundesanwalt entschied daraufhin, mit Verweis auf die nunmehr bestehende Anerkennung als Kunstform und den satirischen Hintergrund, das Spiel und die Entwickler nicht strafrechtlich zu belangen.

Und gestern hat nun die USK ihre Richtlinien an die neue Linie der deutschen Bundesstaatsanwaltschaft angepasst. Was ich persönlich super finde, da ich so endlich richtige Nazis in Wolfenstein 2 abmurksen kann und auch ENDLICH das ja offenbar exzellente Adventure Attentat 1942 über den tschechischen Widerstand werde testen können.

ALLERDINGS: Hearts of Iron IV dürfte da keine Chance haben. Erst einmal hat meines Wissens auch die internationale Version keine Hakenkreuzflagge, da diese z.B. auch in Frankreich und den Niederlanden verboten ist. Zweitens bietet HoI4 keinerlei Kontext. Man spielt die Nazis und erobert mit ihnen die Welt. Satire? Lehrreiche Informationen über die Verbrechen der Nazis? Fehlanzeige. Ergo, keine Chance für Verfassungsfeindliche Symbolik in HoI4 von den Entwicklern selber.
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Homerclon » 10. August 2018 05:35

Die Spiele mit Verbotenen Symbolen müssen erst der USK vorgelegt werden, um eine Freigabe zu erhalten. Werden sie nicht Vorgelegt, ändert sich nichts an der Handhabe wie bisher auch (Handelsverbot, AFAIK auch Werbungsverbot). Der Besitz ist nicht Strafbar, oder wird zumindest nicht verfolgt.


Jetzt muss das erst mal jemand den Publisher verklickern. Aber ich bezweifle das sich da so bald großartig etwas ändern wird. Es gibt auch Publisher die weigern sich quasi, Spiele ohne Jugendfreigabe in Deutschland anzubieten, und untersagen auch den Privatimport. Solche Spiele, die an Steam und Co. gebunden sind, lassen sich dann in Deutschland nicht aktivieren. Das sie dazu überhaupt nicht verpflichtet sind, ist denen nicht klar und scheint ihnen auch Egal zu sein.
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon derdorfbengel » 13. August 2018 18:36

@Hjalfnar: mit Gerichtsentscheidungen zu argumentieren, ist prinzipiell eine gute Idee. Allerdings nur dann, wenn man das Urteil auch benennt. Name des Gerichts, Aktenzeichen (ggf. Datum des Entscheids). Das sind die wesentlich notwendigen Informationen, mit denen sich jeder dann selbst informieren kann.

Im Übrigen ändern Gerichte nicht die Gesetze. Sie legen sie lediglich aus. Und von einer Gesetzesänderung steht bei Dir gar nichts. Du hast also "falsch" gerufen und mir mit der Begründung nur Recht gegeben.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Hjalfnar » 16. August 2018 17:05

derdorfbengel hat geschrieben:@Hjalfnar: mit Gerichtsentscheidungen zu argumentieren, ist prinzipiell eine gute Idee. Allerdings nur dann, wenn man das Urteil auch benennt. Name des Gerichts, Aktenzeichen (ggf. Datum des Entscheids). Das sind die wesentlich notwendigen Informationen, mit denen sich jeder dann selbst informieren kann.

Im Übrigen ändern Gerichte nicht die Gesetze. Sie legen sie lediglich aus. Und von einer Gesetzesänderung steht bei Dir gar nichts. Du hast also "falsch" gerufen und mir mit der Begründung nur Recht gegeben.
Äh..ja, genau, Gerichte ändern nicht das Gesetz. Habe ich auch nirgendwo behauptet. DU hast behauptet, dass lediglich die USK-Prüfungskommission Spiele mit Hakenkreuzen verbieten würden. Das war aber so nicht richtig, das Verbot basierte auf dem Gerichtsentscheid. Übrigens dieser hier (war davon ausgegangen, es wäre inzwischen Allgemeinwissen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 20407%2F97
Wo du Recht hattest, war, dass es vom Gesetz her kein generelles Verbot von Hakenkreuzen in Computerspielen gab. Das habe ich auch nie bestritten.
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon derdorfbengel » 16. August 2018 20:05

