[Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Alles rund um Teil 2

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Nightslaver
Princeps Prior
Princeps Prior
Beiträge: 1909
Registriert: 31. August 2013 18:13
:
Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Nightslaver » 14. September 2021 11:49

Tobias hat geschrieben:GW hat das recht, anschnend machen machen sie druch, ist es schlau? Oder get der schuss nach hinten los? Schadet es der make oder vergraulen sie fans?

Ist wie im vekehr hat man mus halt auch mal bremsen und nicht stur auf der vorfart bestehen. Oder bei arbeit kan cheff verbiten kaffemaschinen zu betreiben den (strom) dibstal, macht das ein halbwegs schlauer cheff?


Nur um das von Beginn an mal klar zu äußern, falls sich das auch an meinen Post bezogen hat, wirst du von mir an keiner Stelle hier im Forum Antworten auf Posts von dir bekommen, solange du dir nicht ein wenig mehr Mühe machst deine Post so zu verfassen das man sie nicht mehrmals lesen muss, um zu verstehen was du schreibst.

Das richtet sich nicht gegen dich als Person, oder das du, wie du schreibst, grundsätzlich Legasteniker bist, sondern dagegen das ich das bei dir einfach für eine vorgeschobene Ausflucht halte, nicht etwas Mühe / Zeit in mehr Lesbarkeit für andere investieren zu wollen.
Bitte versteh mich da auch nicht verkehrt, ich verlange sicher keine absolute Fehlerfreiheit, alleine schon weil ich selbst alles andere als eine ordentliche Rechtschreibung habe und öfters auch 2-3x meinen Post durchlesen muss, das es nicht gelegentlich zu schlimm ist und ich kenne halt auch von früher aus meiner Ausbildung als IT-ler Personen mit richtig starker Legastenie und die haben es auch hinbekommen, das man auf Anhieb verstehen konnte was sie geschrieben haben und die Wörter und Sätze manchmal eben nicht fast völlig unentziferbar waren.

Ich finde halt es hat halt auch einfach ein wenig mit Respekt vor der Zeit anderer Menschen zu tun, das man da nicht von diesen abverlangt, die heute sowieso schon knappe Zeit, für eigene Bequemlichkeit zu opfern, zudem gibt es heute für Legasteniker sehr viele konfortable Möglichkeiten schnell die gröbsten Fehler zu beseitigen, Homerclon hatte da ja an anderer Stelle durchaus schon welche aufgezählt gehabt.

Ansonsten, wie gesagt, bitte sieh das nicht als Angriff auf dich als Person, aber bei sowas habe ich halt, wie auch bei vielen anderen Dingen, einfach gewisse Prinzipien. ;)
ASUS RTX 2060 Super RoG Strix O8G | ASUS Strix Z590-E Gaming Wifi | Corsair Dominator Platinum RGB 32GB DDR4 RAM CL16 3200MHz | Intel Core i7 11700K @3.6GHz | Corsair Hydro Series H115i | be quiet! Dark Power 12 80 Plus Titanium 850W | EVGA DG-85 Big-Tower | Windows 10 Pro x64 | 2x LG 24GM79-B

Benutzeravatar
nordstern
Aedilis
Aedilis
Beiträge: 12624
Registriert: 6. Dezember 2010 01:28
:
Teilnahme an einem Contest

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon nordstern » 15. September 2021 01:01

Nightslaver hat geschrieben:
Ludwig der XIIX hat geschrieben:Solange man kein Geld einnimmt , offizielle Bilder,Texte usw. kopiert und klarstellt dass sich um etwas inoffizielles handelt ist man sicher.
Wie das mit Mods aussieht weiß ich nicht . Auf der GW-Seite heißt es: "Einzelpersonen dürfen keine Computerspiele oder Apps erstellen, die auf unseren Schauplätzen und Charakteren basieren."
Mods sind meiner Meinung nach allerdings keine Spiele . Bei Apps bin ich mir nicht sicher. Allerdings sind Mods ja nicht alleine nutzbar sondern benötigen immer das Grundspiel.


Ob es ein Spiel benötigt, oder alleine lauffähig ist, spielt dafür absolut keine Rolle.
Grundsätzlich gilt auch für nicht selbständig lauffähige Mods, was schon in diversen Urteilen bestätigt wurde, das diese dadurch das sie ein kommerzielles Produkt verändern, grundsätzlich nur geduldet sind solange der Hersteller / Publisher des Spiels sie halt duldet und sie keine kommerziellen Absichten verfolgen (wozu auch Spenden zählen können, besonders sofern dies beworben wird in Form wie, spendet uns doch was wenn euch unsere Mod gefällt).
Das gleiche gilt für Videos zu einem Spiel, sobald z.B. der Kanal auf Youtube montearisiert ist, oder youtube von sich aus Werbung auf das Video schaltet, verfolgt es immer einen kommerziellen Zweck und entsprechend kann GW da auch gegen vorgehen, so wie es Nintendo ja auch schon seit Jahren macht.

Nochmal ein bisschen anders sieht es aus sobald Markenrecht dazu kommt.

GW hat im Fall von TW:Warhammer nie zugestimmt, oder Sega / CA Rechte eingeräumt, das jemand drittes Mods mit der Marke Warhammer für die Spiele erstellen darf, es wurde halt einfach von der Community gemacht, weil es von Sega / CA halt schon immer mehr oder weniger toleriert wird das es Mods zu TW Spielen gibt.
Allerdings ist Sega / CA halt nicht Besitzer der Marke Warhammer, sondern hat nur von GW eine begrenzte Lizenz erworben / bekommen, ein Spiel mit der Marke zu entwickeln, entsprechend kann Sega / CA aber eben darüber hinaus nicht auch von sich aus das Recht einräumen das dafür Mods entwickelt und veröffentlicht werden dürfen die Bezug auf die Marke Warhammer nehmen, wobei es da nicht mal zwingend eine Rolle spielen muss ob diese kommerziell sind, oder eben nicht.

Nach Markenrecht kann GW halt zum Schutz der Marke Warhammer verbieten das dritte damit Mods erstellen und wird damit auch in nahezu jeden Fall durchkommen, so wie auch Nintendo damit sehr regelmäßig durchkommt, weil du im Markenrecht eben als Nutzer kein Recht hast eine Marke ohne Einverständnis des Rechteinhabers zu verändern, oder zu vermarkten / promoten, was auch für Fanfiction & eben schlichte lets play Videos auf yotube gilt.

Sofern GW also wollte könnten sie sämtlichen TW:Warhammer Mods einfach den Stecker ziehen und würden damit auch rechtlich ziemlich sicher durchkommen.
Wie gesagt, Nintendo macht es schon seit Jahren vor und kommt damit durch, selbst wen es Usern wie einem nordstern nicht gefallen mag, aber GW hat hier halt das (Marken)recht auf seiner Seite und nur weil Sega / CA Mods für ihre eigenen TW-Spiele duldet, solange nicht kommerziell, heißt das eben nicht das dies auch automatisch für ein Spiel von Sega / CA mit Warhammer Lizenz gelten muss.



