Der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Der Reichstag
Der Reichstag
Wir fordern den Herscher von Trier auf die macht an den Erzbischof zurück zu geben da nur diesen die Kurwürde zusteht. sollte die nicht geschehen sehen wir uns gezwungen die Kurwürde an einen geeigneten Kirchenfürst übertragen zu müssen.
Desweiteren werden wir vorschlagen für jedes Erzamt Vertretungen zu schaffen
Gesetz zur Kurfürstlichen Vertretungen
Der Kurfürst rechts vom Abwesenden Kurfürst übernimmt dessen Recht. Ist der ganz rechte Kurfürst abwesend übernimmt der ganz linke. Sollte auch dieser Kurfürst abwesend sein übernimt der nächste in der Reihe die vertretung
Desweiteren halten wir es für Nötig die Aufhebung des
Gesetz zur religiösen Toleranz und Ketzerunterwerfung (Erlassen 1501)
Jeder Fürst hat freie Wahl, welcher christlichen Glaubensströmung er folgt, solange er als Kompensation für seine Ketzerei, jederzeit seine Macht bedingungslos für die Verteidigung des Reiches einsetzt. Der Kaiser und der leitende Glaube des Reichs ist und bleibt der Katholizismus. Wer abweicht, muss Souveränität an den Kaiser abgeben um seinen Status als Reichsfürst zu erhalten. Ketzerische Fürsten müssen sich freiwillig dem katholischen Kaiser als Vasall unterwerfen.
Vorzuschlagen nachdem sich gezeigt hat das kein Fürst sich an die Bedingungen der Unterwerfung hält. Desweiteren gab es nun bereits 2 große Kriege im reich wegen diesem Glauben damit muss endgültig Schluss sein.
Desweiteren schlagen wir die Einführung einer Reichkriegssteuer vor dessen Eintreibung im namen des Kaiser dem Erzkämmerer obliegt.
Gesetz zur Reichkriegssteuer
Einführung einer bei bedarf durch den Erzkämmerer im namen des Kaisers und an diesen Abzutretenen Steuer.
Unser Vorgänger hat ein Gesetz vorgeschlagen was abgelehnt wurde wir schlagen eine überarbeitete fassung vor
Kriegsturniergesetz der Reichsgroßfürsten
Um spannende und existenzverlust-freie Wettkämpfe zwischen den Großfürsten zu ermöglichen, garantiert der Kaiser in Kriegstunieren zwischen den Kurfürsten, dass stets nur eine einzelne Provinz pro Fürst von einem anderen Fürsten als Kriegsgewinn gefordert werden darf. Dies gilt für direkte Eroberungen wie auch für jegliche andere Formen des Landverlustes (Befreiung von Kernprovinzen etc.). Diese Kriegsturniere müssen vorher von beiden Seiten beim Kaiser angemeldet werden.
Natürlich ist es den Fürsten ungenommen weiter normale Kriege zu führen. Dies sol nur als Alternative dienen nicht als Ersatz.
Für den Kaiser, Für das Reich