Hjalfnar hat geschrieben:Äh..ja, genau, Gerichte ändern nicht das Gesetz. Habe ich auch nirgendwo behauptet. DU hast behauptet, dass lediglich die USK-Prüfungskommission Spiele mit Hakenkreuzen verbieten würden. Das war aber so nicht richtig, das Verbot basierte auf dem Gerichtsentscheid. Übrigens dieser hier (war davon ausgegangen, es wäre inzwischen Allgemeinwissen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 20407%2F97
Wo du Recht hattest, war, dass es vom Gesetz her kein generelles Verbot von Hakenkreuzen in Computerspielen gab. Das habe ich auch nie bestritten.


Nach meinem Erachten suggeriert Dein Artikel eben, dass die USK strafrechtliche Relevanz hätte. Was aber nicht so ist. Das Urteil, auf das Du Dich beziehst, wird leider nur von kostenpflichtigen Abodiensten bereit gestellt. Das ist bedauerlich; ich hätte da gern mal hinein geschaut. Allerdings ist es sowieso von 1998. Das ist ja, was das Spielewesen angeht, Mittelalter. Damals waren die schwarzen Roben ungefähr so kundig, was Spiele angeht, wie in den 50er Jahren mit der "Schmuddelliteratur" von Comics.
Heute sind Richter und Staatsanwälte selbst mit Spielen aufgewachsen. Ich denke nicht, dass die Urteilstendenzen heute noch genauso sind wie vor 20 Jahren.
Solche uralten Urteile sind m.E. daher von keiner Aussagekraft mehr.

Ich räume aber ein: die USK ist ein merkwürdiges Gebilde, das seit 2003 eine Art Behördenfunktion ausübt. Es geht bei der USK aber nicht um prinzipielle Verbote, sondern (nur) um Altersfreigaben. Das muss mal berücksichtigt werden.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Hjalfnar » 17. August 2018 06:50

Hö? Wieso das denn? Strafrechtliche Relevanz hat lediglich, dass das Gerichtsurteil damals generell die Darstellung von Swastikas in Spielen verbot, damit die USK keine Alterseinstufung gab und somit solche Spiele nur unter der Ladentheke verkauft werden durften. Das bedeutete auch dass, sollte ein Gericht einen Verstoß gegen das Gesetz feststellen, das Spiel beschlagnahmt werden würde (wir erinnern uns, selbst durchgestrichene Hakenkreuze waren mal verboten). Und daher brachte bis 2016 niemand Spiele mit eben solchen Symbolen in Deutschland heraus. Dann kam Bundesfighter 2 Turbo raus, in dem die deutschen Politiker sich gegenseitig auf die Omme geben, und der Herr Gauland von der AfD mit einer Swastika-Spezialattacke angreift. Daraufhin wurde das Spiel bei der Bundesstaatsanwaltschaft angezeigt...zwei Mal, weil sie beim ersten Mal gar nicht reagierte, und zwar von den Entwicklern selber! Der Herr Generalbundesanwalt sah sich daraufhin genötigt, auf die zweite Anzeige zu reagieren und verkündete, dass er keinen Grund für eine Strafverfolgung sähe, da das Urteil von 1998 nicht mehr den heutigen Ansichten entspräche, nach denen Spiele ein Kulturgut darstellen und dementsprechend Kunst wären, womit eine der Ausnahmeregelungen des Gesetzes greift. Außerdem war Bundesfighter 2 Turbo zusätzlich klar satirischen Charakters. Der Generalbundesanwalt bezog sich dabei ganz ausdrücklich auf das Urteil von 1998...und ja, natürlich war das ein völlig veralteter Gerichtsentscheid, aber bis dahin hatte niemand versucht ihn anzufechten.