Das könnte man auch anders sehen. CA hat in WH1 und WH2 aktiv den Steamworkshop supported sowie im launcher beider Spieler einen Modmanager integriert und sogar neu aufgesetzt zwischen durch. Damit duldet CA nicht nur das entwickeln von Mods, sondern es unterstützt es sogar. Es gibt sogar ein Moddingtool von CA für Modder. Also muss eigentlich GW klar gewesen sein, das es Mods geben wird. Und CA muss klar gewesen sein, wenn sie die Software, die Plattform und die Lauchoptionen bieten, das es Mods geben wird.
Und ich denke hier, das CA das nicht getan hätte wenn es seitens GW Probleme mit der Lizenz gegeben hat. Also hat damit CA nach außen hin suggeriert das die Modder den Content verändern dürfen ohne irgendwelche Auflagen. Und GW durch Jahrelanges stillschweigen das tolleriert. Ich glaube darauf liese sich das "schlüssige Handeln" bzw. Gewohnheitsrecht anwenden. Ersteres besagt, wenn der Vertragspartner durch sein Verhalten seine Zustimmung signalisiert (hier kein Einspruch über Jahre und zur Verfügungstellung der Infrastruktur), ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen. Nach Gewohnheitsrecht wird etwas, das man lange genug unter Duldung machen kann, irgendwann automatisch zum Rechtsanspruch. Wenn also z.b. der Nachbar mit deiner Duldung jahrelang durch deinen Garten lief und ein neuer Nachbar einzieh der das selbe machen will und du es ihm verbietest, kanner auf Grundlage des Gewohnheitsrechts das Wegerecht einklagen obwohl er slebst das garnicht genutzt hat und er bekommt recht. Das Gewohnheitsrecht ist international und eines der stärksten Rechte der Welt.

So besagt es auch: Wenn zwei Nationen sich verhalten wie wenn Frieden wäre, obwohl es nie zu einem Waffenstillstand oder Friedensvertrag kam, ist automatisch ein Friedensvertrag vorhanden. Ansonsten befände sich offiziell Deutschland z.b. noch mit duzenden kleiner Ministaaten auf der ganzen Welt im Kriegszustand und könnte z.b. Malta einfach besetzen und erobern. In diesem Fall ist der Hintergrund, das Länder wie z.b. Deutschland nicht vor Malta, Vatikanstadt, etc "kapitulieren" müssen oder verhandeln. Deswegen spielt es auch keine Rolle was Verschwörer bzwecks Gründung der BRD sagen und ob noch das 3.Reich bzw. das Kaiserreich existiert: Diplomatisch sind wir als souveränder Staat seit über 70 Jahren akzeptiert und werden so behandelt, also sind wir es automatisch auch rechtlich. Egal was da für Verträge waren oder nicht.

Daher denke ich das GW wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, seine Ansprüche nicht so einfach wird durchsetzen können.


Wenn Yuoutuber nun Inhalte zwigen ist das rechtlich gesehen erlaubt. Und es spielt keine Rolle ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Da sie ja nur zeigen was sie selbst erworben haben. Das wäre asonsten wie wnen ich Playmobil kaufe und wenn mein Kind es einem anderen Kind auch nur zeigt, geschweige denn zusammen damit spielt, wäre das Vertragsbruch. Oder wenn du bei dir daheim einen Film bei Amazon prime anschaust mit einem Freund der kein Amazon-Kunde ist.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

Benutzeravatar
Tobias
Centurio
Centurio
Beiträge: 810
Registriert: 20. August 2021 00:27
Wohnort: Bern

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Tobias » 15. September 2021 04:34

Geistiges eigetum vs gewonheits recht. Ich sehe schon gibt wider viel juristen futer, darum verstehe ich das nicht.

Man könte auch argumtiren CA hat das ilegal gemacht bzw one wisen von GW. GW ist quasi der vermiter und CA ist der mitter imer viel besuch hat. GW sagt das sind untermiter alle weg.
Ich bin Legastheniker, ich weiß, meine Rechtschreibung ist miserabel. Aber es ist mir unmöglich, alle Rechtschreibfehler zu beheben und für 50% Reduktion 4 bis 5 Stunden einen Beitrag zu korrigieren ist nicht zielführend.Aber ihr solltet den Inhalt ja mit bekommen.
Sollte es einen wirklich so massiv stören, dann bitte korrigiert den Beitrag und postet die korrekte Version unter mein Beitrag.

Benutzeravatar
Ludwig der XIIX
Architectus
Architectus
Beiträge: 252
Registriert: 29. Dezember 2010 10:35

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Ludwig der XIIX » 15. September 2021 22:36

Ersteres besagt, wenn der Vertragspartner durch sein Verhalten seine Zustimmung signalisiert (hier kein Einspruch über Jahre und zur Verfügungstellung der Infrastruktur), ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen. Nach Gewohnheitsrecht wird etwas, das man lange genug unter Duldung machen kann, irgendwann automatisch zum Rechtsanspruch.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Jura aber meiner kurzen Googlesuche zufolge ist das falsch.
Laut der Seite die ich gefunden habe ist das Gewohnheitsrecht so wie du es beschreibst ein ungeschriebenes Gesetz. Es ist nicht genau definiert und daher vom Richter abhängig ob und wie es angewendet wird. Angewendet wird es wohl nur äußerst selten, eben nur dann wenn für die Situation kein passendes Gesetz vorhanden ist. Das Gewohnheitsrecht an sich ist aber kein niedergeschriebenes Gesetz

Wenn also z.b. der Nachbar mit deiner Duldung jahrelang durch deinen Garten lief und ein neuer Nachbar einzieh der das selbe machen will und du es ihm verbietest, kanner auf Grundlage des Gewohnheitsrechts das Wegerecht einklagen obwohl er slebst das garnicht genutzt hat und er bekommt recht.

Auch dass scheint falsch zu sein. Wenn du jahrelang über mein Grundstück läufst weil es zum Bspl. der kürzerer Weg ist und du meine Erlaubnis hast, ich aber mich irgendwann entscheide einen Zaun zu bauen hast du Pech. Es sei denn du hast keine andere Möglichkeit dein Grundstück zu verlassen.

Das Gewohnheitsrecht ist international und eines der stärksten Rechte der Welt.

Da würde mich mal eine Quelle sehr interessieren.


Wenn Yuoutuber nun Inhalte zwigen ist das rechtlich gesehen erlaubt.

Da sie ja nur zeigen was sie selbst erworben haben.

Nicht unbedingt. Ich habe mir zum Beispiel vor einigen Monaten den neuen Adeptus Mechanicus Codex gekauft. Auch wenn der jetzt bei mir liegt dürfte ich zum Bspl. die Seiten nicht einscannen und ins Netz stellen oder ausdrucken und verteilen. Das steht schon auf der ersten Seite drin. Und ein Video hochladen in dem ich Seiten in die Kamera halte natürlich auch nicht.

Und es spielt keine Rolle ob sie damit Geld verdienen oder nicht.

Das spielt sogar eine große Rolle. Es sei denn du findest es in Ordnung mit dem geistigen Eigentum anderer Geld zu verdienen ohne die Erlaubnis oder Lizenz dafür zu haben.
Es geht bei den Youtubern nicht um Spielberichte oder "Guckt euch meine Minis mal an" sondern um Videos die GWs geschützte Namen,Texte,Symbole usw. verwenden ohne die Erlaubnis oder Lizenz dafür zu haben und damit Geld einnehmen.

as wäre asonsten wie wnen ich Playmobil kaufe und wenn mein Kind es einem anderen Kind auch nur zeigt, geschweige denn zusammen damit spielt, wäre das Vertragsbruch.

Schlechter Vergleich. Diese Nutzung ist vom Hersteller ja auch so vorgesehen. Was anderes wäre es wenn du einen Film mit Playmobilfiguren drehst ohne die Erlaubnis/Lizenz vom Hersteller zu haben.