Die USK ist tatsächlich ein sehr merkwürdiges Gebilde, und ja, sie geben nur Empfehlungen(!) zur Altereinstufung ab. Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ehemals Schriften) entscheidet dann nach einer Prüfung, ob sie dieser Einstufung zustimmen, und die kommt dann auf die Schachtel. Ich kenne sogar eine Soziologin, die das macht, die war meine Dozentin an der Uni. Gott, waren wir neidisch, die durfte GTA5 ein Jahr vor Release prüfen...

Die GameStar hat das Ganze in einem Video ganz gut erklärt, zusammen mit einem Anwalt: https://www.gamestar.de/videos/hakenkre ... tscheidung
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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon derdorfbengel » 17. August 2018 13:15

Hjalfnar hat geschrieben:Hö? Wieso das denn? Strafrechtliche Relevanz hat lediglich, dass das Gerichtsurteil damals generell die Darstellung von Swastikas in Spielen verbot, damit die USK keine Alterseinstufung gab und somit solche Spiele nur unter der Ladentheke verkauft werden durften. Das bedeutete auch dass, sollte ein Gericht einen Verstoß gegen das Gesetz feststellen, das Spiel beschlagnahmt werden würde (wir erinnern uns, selbst durchgestrichene Hakenkreuze waren mal verboten). Und daher brachte bis 2016 niemand Spiele mit eben solchen Symbolen in Deutschland heraus. Dann kam Bundesfighter 2 Turbo raus, in dem die deutschen Politiker sich gegenseitig auf die Omme geben, und der Herr Gauland von der AfD mit einer Swastika-Spezialattacke angreift. Daraufhin wurde das Spiel bei der Bundesstaatsanwaltschaft angezeigt...zwei Mal, weil sie beim ersten Mal gar nicht reagierte, und zwar von den Entwicklern selber! Der Herr Generalbundesanwalt sah sich daraufhin genötigt, auf die zweite Anzeige zu reagieren und verkündete, dass er keinen Grund für eine Strafverfolgung sähe, da das Urteil von 1998 nicht mehr den heutigen Ansichten entspräche, nach denen Spiele ein Kulturgut darstellen und dementsprechend Kunst wären, womit eine der Ausnahmeregelungen des Gesetzes greift. Außerdem war Bundesfighter 2 Turbo zusätzlich klar satirischen Charakters. Der Generalbundesanwalt bezog sich dabei ganz ausdrücklich auf das Urteil von 1998...und ja, natürlich war das ein völlig veralteter Gerichtsentscheid, aber bis dahin hatte niemand versucht ihn anzufechten.

Die USK ist tatsächlich ein sehr merkwürdiges Gebilde, und ja, sie geben nur Empfehlungen(!) zur Altereinstufung ab. Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ehemals Schriften) entscheidet dann nach einer Prüfung, ob sie dieser Einstufung zustimmen, und die kommt dann auf die Schachtel. Ich kenne sogar eine Soziologin, die das macht, die war meine Dozentin an der Uni. Gott, waren wir neidisch, die durfte GTA5 ein Jahr vor Release prüfen...

Die GameStar hat das Ganze in einem Video ganz gut erklärt, zusammen mit einem Anwalt: https://www.gamestar.de/videos/hakenkre ... tscheidung


Nu weiss ich natürlich nicht, auf welche Aussage sich Deine erste Frage bezieht.

Was ich die ganze Zeit andeuten will: es werden verschiedene Gesetze, an deren Umsetzung verschiedene Stellen beteiligt sind, durcheinander geworfen und was heraus kommt, ist ein Müll von Laienverständnis.

Die Schiene des Strafrechts hat nichts, aber auch gar nichts, mit der USK zu tun. Die prüft ausschliesslich, welche Altersempfehlung ein Spiel nach dem Jugendschutzgesetz bekommt. Auf dessen Grundlage wird sie nämlich im Auftrag der Landesjugendämter tätig. Es geht dabei nur um den Jugendschutz. Und dementsprechend auch nur um Altersempfehlungen.
Wer volljährig ist, wird von den USK-Empfehlung in keiner Weise betroffen.
Der muss auch nichts unter irgendwelchen Tischen kaufen. Er muss korrekt agierenden Händlern nur ggf. sein Alter nachweisen.