Oder wenn du bei dir daheim einen Film bei Amazon prime anschaust mit einem Freund der kein Amazon-Kunde ist.

Auch schlechter Vergleich. Wäre mir neu dass das verboten ist. Aber Eintritt dürftest dafür meines Wissens nicht verlangen.

Insofern denke ich dass, wenn es auch Mods treffen sollte, höchstens die treffen dürfte deren Ersteller damit irgendwie Geld einnehmen.
Was mir gerade einfällt: Wenn ich das neue Tiermenschen-DLC besitze darf ich doch auch keine Mod erstellen die die neuen Einheiten beinhaltet oder? Vor allem wenn ich dann noch um Spenden bitte um das DLC zu bezahlen.
"Hoffnung ist das Unkraut in Großvaters Garten."

Benutzeravatar
Homerclon
Moderator
Moderator
Beiträge: 11452
Registriert: 2. Dezember 2010 19:33
Wohnort: Erde, Sonnensystem, Milchstraße
:
User des Monats Teilnahme an einem Contest Team-SZ Pfeiler der Community Kleinspender Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Homerclon » 15. September 2021 23:21

Wenn du den Film in deinem Garten vor 50-100 Leute vorführst - auch ohne Eintritt -, dürften die Rechteinhaber damit ebenfalls ein Problem haben.
Guckst du den Film 50-100x mit je einer weiteren wechselnden Person, ist das wieder ein anderes Thema.

Es gibt bei so etwas einen Spielraum, zwischen: "das ist in Ordnung / wird geduldet" und "das verstößt gegen die Rechte" die den Kunden gewährt wurden.
Bild
- Medieval 2 TW - Gildenführer
- Meine PC-Konfigurationen für Gamer (Kaufberatung)
- F*CK TPM!

Benutzeravatar
Tobias
Centurio
Centurio
Beiträge: 810
Registriert: 20. August 2021 00:27
Wohnort: Bern

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Tobias » 15. September 2021 23:48

Ein problem wirt auch sein GW ist inhaber von WH. CA hat es als total war titel als pc spiel veröfentlicht in lizenz.

Die meisten haben daher mit CA ein vertrag zur nuzun (agb) mit CA und die sind durchaus mot unf yutub freuntlich. Jetzt kommt aber der "böse" inhaber GW und wil ein 180° kurs wechsel.

Verherend wirt es wen es in jedem land zu verschidenen ausgängen vor gericht kommt.

Ich hoffe immernoch auf ein enlenken von GW den ich mag WH wiklich und möchte auch den beszer der geschichte nicht hassen.
Ich bin Legastheniker, ich weiß, meine Rechtschreibung ist miserabel. Aber es ist mir unmöglich, alle Rechtschreibfehler zu beheben und für 50% Reduktion 4 bis 5 Stunden einen Beitrag zu korrigieren ist nicht zielführend.Aber ihr solltet den Inhalt ja mit bekommen.
Sollte es einen wirklich so massiv stören, dann bitte korrigiert den Beitrag und postet die korrekte Version unter mein Beitrag.

Benutzeravatar
nordstern
Aedilis
Aedilis
Beiträge: 12624
Registriert: 6. Dezember 2010 01:28
:
Teilnahme an einem Contest

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon nordstern » 16. September 2021 00:40

Homerclon hat geschrieben:Wenn du den Film in deinem Garten vor 50-100 Leute vorführst - auch ohne Eintritt -, dürften die Rechteinhaber damit ebenfalls ein Problem haben.
Guckst du den Film 50-100x mit je einer weiteren wechselnden Person, ist das wieder ein anderes Thema.

Es gibt bei so etwas einen Spielraum, zwischen: "das ist in Ordnung / wird geduldet" und "das verstößt gegen die Rechte" die den Kunden gewährt wurden.


Aber nur weil das ausdrücklich in den Vorführbedingungen drin steht. Wenn du dir den Vorspann genau anschaust steht da idR ausdrücklich drin, das es keine Verlehversion ist und daher nicht verliehen werden darf oder vor Gruppen zu kommerziellen Zwecken vorgeführt werden darf. Damit will man verhindern das z.b. Kinos sowas nutzen oder gekaufet DVDs auf youtube hochgeladen werden in voller länge, kostenlos.

Bei PC-Spielen findet man das nicht. Das ist also eine Vertragsänderung die GW einseitig vorgenommen hat und diese daher durchzusetzen wird interessant. Wenn denn jemand die Nerven, das Geld und die Zeit hat das rechtlich durchzufechten gegen einen Milliardenkonzern.

Und CA wusste das Mods kommen werden. CA wusste auch wie weit Modder gehen und mir kann keiner erzählen das GW so dumm war das nicht zu wissen. Selbst Dawn of War 1 gibt es Mods. Und wenn sie es nicht wussten und nicht ausgeschlossen haben, ist das ihr Problem. Nachträglich sind Lizenzen nicht änderbar aber auch Nutzungsbedingungen ohne Zustimmung, wobei bei fehlender Zustimmung die Leistung dennoch erbracht werden muss. Sieht man bei Civ6 wo Firaxis die AGBs verändert haben beim Datenschutz und man Civ6 nun spielen kann, mit und ohne geänderte AGBs.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

Benutzeravatar
Nightslaver
Princeps Prior
Princeps Prior
Beiträge: 1909
Registriert: 31. August 2013 18:13
:
Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Nightslaver » 16. September 2021 01:24

nordstern hat geschrieben:Das könnte man auch anders sehen. CA hat in WH1 und WH2 aktiv den Steamworkshop supported sowie im launcher beider Spieler einen Modmanager integriert und sogar neu aufgesetzt zwischen durch. Damit duldet CA nicht nur das entwickeln von Mods, sondern es unterstützt es sogar. Es gibt sogar ein Moddingtool von CA für Modder.


Nein kann man nicht, es ist erst einmal völlig unerheblich was CA macht oder gemacht hat, das heißt noch nicht automatisch das GW dem auch automatisch zustimmen muss, oder es gutheißt, nur weil CA es so gemacht hat und sobald eine Mod Inhalte der Marke Warhammer in einem Maß nutzt, oder verändert, das GW nicht zusagt, oder als schädigend betachtet.

nordstern hat geschrieben:Also muss eigentlich GW klar gewesen sein, das es Mods geben wird.
Und CA muss klar gewesen sein, wenn sie die Software, die Plattform und die Lauchoptionen bieten, das es Mods geben wird.


Das zieht nicht, du kannst jedes Spiel modden, heißt aber nicht nur weil es ggf. Mod-Tools gibt und zu TW Spielen gibt es ja nicht erst seit Warhammer entsprechende Tools, GW das auch beführworten muss.
Nur weil du Fleisch isst aber weißt das es Fleisch gibt das neben dem vom Bauernhof deines Vertrauens aus industriellen Mastbetrieben kommt, du deswegen auch mit industrieller Massentierhaltung einvertanden sein musst.

nordstern hat geschrieben:Und ich denke hier, das CA das nicht getan hätte wenn es seitens GW Probleme mit der Lizenz gegeben hat. Also hat damit CA nach außen hin suggeriert das die Modder den Content verändern dürfen ohne irgendwelche Auflagen.


Reiner Spekulatius, niemand weiß wie das in den Verträgen zwischen GW und CA geregelt wurde, grundsätzlich wird es aber wohl ein generelles Modverbot nicht gegeben haben, sonst hätte es CA nicht gemacht, sehr wahrscheinlich aber behält sich GW schlicht den Ermessensspielraum vor, sobald ihnen etwas nicht passt halt dagegen vorzugehen, was sie jetzt eben tun.

nordstern hat geschrieben:Und GW durch Jahrelanges stillschweigen das tolleriert.


Nein, nur weil es ein paar Jahre ging heißt das eben nicht das es automatisch tolleriert wird, manche Fanprojekte von Nintendospielen liefen auch Jahrelang und sind mussten trotzdem eingestellt werden. Es ist letztlich daher erstmal unerheblich wie lange etwas möglich ist, da Rechtsabteilungen mitunter eine Weile brauchen bis sie ggf. reagieren (können), zum einen weil die mehr als einen solchen Fall zu bearbeiten haben und zum anderen weil sie meist nicht nur exklusiv für ein Unternehmen arbeiten.

nordstern hat geschrieben:Ich glaube darauf liese sich das "schlüssige Handeln" bzw. Gewohnheitsrecht anwenden.


Nein kannst du nicht, wenn es Recht missachtet wird es nicht automatisch ein Gewohnheitsrecht nur weil du es jahrelang konntest.
Du kannst auch Jahrelang mit deinem Auto als Abkürzung täglich einfach über einen Bürgersteig fahren und dabei nicht erwischt werden, das heißt aber noch lange nicht das es deswegen plötzlich erlaubt ist, weil du dich ja auf Gewohnheit berufen könntest, so funktioniert sowas nicht.

nordstern hat geschrieben:Wenn also z.b. der Nachbar mit deiner Duldung jahrelang durch deinen Garten lief und ein neuer Nachbar einzieh der das selbe machen will und du es ihm verbietest, kanner auf Grundlage des Gewohnheitsrechts das Wegerecht einklagen obwohl er slebst das garnicht genutzt hat und er bekommt recht.


Nein bekommt er nicht und das kann ich dir sogar aus Erfahrung sagen.
Der einzige Fall wo er ggf. Recht bekommen könnte, das der neue Nachbar ihm ein Wegerecht einräumen muss wäre, wenn das durchqueren des Gartens die einzige Möglichkeit wäre auf sein Grundstück zu gelangen, ansonsten ist die Vereinbarung durch den Wegzug des alten Nachbarn schlicht nichtig und der neue Nachbar nicht daran gebunden.

nordstern hat geschrieben:Das Gewohnheitsrecht ist international und eines der stärksten Rechte der Welt.


Sorry, schlicht mal wieder völliger Schwachsinn deinerseits.
Es gibt zwar nahezu überall auf der Welt ein Gewohnheitsrecht, aber das ist mitnichten international und überall gleich, noch das stärkste Recht (vom Gesetzgeber festgelegtes Recht kommt in der Regel nahezu immer vor dem Gewohnheitsrecht).
Was in Land A als Gewohnheitsrecht gilt kann in Land B nicht gelten und umgekehrt.
Wie Ludwig schon richtig geschrieben hat, am Ende liegt es bei Gewohnheitsrecht im ermessen des Gerichts, ob etwas unter Gewohnheitsrecht fällt oder nicht und vor allen ob das Gewohnheitsrecht dann auch schwerer wiegen kann als geltendes Recht.
In aller Regel fällt daher auch nur äußerst selten etwas unter Gewohnheitsrecht, weil in Deutschland die allermeisten Dinge bereits durch geltendes Recht geregelt / abgedeckt werden und Fälle in denen Gewohnheitsrecht daher zur Anwendung kommen kann eben äußerst selten sind.

So ein Beispiel wäre zum Beispiel das böllern zu Silvester, was mal Gewohnheitsrecht, bis es für die Zeit vom Abend des 31.12 bis zum Morgen des 01.01 ohne die sonst nötige Sondergenehmigung für das abbrennen von Pyrotechnik, ins geltende Recht übernommen wurde.

nordstern hat geschrieben:So besagt es auch: Wenn zwei Nationen sich verhalten wie wenn Frieden wäre, obwohl es nie zu einem Waffenstillstand oder Friedensvertrag kam, ist automatisch ein Friedensvertrag vorhanden. Ansonsten befände sich offiziell Deutschland z.b. noch mit duzenden kleiner Ministaaten auf der ganzen Welt im Kriegszustand und könnte z.b. Malta einfach besetzen und erobern. In diesem Fall ist der Hintergrund, das Länder wie z.b. Deutschland nicht vor Malta, Vatikanstadt, etc "kapitulieren" müssen oder verhandeln. Deswegen spielt es auch keine Rolle was Verschwörer bzwecks Gründung der BRD sagen und ob noch das 3.Reich bzw. das Kaiserreich existiert: Diplomatisch sind wir als souveränder Staat seit über 70 Jahren akzeptiert und werden so behandelt, also sind wir es automatisch auch rechtlich. Egal was da für Verträge waren oder nicht.


So funktioniert Markenrecht aber nicht.

nordstern hat geschrieben:Daher denke ich das GW wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, seine Ansprüche nicht so einfach wird durchsetzen können.


Doch werden sie, es eben gesetzliche Reglungen gibt und das Markenrecht, auf das GW sich berufen kann, sowie Fälle in denen Nintendo und andere Unternehmen genau damit schon Recht bekommen haben.

nordstern hat geschrieben:Wenn Yuoutuber nun Inhalte zwigen ist das rechtlich gesehen erlaubt. Und es spielt keine Rolle ob sie damit Geld verdienen oder nicht.


Rede doch nicht schon wieder solchen Blödsinn.
Nein es ist eben nicht erlaubt!
Wenn du auf Youtube ein Spiel zeigst muss das der Publisher / Hersteller nicht tolerieren und kann dich zwingen die Videos offline zu nehmen, oder deine Einnahmen für sich monetarisieren, Nintendo macht das dauernd und hat damit schon in verschiedenen Fällen vor Gericht Recht zugesprochen bekommen, da eben auch schon das Bildmaterial aus einem Spiel urheberrechtlich geschützter Inhalt des jeweiligen Unternehmens ist und du nur ein Nutzungsrecht (eine begrenzte Lizenz) erwirbst das Produkt selber nutzen zu dürfen, nicht aber es einer Öffentlichkeit vorführen zu dürfen, oder gar zu vervielfältigen.
Das die meisten Hersteller / Publisher Content auf youtube trotzdem tolerieren liegt schlicht daran das sie halt für sich selbst als Unternehmen die Ansicht vertreten das der Werbeeffekt als Nutzen überwiegt und es eben halt deshalb zulassen.
Das heißt aber eben auch nicht das es deshalb jeder Hersteller das automatisch tolerieren muss, das liegt im Ermessen von jeden einzelnen Unternehmen und kann auch jeder Zeit insgesamt, oder für einzelne Fälle, wieder widerrufen werden.

nordstern hat geschrieben:Da sie ja nur zeigen was sie selbst erworben haben. Das wäre asonsten wie wnen ich Playmobil kaufe und wenn mein Kind es einem anderen Kind auch nur zeigt, geschweige denn zusammen damit spielt, wäre das Vertragsbruch. Oder wenn du bei dir daheim einen Film bei Amazon prime anschaust mit einem Freund der kein Amazon-Kunde ist.