Sonst nichts!

Um es noch mal klar zu machen: ein Geschäft darf nach dem Jugendschutzgesetz z.B. auch kein hoch prozentigen Alkoholika an Minderjährige abgeben. Und daher ist der Händler im Zweifel am Alter des Kunden befugt und verpflichtet, dessen Alter zu prüfen.
Bei Verstössen dagegen kann ihn das Jugendamt belangen.

Die Abgabe an Erwachsene kann es NICHT verbieten!

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Mr XEM » 17. August 2018 13:33

derdorfbengel hat geschrieben:Die Abgabe an Erwachsene kann es NICHT verbieten!
Die USK nicht, die BPjM schon. Die BPjm kann für Spiele ein absolutes Verbreitungsverbot aussprechen.

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Re: [Hearts of Iron IV] Schnelle Frage, schnelle Antwort

Beitragvon Homerclon » 17. August 2018 14:40

Hjalfnar hat geschrieben:Die USK ist tatsächlich ein sehr merkwürdiges Gebilde, und ja, sie geben nur Empfehlungen(!) zur Altereinstufung ab. Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ehemals Schriften) entscheidet dann nach einer Prüfung, ob sie dieser Einstufung zustimmen, und die kommt dann auf die Schachtel.

Hat die USK einem Spiel eine Freigabe erteilt, kann die BPjM nichts mehr dagegen tun. Nur wenn eine Alterseinstufung versagt wurde, was einfach nur bedeutet das die Spiele nur an Volljährige verkauft werden dürfen, kann die BPjM dieses Spiel ihrerseits Prüfen und dann gegebenenfalls indizieren (das kann lediglich eine Werbeverbot sein (umgangssprachlich: "unter der Ladentheke"), oder bis hin zur Beschlagnahmung).
Dies wurde vor einigen Jahre dahingehend geändert, davor konnte die BPjM auch Spiele mit USK-Einstufung noch nachträglich indizieren.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um Empfehlungen, das ist richtig. Allerdings um Empfehlungen die vor allem Händler beachten müssen. Für die Erziehungsberechtigten ist es eine Empfehlung, die aber selbstständig entscheiden können ob sie sich daran halten oder das neuste USK18-Spiel trotzdem ihrem 6 Jahre alten Kind geben (absichtlich übertrieben). Wenn sie der Ansicht sind, das ihr Kind Reif genug dafür ist, spricht im Prinzip auch nichts dagegen.
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Re: [Allgemein] Swastika in Spielen

Beitragvon derdorfbengel » 17. August 2018 21:56

Die USK hat den Status eine Verwaltungshelfers, da sie nach Gesetz beauftragt ist, im Namen der Jugendämter zu handeln. Sie hat also teilweise behördliche Kompetenz. Das ist hier unstrittig.

Worum es mir geht, und ich hoffe, dass das dann endlich ankommt: es geht bei USK und BPJM nur um den JUGENDschutz.

Es kann also nur eine Altersprüfung vorgeschrieben werden. Niemals ein totales Handelsverbot. Das wäre Zensur und daher nach Grundgesetz unzulässig. Die Jugendämter UND IHRE BEAUFTRAUGTEN wären aber auch bereits unzuständig dafür.

Die Spiele könnten nur beschlagnahmt werden, wenn sie auf den Markt gebracht worden wären ohne das Verfahren zur Alterskennzeichnung durchlaufen zu haben.

Wer das versucht, ist auch selten dämlich und verdient es nicht anders.

Spiele mit Altersfreigabe ab 18 gibt es durchaus. Das ist zwar nicht das beste, was einem Spiel geschehen kann, aber es würde nicht wegen eines Hakenkreuzes erstmalig dazu kommen. im Filmbereich ist das übrigens sehr häufig. Da ist die Parallelstelle zur USK die FSK, und das Label "FSK 18" ist weit verbreitet.
Für einen Film auch nicht das schlechteste, macht es ihn doch ggf. für Teenager erst interessant.