Du wirfst hier einfach Dinge wild durcheinander.
Die Playmobil Figur kannst du nicht vervielfältigen und du hast nur die eine, da fängt es schon mal an und bei Filmen ist das anschauen mit Freunden ist bereits für dich als Privatperson durch den Gesetzgeber im Preis mit einkalkuliert worden, durch die "Pauschalabgabe", umgangssprachlich auch gerne als "Urheberrechtsabgabe" bezeichnet.
Das heißt aber eben nicht das du jetzt deine Playmobilfigur mit deinem 3D Drucker vervielfältigen darfst und jedem Freund eine geben kannst, oder deshalb den Film einfach ins Internet stellen kannst, damit jeder ihn anschauen kann.
Zuletzt geändert von Nightslaver am 16. September 2021 08:28, insgesamt 6-mal geändert.
ASUS RTX 2060 Super RoG Strix O8G | ASUS Strix Z590-E Gaming Wifi | Corsair Dominator Platinum RGB 32GB DDR4 RAM CL16 3200MHz | Intel Core i7 11700K @3.6GHz | Corsair Hydro Series H115i | be quiet! Dark Power 12 80 Plus Titanium 850W | EVGA DG-85 Big-Tower | Windows 10 Pro x64 | 2x LG 24GM79-B

Benutzeravatar
Homerclon
Moderator
Moderator
Beiträge: 11452
Registriert: 2. Dezember 2010 19:33
Wohnort: Erde, Sonnensystem, Milchstraße
:
User des Monats Teilnahme an einem Contest Team-SZ Pfeiler der Community Kleinspender Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Homerclon » 16. September 2021 02:15

Schauen wir doch mal in die AGB/EULA zu TWW. SEGA wird sicherlich die Lizenzbedingungen von GW in ihrer EULA berücksichtigt haben, sonst könnte es schließlich zu Schadensersatzforderungen kommen.

Zur besseren Übersicht packe ich das mal in Spoiler, und zwar einmal wie es für jene die Videos etc. bei Youtube, Twitch und dergleichen relevant ist, und einmal für Modder.
Die Quelle ist über den Steam-Store zu erreichen: Total War™: WARHAMMER® EULA
Die beiden folgenden Abschnitte sind jeweils ungekürzt. Falls doch etwas fehlt, war das nicht beabsichtigt.
Let's Plays, Live Streaming und andere Audio-/Videoinhalte (Öffnen)
TWW EULA hat geschrieben:5. BENUTZERGENERIERTE MATERIALIEN

Die folgenden Bedingungen gelten in Bezug auf die Editoren, die Ihnen für die Nutzung mit der Spielsoftware bereitgestellt werden oder jegliche Software Dritter, die zur Nutzung mit dem Produkt autorisiert ist und mithilfe derer Sie selbst erstellte Audio-, visuelle oder audiovisuelle Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Let’s Play“-Videos und Twitch-Streams („benutzergenerierter Inhalt“) mit der Spielsoftware und/oder audiovisuellem Inhalt, der durch die Spielsoftware reproduziert wird („Spielmaterialien“) synchronisieren können. Dieser Abschnitt gilt nicht in Bezug auf die Erstellung von Modifikationen zur Nutzung mit dem Produkt („Mods“), für die die zusätzlichen Bedingungen in der Anlage gelten.

SEGA erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Interessen an benutzergeneriertem Inhalt (mit Ausnahme jeglicher Spielsoftware oder Spielmaterialien) Ihnen gehören. In dem von SEGA erforderlichen Umfang mit Bezug auf benutzergenerierten Inhalt übergeben Sie SEGA das unwiderrufliche, unbefristete, unentgeltliche, unterlizenzierbare Recht und die Lizenz unter allen zutreffenden Urheberrechten und geistigen Eigentumsrechten, den benutzergenerierten Inhalt (oder jeglichen Bestandteil davon) zu nutzen, zu reproduzieren, zu ändern, anzupassen, aufzuführen, zur Schau zu stellen, zu vertreiben oder auf andere Weise auszunutzen und/oder zu entsorgen, auf beliebige durch SEGA bestimmte Weise.

SEGA erteilt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und vollständig widerrufbare Lizenz und das dementsprechende Recht, entsprechend der Bedingungen dieser Vereinbarung und jeglicher anderer Richtlinien, die SEGA von Zeit zu Zeit veröffentlicht, die Spielsoftware oder die Spielmaterialien mit ihrem eigenen benutzergenerierten Inhalt zu verwenden. Die Ihnen zum Synchronisieren der Spielsoftware und der Spielmaterialien gewährte Lizenz beinhaltet kein Recht (a) zum Weiterverkauf der Spielmaterialien oder der Spielsoftware; (b) zum Vertrieb oder zur öffentlichen Aufführung oder zur öffentlichen Zurschaustellung von Spielsoftware oder Spielmaterialien, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung oder in jeglichen von SEGA veröffentlichten Richtlinien gestattet; (c) zum Modifizieren der Spielsoftware oder zur anderweitigen abgeleiteten Nutzung der Spielsoftware oder der Spielmaterialien oder jeglicher Bestandteile davon aus jeglichem anderen Grund. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Spielsoftware und an den Spielmaterialien in jedem Teil der Welt, ob registriert oder registrierbar, sowie in vollem Ausmaß hiervon und zur gesamten Dauer gelten und dass jegliche Erweiterungen und Erneuerungen daraus zu Gunsten von SEGA bestimmt sind und unser Eigentum oder das unserer Konzerngruppe bleiben.

Sie garantieren hiermit, dass jeglicher benutzergenerierter Inhalt, den Sie mit der Spielsoftware und/oder dem Spielmaterial synchronisieren, nicht diskriminierend, rassistisch, obszön, verleumderisch, beleidigend, illegal, diffamierend, unangebracht oder angreifend ist oder den Ruf oder Firmenwert von SEGA nachteilig beeinflussen könnte.

Sie garantieren hiermit, dass durch jegliche Synchronisierung der Spielsoftware und/oder der Spielmaterialien mit benutzergeneriertem Inhalt und die daraufhin erfolgende Nutzung und Bewirtschaftung jeglicher solcher Materialien durch Sie und/oder SEGA keinerlei Personenrechte (gewerblich oder anderweitig) verletzt werden oder anderweitig eine Haftbarkeit von SEGA zur Folge hat und Sie hiermit keine kommerzielle Bewirtschaftung durchführen (durch Pay-per-Play oder Timesharing-Dienste oder anderweitig), es sei denn, dies ist ausdrücklich durch SEGA autorisiert.


Modding (Öffnen)
TWW EULA hat geschrieben:ANLAGE
MODDING-BEDINGUNGEN
SEGA ermutigt seine Nutzer, ihrer Kreativität Ausdruck zu verleihen und das Erlebnis der Total War-Serie durch die Erstellung von Modifikationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Gegenstände, Waffen, Charaktere, Modelle, Texturen, Storylines, Musik und Spielmodi) zur Nutzung mit dem Produkt („Mod“ oder „Mods“) zu erweitern. Um SEGA, das Produkt, jegliche Drittlizenzgeber, die geistiges Eigentum zur Nutzung in dem Produkt an SEGA lizenziert haben sowie Benutzer, die Mods erstellen, zu schützen, gelten die folgenden Bedingungen („Modding-Bedingungen“). Bitte lesen Sie diese Regeln sorgfältig durch, bevor Sie Mods erstellen, gemeinsam nutzen, verteilen, verwenden oder anderweitig nutzen.
Beachten Sie, dass Gesetze der jeweiligen Jurisdiktion unter Umständen erfordern, dass Sie nur ab einem bestimmten Alter rechtlich bindenden Vereinbarungen zustimmen können, wie beispielsweise diesen Modding-Bedingungen. Haben Sie das nötige Alter noch nicht erreicht, dürfen Sie ausschließlich dann Mods erstellen wenn Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten diese Bedingungen gelesen und ihnen zugestimmt haben. Die Lizenz, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, um mit dem Produkt Mods zu erstellen und zu verwenden, kann widerrufen werden, falls Sie die Modding-Bedingungen verletzen.

1. EIGENTUM
Sie erkennen an, dass Sie kein Eigentum oder andere Eigentumsrechte an dem Produkt und/oder jeglichen Mods, die Sie erstellen, haben, sofern dies nicht ausdrücklich hierin angegeben wird. Ihre Eigentumsrechte an jeglichen von Ihnen erstellten Mods beschränken sich auf Ihre eigene kreative Arbeit. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Interessen an jeglichen Elementen der Mod, die jegliche Urheberrechte repräsentieren, umfassen, von ihnen abgeleitet sind oder auf geistigen Eigentumsrechten, die in dem Produkt bestehen, beruhen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer-Codes, Themen, Gegenstände, Charaktere, Charakternamen, Geschichten, Dialoge, Schlagwörter, Orte, Konzepte, künstlerische Darstellungen, Bilder, Animationen, Töne, Musik, audiovisuelle Effekte, und Texte), einschließlich ohne Einschränkung Urheberrechte, Marken sowie anderes darin enthaltenes oder damit zusammenhängendes geistiges Eigentum, ob oder ob nicht registriert oder registrierbar, im Besitz von oder zum Nutzen von SEGA und seinen Lizenzgebern verbleiben.

2. LIZENZ
Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung und der Modding-Bedingungen, gewährt Ihnen SEGA hiermit das exklusive, nicht übertragbare, eingeschränkte und jederzeit widerrufliche Recht und die Lizenz, die im Spiel enthaltenen Modding-Tools und jegliche andere von SEGA bereitgestellte Tools („Modding-Tools“) zu installieren, auf diese zuzugreifen und zu verwenden, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, Mods für die Verwendung mit dem Produkt zu erstellen und diese Mods auf der Steam Workshop-Modding-Seite für Total War™: Warhammer® („Modding-Seite“) zu veröffentlichen, welche unter http://store.steampowered.com/app/364360/workshop abrufbar ist, von Zeit zu Zeit aktualisiert wird und im Besitz von Valve ist und von Valve betrieben wird. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Valve unter http://store.steampowered.com/. Beachten Sie, dass Valve eine Drittanbieterplattform ist und dieser Link ausschließlich zu Ihrer Information bereitgestellt wird. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Verwendung der Steam-Plattform und der Modding-Seite in Ihrem eigenen Ermessen und auf Ihr eigenes Risiko erfolgt und dass Sie allein verantwortlich sind für alle Verpflichtungen, Schäden oder Verluste, die aus Ihrer Registrierung, Ihrem Zugang und Ihrer Nutzung dieses Dienstes entstehen.

Sie verpflichten sich, die Modding-Tools zu verwenden, um Mods in einer Art und Weise zu erstellen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang steht, einschließlich Ihrer Zustimming, dass Sie die Modding-Tools und/oder Mods oder jegliche Kopien davon nicht für kommerzielle Zwecke oder anderweitig verkaufen, vermieten, verpachten, lizenzieren, vertreiben oder anderweitig übertragen oder nutzen dürfen, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung erlaubt, was bedeutet, dass Sie die Mods ausschließlich auf der Modding-Seite veröffentlichen dürfen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Lizenz stellt eine wesentliche Verletzung dar, die die Beendigung der Endbenutzerlizenzvereinbarung (einschließlich der Modding-Bedingungen) zur Folge hat und möglicherweise zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.

Unter Berücksichtigung der obigen Gewährung von Rechten gewähren Sie hiermit SEGA, seinen verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern alle erforderlichen Zustimmungen, Freigaben und eine unwiderrufliche, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie, unbefristete Lizenz sowie das Recht, jegliche auf die Modding-Seite hochgeladene Mods zur Nutzung mit dem Produkt und jeglichen anderen von SEGA veröffentlichten Produkten in jeglicher Weise, die SEGA oder seine Lizenzgeber für richtig halten, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, anzuzeigen, zu verteilen oder anderweitig auszunutzen. Sie stimmen zu, dass Sie auf jegliche Urheberpersönlichkeitsrechte oder ähnliche beliebig bezeichnete Rechte, die auf jegliche Mods bestehen mögen, verzichten, und diese niemals SEGA oder dessen Vertragspartnern, Vertriebshändlern oder Lizenzgebern gegenüber geltend machen.

3. INHALTSBESCHRÄNKUNGEN
Alle Elemente, die Sie in Ihrer Mod verwenden, müssen ihr eigenes, originales Werk sein oder Sie müssen alle erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung solcher Materialien eingeholt haben. Sie sind verantwortlich für die Inhalte aller Mods, die Sie erstellen und auf der Modding-Seite veröffentlichen, und versichern und gewährleisten SEGA, dass Ihre Mods Folgendes nicht enthalten:
1. Materialien, die diskriminierend, rassistisch, obszön, verleumderisch, beleidigend, illegal, diffamierend, unangebracht oder angreifend sind oder den Ruf oder Firmenwert von SEGA und/oder dessen Lizenzgebern nachteilig beeinflussen könnten;

2. Inhalte, die Ähnlichkeit mit erkennbaren Marken, Charakteren oder Persönlichkeiten von Drittanbietern aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenzeichen, Logos oder Inhalte von Drittanbietern, mit Ausnahme solcher Inhalte, die Ihnen von SEGA als erforderlich zur Erstellung der Mod zur Nutzung mit dem Produkt zur Verfügung gestellt wurden;

3. Inhalte von Drittanbietern aus anderen von SEGA und dessen Partnern oder von sonstigen Drittanbietern veröffentlichten Spielen;

4. Materialien, die zusätzlichen Hinweisen nicht entsprechen, welche von SEGA auf der Modding-Seite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit von SEGA aktualisiert werden;

5. Schadcode, darunter Computerviren, Spyware, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots, beschädigte Daten oder andere Inhalte, die Schadcode enthalten oder auf irgendeine Weise das Produkt beschädigen oder den Betrieb des Produktes beeinträchtigen.
SEGA nimmt keine Überwachung oder Vorabprüfung von auf die Modding-Seite hochgeladenen Mods vor und unterstützt, überwacht oder billigt keine Mods. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre Mod und sind haftbar für alle Mods, die Sie erstellen und auf die Modding-Seite hochladen. SEGA behält sich das Recht vor, nach eigenem und endgültigem Ermessen, Valve um die Entfernung jeglicher Mods von der Modding-Seite zu bitten, welche die obigen Inhaltsbeschränkungen verletzen. Im höchsten durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang übernimmt SEGA keine Verantwortung oder Haftung für die Mods oder zur Entfernung von Mods oder einem Ausfall oder Verzögerung bei der Entfernung solcher Mods.

4. SCHADENSERSATZ
Sie erklären sich bereit, SEGA und dessen Muttergesellschaften, Partner, Lizenznehmer, Auftragnehmer, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen, einschließlich Anwaltsgebühren, entstehend direkt oder indirekt durch Ihre Aktivitäten oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mod, die Sie erstellen und veröffentlichen, darunter jegliche Anschuldigungen, diese Mod verstoße gegen das Urheberrecht oder verletzte Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Privatsphäre oder das geistige Eigentum oder sonstige Rechte Dritter, oder einer anderen Verletzung dieser Modding-Bedingungen durch Sie, freizustellen.

5. UNSERE HAFTUNG
DIESES PRODUKT, DIE MODDING-TOOLS UND JEGLICHE MODS WERDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT UND DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.SIE ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS DIE EINSTELLUNG DER VERWENDUNG DER PRODUKTE (EINSCHLIESSLICH VON, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MODDING-TOOLS UND/ODER JEGLICHE MODS) IHR ALLEINIGES RECHTSMITTEL IM HINBLICK AUF RECHTSSTREITIGKEITEN MIT SEGA IST. AUF KEINEN FALL SIND SEGA UND/ODER DESSEN LIZENZGEBER FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGENDEN SCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT, DATEN, PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESES PRODUKTS, DER MODDING-TOOLS ODER JEGLICHER MODS ENTSTANDEN SIND. DA IN MANCHEN LÄNDERN ODER JURISDIKTIONEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG IST, IST DIE HAFTBARKEIT VON SEGA UND DESSEN LIZENZGEBERN IN SOLCHEN LÄNDERN ODER RECHTSSPRECHUNGEN AUF DEN GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG, DEN DAS GESETZ ZULÄSST, BESCHRÄNKT.

6. BEENDIGUNG
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und aus beliebigem Grund den Zugang auf jegliche Mods, Modding-Tools und der Modding-Seite auszusetzen oder die Lizenz hierfür zu beenden. Verstoßen Sie gegen Abschnitt 2 oder 3 dieser Modding-Bedingungen, so endet Ihr Recht die Spielsoftware, die Modding-Tools und/oder jegliche Mods zu nutzen automatisch und ohne weitere Ankündigung. Ihre Gewährung der Lizenz an SEGA zur Nutzung jeglicher von Ihnen erstellter und auf der Modding-Seite veröffentlichter Mods bleibt nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

Da SEGA bei Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Lizenz nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt würde, gestehen Sie SEGA das Recht zu, Rechtsbehelfe, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, in Anspruch zu nehmen, zusätzlich zu anderen anwendbaren Gesetzen.
7. SONSTIGES

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und SEGA hinsichtlich Mods, den Modding-Tools und der Modding-Seite dar und ersetzt sämtliche vorherigen Vereinbarungen und Zusicherungen, Garantien und Absprachen zwischen Ihnen und SEGA über denselben Inhalt (gleich ob diese fahrlässig oder in gutem Glauben gemacht wurden, ausschließlich betrügerischen Absprachen). SEGA behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit auf beliebige Weise und unter Ausschluss jeglicher Haftung gegenüber SEGA nach dessen eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen.

Modding:
## Punkt 1 besagt (nach meinem Laienverständnis) schon mal, das man jeglichen enthaltenden Content abändern darf.
## Punkt 3 ist dann für das hinzufügen von Content interessant, und ein möglicher Hebel den GW nutzen könnte. Nämlich dann, wenn Modder Inhalte hinzufügt die auf offiziellem Warhammer-Content basieren, die es aber (noch) nicht im Spiel gibt.

## Zu beidem: Solange man nicht in irgendeiner Form eine Bezahlung verlangt, sollte man auf der sicheren Seite sein.
Was als Stolperstein übrig bleibt sollte selbstverständlich sein: Das Verwenden von Material für das man keine Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt hat ist untersagt. Aber das hätte nicht mal in der EULA stehen müssen, denn das sagt bereits das Gesetz.
Bild
- Medieval 2 TW - Gildenführer
- Meine PC-Konfigurationen für Gamer (Kaufberatung)
- F*CK TPM!

Benutzeravatar
nordstern
Aedilis
Aedilis
Beiträge: 12624
Registriert: 6. Dezember 2010 01:28
:
Teilnahme an einem Contest

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon nordstern » 16. September 2021 10:59

Das heißt aber, das Modder die auf Spenden "hoffen" verlangen keine Bezahlung und wären damit save. Und damit wäre auch die Abmahnung des Radious-Teams unrechtmäßig, da sie ihre Mods kostenlos zur Verfügung stellen und Spenden lediglich freiwillig sind. Auch alle Youtubekanäle sind demnach freiwillig, da die Bezahlung über "klicks" erfolgt und nicht aktiv eingefordert wird sondern passiv erfolgt.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

Benutzeravatar
Nightslaver
Princeps Prior
Princeps Prior
Beiträge: 1909
Registriert: 31. August 2013 18:13
:
Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Nightslaver » 16. September 2021 11:35

nordstern hat geschrieben:Das heißt aber, das Modder die auf Spenden "hoffen" verlangen keine Bezahlung und wären damit save.


Nein so einfach ist das eben nicht.
Als Youtuber / Streamer kannst du auch "Spenden" / Donations bekommen und musst die dann trotzdem versteuern, ebenso musst du als Privatperson Schenkungen die du erhälst (Spenden fallen darunter) abzgl. eines Freibetrags versteuern.
Genauso wird es mindestens äußerst grenzwertig sofern du als Modteam Spenden bekommst und dafür eine Gegenleistung anbietest / erhälst (der Mod).
Die Regelungen können natürlich in anderen Ländern in Teilen / der Höhe jeweils abweichen.

Also nein, auf mit einem Spendenbutton bist du grundsätzlich eben nicht auf der sicheren Seite, auf der "realtiv" sicheren Seite bist du nur sofern du es absolut kostenfrei, ohne Spendenbutton und dergleichen, machst.

Je nach Höhe der Spenden könnte GW durchaus Recht bekommen, das die Höhe der erhaltenen Spenden des Radious Team sich schon lange in einem Bereich bewegen wo man eben nicht mehr von einer nicht vorhandenen "Gewinnorientierung" sprechen kann.

nordstern hat geschrieben:Auch alle Youtubekanäle sind demnach freiwillig, da die Bezahlung über "klicks" erfolgt und nicht aktiv eingefordert wird sondern passiv erfolgt.


nordstern, wie wäre es du liest dir erstmal die Thematik durch bevor du dazu ein ums andere mal völlig falsche Äußerungen anstellst...
Es ist unerheblich ob die Spenden die du auf youtube erhälst passiv erfolgen, oder aktiv eingefordert sind, du musst Donations auf youtube / Twitch in aller Regel versteuern (gab genug Streamer / Youtuber die sich diesbezüglich nicht informiert haben und dafür vom Finanzamt dann dicke Nachzahlungsbescheide bekommen haben):

Live-Streams: Twitch-Donations und YouTube-Spenden

Eine Spende bzw. eine Donation gehört zu den steuerpflichtigen Einnahmen
Die hier behandelte Spende darf nicht mit einer Spende i.e.S. verwechselt werden
Trinkgelder sind in der Regel nur für Angestellte steuerfrei
Spenden/Donations können der Einkommen-Gewerbe und Umsatzsteuer unterliegen

https://www.steuerberater-winkler.com/w ... ersteuern/
ASUS RTX 2060 Super RoG Strix O8G | ASUS Strix Z590-E Gaming Wifi | Corsair Dominator Platinum RGB 32GB DDR4 RAM CL16 3200MHz | Intel Core i7 11700K @3.6GHz | Corsair Hydro Series H115i | be quiet! Dark Power 12 80 Plus Titanium 850W | EVGA DG-85 Big-Tower | Windows 10 Pro x64 | 2x LG 24GM79-B

Benutzeravatar
nordstern
Aedilis
Aedilis
Beiträge: 12624
Registriert: 6. Dezember 2010 01:28
:
Teilnahme an einem Contest

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon nordstern » 16. September 2021 12:57

Ich denke halt, das Komerzielle Nutzung bedeutet das du aktiv damit Geld machen willst. Aber nicht wenn du ein kostenloses Produkt anbietest bei dem Leute freiwillig etwas geben können.

Steuerpflichtige Einnahmen sind nicht automatisch Einnahmen durch eine kommerzielle Nutzung. Eine kommerzielle Nutzung setzt lt. Deutschem Vereinsrecht eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Wenn Inhalte jedoch kostenlos angeboten werden, ist die Frage ob diese Absicht vorliegt. Denn Vereinsspenden unterliegen auch nicht der kommerziellen Nutzung.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

Benutzeravatar
Nightslaver
Princeps Prior
Princeps Prior
Beiträge: 1909
Registriert: 31. August 2013 18:13
:
Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Nightslaver » 16. September 2021 13:25

nordstern hat geschrieben:Ich denke halt, das Komerzielle Nutzung bedeutet das du aktiv damit Geld machen willst. Aber nicht wenn du ein kostenloses Produkt anbietest bei dem Leute freiwillig etwas geben können.

Steuerpflichtige Einnahmen sind nicht automatisch Einnahmen durch eine kommerzielle Nutzung. Eine kommerzielle Nutzung setzt lt. Deutschem Vereinsrecht eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Wenn Inhalte jedoch kostenlos angeboten werden, ist die Frage ob diese Absicht vorliegt. Denn Vereinsspenden unterliegen auch nicht der kommerziellen Nutzung.


Nein, es reicht schon ein aktiv verfolgter wirtschaftlicher Zweck und dieser kann dir auch schon dann unterstellt werden sobald du davon hauptsächlich persönlich / selbst profitierst.
Genau das ist bei einem Verein aber in der Regel eben nicht der Fall, sonst dürfte die Rechtsform des Vereins nicht getragen werden, da die Spenden im Verein vorrangig zur Finanzierung des Vereins und der ausgeübten Gemeinnützigkeit genutzt werden.
Ein Modder verfolgt aber weder einen gemeinnützigen Zweck, sondern ein persönliches Interesse das er mit einer nur begrenzt zugänglichen Personengruppe teilt, noch dienen die Spenden von ihm nachweisbar der Aufrechterhaltung einer Gemeinnützigkeit.

Spenden gehen bei Moddern eins zu eins an die jeweiligen Privatpersonen und können völlig Zweckundienlich genutzt werden und stellen somit ein davon privates profitieren dar.
Zuletzt geändert von Nightslaver am 16. September 2021 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
ASUS RTX 2060 Super RoG Strix O8G | ASUS Strix Z590-E Gaming Wifi | Corsair Dominator Platinum RGB 32GB DDR4 RAM CL16 3200MHz | Intel Core i7 11700K @3.6GHz | Corsair Hydro Series H115i | be quiet! Dark Power 12 80 Plus Titanium 850W | EVGA DG-85 Big-Tower | Windows 10 Pro x64 | 2x LG 24GM79-B

Benutzeravatar
nordstern
Aedilis
Aedilis
Beiträge: 12624
Registriert: 6. Dezember 2010 01:28
:
Teilnahme an einem Contest

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon nordstern » 16. September 2021 13:46

Da hast du recht. Ich dachte, wenn die Einnahmen unabhängig der Moddingtätigkeit sind reicht das aus. Weil er ja auch ohne Spenden moddet und damit die Moddertätigkeit nicht wirtschaftlichen Motiven dient. Aber deine Argumentation ist eventuell schlüssiger. Wir sind ja beide rechtlich eher Laien.


Mich würde interessieretn was das für WH3 bedeutet. Und solange Radious-Team weiter an Warhammer arbeitet juckt es mich eigentlich nicht direkt. Finde es aber dennoch fragwürdiges Geschäftsgebahren seitens GW. Es zeigt einfach das viele Unternehmen nicht verstehen das ungeachtet des angeblichen kommerziellen Zwecks Mods und YT kostenlose Werbung sind und Produkte am Leben erhalten und damit gut für den Umsatz sind und wenn möglich nicht eingegriffen werden sollte. Aber die Möglichkeit auf etwas mehr Profit macht oft Blind gegenüber den nicht monetären Konsequenzen. Viele Unternehmen haben da ja ein Problem die Auswirkungen von monetären Denkens auf nicht monetäre Ziele abzuschätzen und haben da schon großen Mist gebaut gehabt. Manche lernen daraus, manche nicht und viele denken, das es bei Ihnen anders sein wird wie bei der Konkurrenz und bei sehr wenigen funktioniert es am Ende. Bei GW denke ich das nicht, da alleine schon wenn man sich den Preis und den Inhalt anschaut... das passt nicht. Teilweise sind im Inhalt sogar nur Absichtserklärungen und keine festen Intervalle angegeben. Auf der Grundlage ein Abo-Modell hochzufahren... sehr fragwürdig.
Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, soll bitte versuchen die Grundaussage zu verstehen oder darf sie gerne behalten :)

Danke für euer Verständnis.

Benutzeravatar
Homerclon
Moderator
Moderator
Beiträge: 11452
Registriert: 2. Dezember 2010 19:33
Wohnort: Erde, Sonnensystem, Milchstraße
:
User des Monats Teilnahme an einem Contest Team-SZ Pfeiler der Community Kleinspender Gewinner Userwahl

Re: [Total War: Warhammer II] GamesWorkshop geht gegen Mods und Fancontent vor

Beitragvon Homerclon » 16. September 2021 18:37

Bei Youtube bezahlen zwar nicht die Zuschauer, aber sie bewirken damit dennoch einnahmen für die Youtuber. Youtube bekommt Geld von Werbetreibenden, und Youtube gibt ein geringen Anteil an diejenigen weiter die Videos hochladen.
Die privaten TV-Sender bekommen ja auch nicht direkt Geld von den Zuschauer, sondern schalten Werbung und bekommen dann anhand der Zuschauerquote eine Bezahlung durch die Werbetreibenden. Und niemand wird anzweifeln das die TV-Sender eine Gewinnabsicht verfolgen.

Sicher wären die Youtuber daher nur, wenn sie für ihren Videos kein Geld von Youtube bekommen. Soll ja möglich sein, nur würden einige Youtuber dann wohl keine Videos mehr machen, oder deutlich weniger. Viele wollen sich damit ja ein Zubrot verdienen, nur wenige können davon leben.
GW könnte aber wohl Videos die TWW behandeln "Claimen" und die Einnahmen durch Werbung würde dann GW und nicht der Uploader erhalten.

Bei Twitch können die Zuschauer afaik direkt an die Streamer Spenden, und nur ein Teil der Spende behält Twitch ein.


Fragwürdig ist die Vorgehensweise von GW aber schon, 5,5 Jahre wird nichts gesagt - Mai 2016 kam TWW1 -, und dann kommt man mit so etwas um die Ecke.
Bild
- Medieval 2 TW - Gildenführer
- Meine PC-Konfigurationen für Gamer (Kaufberatung)
- F*CK TPM!